Artikel 106
Article 106
Die Mitglieder der Provinzräte werden direkt von den Bürgern in ihren Provinzen gewählt, und die Anzahl der Mitglieder jedes Provinzrats wird entsprechend dem Verhältnis der Einwohner dieser Provinz zur Gesamtbevölkerung des Staates festgelegt.
The members of the Provincial Councils are directly elected by the people in their provinces, and the number of members of any Provincial Councils is decided according to the ratio of the inhabitants in such province to the whole population of the State.
Die Mitglieder des Ummah-Rates werden direkt von den Provinzräten gewählt. Beginn und Ende der Amtszeit des Ummah-Rates sind dieselben wie die der Provinzräte. Die Mitglieder des Ummah-Rates werden gewählt und nicht ernannt. Sie sind Vertreter des Volkes, um die Meinungen der Öffentlichkeit zu äußern, und der Vertreter sollte von denjenigen gewählt werden, die er vertritt, und ihm niemals aufgezwungen werden. Ferner sind die Mitglieder des Ummah-Rates Vertreter der Meinungen des Volkes, seien es Einzelpersonen oder Gruppen; und die Vertreter des Volkes in einem großen Gebiet sowie jener Bevölkerungsgruppen, die nicht allgemein bekannt sind, lassen sich nur dann erkennen, wenn dieser Vertreter von ihnen selbst gewählt wird. Auch hat der Gesandte Allahs ﷺ diejenigen, die er konsultierte, nicht aufgrund ihrer Fähigkeiten, Kompetenz und Persönlichkeiten ausgewählt; vielmehr wählte er sie, weil sie Anführer unter ihrem Volk waren, unabhängig von ihrer Fähigkeit und Kompetenz. Beim zweiten Treueid von Al-‘Aqabah waren ihm die Muslime, die ihm den Treueid leisteten, nicht bekannt, weshalb er die Wahl der Anführer ihnen überließ, indem er sagte: