Artikel 157
Article 157
Der Staat bemüht sich, den Reichtum unter den Untertanen zirkulieren zu lassen, und verhindert, dass er ausschließlich innerhalb eines bestimmten Teils der Gesellschaft kreist.
The State works to circulate the wealth amongst the subjects, and prevents it from circulating solely amongst a particular sector of society.
Der Beweis ist der Vers aus Surah Al-Hashr, die Worte Allahs (SWT):
The evidence is the verse from Surah Al-Hashr, the words of Allah (swt):
„…damit es nicht ein ständiges Gut unter den Reichen von euch sei.“ (TMQ 59:7). So gab dieser Vers die Illah (Ursache) dafür an, warum die Beute aus Bani Al-Nadeer den Auswanderern (Muhajirun) und nicht den Helfern (Ansar) aus Madinah zugeteilt wurde, obwohl sie alle Muslime waren und von den Ansar außer zwei Armen, Abu Dajanah und Sahl b. Hanif, nichts erhielt. Der angegebene Grund lautete, dass der Reichtum nicht allein unter den Reichen zirkulieren solle. Dies ist eine Shari’ah-Illah, die vorhanden oder abwesend ist, je nachdem, ob ihre Ursache vorhanden oder abwesend ist. Demnach muss der Khalifah immer dann, wenn ein Ungleichgewicht besteht, darauf hinarbeiten, einen Ausgleich zu schaffen, indem er diesen Vers in die Praxis umsetzt. Denn unter einem Gesichtspunkt ist die Illah vorhanden, und außerdem sind seine Worte allgemein gehalten, obwohl der Anlass des Verses ein besonderer war. Der Shari’ah-Grundsatz lautet: