Artikel 68
Article 68
Es ist verpflichtend, dass jeder Stützpunkt über eine ausreichende Anzahl an Offizieren des Generalstabs verfügt, die über fundiertes militärisches Fachwissen und Erfahrung in der Ausarbeitung von Plänen und der Führung von Gefechten verfügen. Die Armee als Ganzes sollte so viele dieser Offiziere wie möglich besitzen.
It is obligatory that each base should have sufficient numbers of officers of the Ggeneral Staff who possess expert military knowledge and experience in drawing up plans and running battles. The Army as a whole should possess as many of these officers as possible.
Seine Belege sind dieselben wie in Artikel 67, gestützt auf die Regel.
Its evidence is the same as article 67, based upon the rule.
. )ما لا يتم الواجب إلا به فهو واجب( .
. )ما لا يتم الواجب إلا به فهو واجب( .
„Das, ohne das die Pflicht nicht erfüllt werden kann, ist selbst eine Pflicht.“
“That, without which the obligation cannot be accomplished, is itself an obligation”.
Wenn militärische Bildung nicht theoretisch durch Lernen und praktisch durch kontinuierliches Training und Anwendung verinnerlicht wird, dann bringt sie keine Erfahrung hervor, die es ermöglicht, sich an Schlachten zu beteiligen und Pläne zu entwerfen. Daher ist es verpflichtend, eine fachkundige militärische Ausbildung bereitzustellen. Ständiges Studium und Training sind ebenfalls verpflichtend, damit die Armee sich weiterhin auf den Dschihad vorbereitet und jederzeit zum Einsatz bereit ist. Da die Armee in vielen Stützpunkten stationiert ist und jeder davon sofort in der Lage sein muss, sich an einer Schlacht zu beteiligen, sollte es in jedem Lager entsprechend dem Grundsatz eine ausreichende Anzahl an Personal geben.