Artikel 100
Article 100
Die Leiter in allen Abteilungen, Verwaltungen und Bereichen werden nur aus Gründen entlassen, die mit den Verwaltungsvorschriften zusammenhängen; es ist jedoch erlaubt, sie zwischen den Stellen zu versetzen oder sie von der Arbeit zu suspendieren. Ihre Ernennung, Versetzung, Suspendierung, Disziplinierung und Absetzung erfolgen alle durch denjenigen, der die oberste Stelle ihres Amtes, ihrer Abteilung oder ihrer Verwaltung innehat.
The managers in all departments, administrations, and divisions are not dismissed except for reasons connected with the administrative systems, but it is permitted to transfer them between posts or to suspend them from working. Their appointment, transfer, suspension, discipline, and removal are all done by whoever is in charge of the highest post of their office, department, or administration.
Dies stammt aus den Regeln des Arbeitsvertrags: Wenn der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum angestellt ist, ist es nicht zulässig, ihn von dem abzuziehen, wofür er angestellt wurde, wohl aber ist es möglich, ihn von der Arbeit zu entbinden, was Suspendierung genannt wird. In dieser Situation steht ihm jedoch sein Lohn zu, da der Arbeitsvertrag zu den bindenden Verträgen gehört und nicht zu den erlaubten Verträgen; wenn also der Arbeitsvertrag geschlossen ist, ist der Vertrag für beide Parteien bindend. Was die Einhaltung der Verwaltungssysteme betrifft, so gleicht dies den Bedingungen des Arbeitsvertrags, und daher ist es notwendig, sie zu erfüllen; der Gesandte Allahs ﷺ sagte: