Wenn er keine Sunnah des Gesandten Allahs ﷺ fand, versammelte er die Häupter der Leute und die Besten unter ihnen und hielt Rat mit ihnen. Wenn sie in einer Sache übereinstimmten, urteilte er danach. Es wird überliefert, dass ʿUmar trotz seines Wissens in der Rechtswissenschaft die Gefährten um Rat fragte, sodass er, wenn ihm ein Vorfall vorgetragen wurde, sagte: Ruft mir ʿAlī, ruft Zaid. Er pflegte sie zu befragen und den Streit mit dem zu entscheiden, worauf sie sich einigten.
Aufgrund des gegenseitigen Rückgriffs der Gefährten aufeinander waren Meinungsverschiedenheiten zwischen ihnen selten, denn jeder Gefährte legte einem anderen Gefährten seine eigene Sichtweise und die Belege dar, die er herleitete. Ihre Ansicht insgesamt war richtig und zutreffend, und jeder berief sich auf den anderen. Und obwohl ihre Ansichten in bestimmten Regelungen voneinander abwichen, waren ihre Differenzen selten, und sie betrafen ihr Verständnis, nicht die Methode des Verstehens.
If he failed to find a Sunnah of the Messenger of Allah he gathered the heads of people and the best amongst them and consulted them. If they had a consensus on a matter he would judge with that. It has been reported that ‘Umar used to consult the Sahabah despite his knowledge of fiqh to the extent that when an incident would be refered to him he would say: Call ‘Ali for me, call Zayd. He used to consult them and settle the dispute with whatever they were agreed upon. Due to the Sahabah’s reference to each other differences of opinion between them were rare because each Sahābi expressed to another Sahābi his own perspective and the evidences he educed. Their view on the whole was true and correct and each one referred to the other. And even though their views differed in certain rules but their differences were rare and it was in their understanding and not in the method of understanding.
Als die Eroberungen sich ausweiteten und die Sahabah in verschiedenen Städten verstreut lebten und es für diese Sahabah schwierig wurde, zusammenzukommen, gab jedes Mal, wenn sich ein Vorfall ereignete, für den es keinen Text gab, jeder Sahabi seine eigene Meinung ab, ohne sie anderen mitzuteilen oder sich mit anderen zu beraten, da ein Treffen wegen der großen Entfernung zwischen den Städten schwierig war, und auch weil eine Stellungnahme zu einem Vorfall in der eigenen Stadt nötig war, um darüber ein Urteil zu fällen. In jeder muslimischen Stadt gab es einen oder mehrere Sahabah. Sie waren die Anlaufstelle für Rechtsentscheidungen. Sie leiteten Regeln ab, für die es keinen Text gab, und übernahmen die Aufgabe, den Text zu erläutern und zu erklären, ebenso wie sie die Verantwortung trugen, den Menschen den Qur'an und die Sunnah zu lehren. Die Sunnah war noch nicht niedergeschrieben worden, daher unterschieden sich die Meinungen der Sahabah über ein und denselben Vorfall, und jeder hatte einen Beleg für die Meinung, die er abgeleitet hatte, und fällte damit seine Rechtsurteile. Alle diese Meinungen waren jedoch Regeln der Scharia und wurden von allen akzeptiert, da ihre Meinungsverschiedenheit nur in ihrem Verständnis bestand. Was ihre Methode des Idschtihad betrifft, so bestand sie darin, den Text des Qur'an und des Hadith zu berücksichtigen, die Texte zu prüfen und sicherzustellen, dass die anerkannten Maslahas (Nutzen) nur solche sind, die die Scharia angibt, und Analogien zu Fragen und Maslahas zu bilden. Die Einheit der Methodik im Idschtihad ließ den Unterschied im Verständnis keine Wirkung entfalten. Im Gegenteil, sie war einer der Gründe für das Wachstum und die Ausweitung der Fiqh. Ihre Rechtsgutachten (Fatwas) richteten sich nach den Vorfällen und Fragen, die sich ereigneten. Der Umfang ihrer Meinungsverschiedenheiten weitete sich nicht aus und überschritt auch nicht die Furu' (Zweige des Fiqh). Die Meinungsverschiedenheit der Sahabah in den Furu' ist auf zwei Gründe zurückzuführen:
When the conquests expanded and the Sahabah became separated in various cities and it became difficult for these Sahabah to meet, every time an incident occurred which had no text, each Sahabah gave his own opinion without expressing it to others or referring to others due to the difficulty in meeting since the cities were distant from each other and also due to the need of giving an opinion on an incident occurring in the city in order pass judgement by it. In every Muslim city there was one or more Sahabah. They were the reference point for rulings. They used to deduce rules which had no text and assume the task of clarifying and explaining the text just as they took the responsibility of teaching the people the Qur’ān and Sunnah. The Sunnah had still not been written down, therefore the opinions of Sahabah differed about a single incident and each one had an evidence for the opinion he had educed and gave legal verdicts with. However, all of these opinions were Sharī’ah rules and were acceptable to all of them since their disagreement was only in their understanding. As for their method of Ijtihād it was one which is to consider the text of the Qur’ān and hadīth and examine the texts, and ensure that the accredited maslahas (benefit) are the ones only indicated by the Sharī’ah and make analogy to issues and maslahas. The unity of the methodology in Ijtihād did not allow the difference in understanding to have any effect. On the contrary it was one of the reasons for the growth and expansion of fiqh. Their legal verdicts (fatwas) were according to the incidents and issues that took place. The range of their disagreement did not widen and nor did it overstep the furu’ (branches of fiqh). The disagreement of the Sahabah in furu’ is attributable to two reasons:
Erstens: Dass die meisten Texte des Qur'ān und der Sunnah hinsichtlich dessen, was sie meinen, nicht eindeutig sind, sondern eine mutmaßliche Bedeutung haben (zanniyyat al-dalāla). Außerdem legen sie je nach dem Text bald diese, bald jene Bedeutung nahe, weil der Text zwei oder mehr sprachliche Bedeutungen teilt oder weil der Text allgemein gehalten ist und somit einer Spezifizierung offensteht. Jeder Mudschtahid bemühte sich, den Text entsprechend dem zu verstehen, was aufgrund der Indizien (qarā'in) überwog.
First: That most of the texts of the Qur’ān and Sunnah are not definite in indicating what is meant rather they are of speculative meaning (zanniyya al-dalāla). Also they are liable to indicate this or that meaning due to the text sharing two or more linguistic meanings or the text being general such that it is open to specification. Each Mujtahid attempted to understand the text according to what was preponderant from the qara’in (indications).
Zweitens: Die Sunnah war noch nicht in schriftlicher Form niedergelegt. Es gab keine Einigkeit über den Bestand an Ḥadīthen, der sich unter den Muslimen verbreitet hatte und als gemeinsame Bezugsquelle hätte dienen können. Vielmehr wurden die Ḥadīthe durch Überlieferung und Gedächtnis weitergegeben. Es mochte sein, dass ein Mujtahid in Ägypten einen Ḥadīth kannte, ein Mujtahid in Damaskus ihn jedoch nicht kannte. Oft zogen sich bestimmte Mujtahidun von der Fatwa eines anderen Mujtahid zurück, wenn sie erfuhren, dass jemand anderes eine Sunnah kannte, die sie selbst nicht kannten. Dies führte zu Meinungsverschiedenheiten in den Furūʿ (Zweigen der Fiqh), doch die Belege und Grundsätze, die sie betrafen, unterschieden sich nicht; daher unterschied sich auch ihre Methode der Ijtihād nicht.
Second: The Sunnah had not yet been recorded in the written form. There was no unanimity on the body of hadīth which had spread among Muslims so as to be a common reference. Rather, the hadīth was circulated via transmission and memory. Perhaps a mujtahid in Egypt would know a hadīth but a mujtahid in Damascus did not know it. Many a times certain mujtahidin would retract from another mujtahid’s fatwa when they came to know that someone else knew of a Sunnah that they did not know. This led to disagreements in furu’ (branches of fiqh) but the evidences and principles concerning them did not differ therefore their method of Ijtihād did not differ.
Kurz gesagt: Die Sahabah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) waren Gelehrte des Sharī’ah. Sie lernten den Qur’ān, erwarben das Ḥadīth und nahmen es auf sich, die Regeln des Islam umzusetzen, indem sie mit dem Überbringer der Botschaft, unserem Meister Muhammad ﷺ, verkehrten. Sie regierten die Menschen, richteten zwischen ihnen und lehrten sie ihre Religion. Sie waren ein Licht für die Bewohner des Landes, in dem sie lebten, und Treuhänder des Sharī’ah, und im Aufruf der Menschen zum Islam waren sie wahre Gläubige. Sie rezitierten den Qur’ān vor den Menschen und lehrten sie die Gesetze und Regeln. Beim Lehren des Islam folgten sie einem praktischen Weg. So lehrten sie die Menschen den Islam und seine Regeln sowie die Methode, wie sie durch diese Regeln bei der Lösung der Probleme des Lebens Nutzen ziehen könnten. Sie waren Herrscher und zugleich Lehrer. Die Menschen wandten sich an die Sahabah und empfingen die Kultur von ihnen, nahmen den Islam an und verstanden die Regeln. Die Meinungen in den Aḥkām, die sie erläuterten, wurden als „Rechtsgutachten“ (Fatawa) bezeichnet. Die Fatwa von etwa einhundertdreißig Gefährten des Gesandten Allahs ﷺ (unter ihnen Männer und Frauen) sind überliefert. Sieben von ihnen waren die Kenntnisreichsten und gaben die meisten Meinungen ab. Sie werden al-Mukaththirūn genannt (diejenigen, die im Abgeben von Meinungen besonders reich waren). Es sind: ʿUmar, ʿAlī, Ibn Masʿūd, ʿĀ’isha, Zayd ibn Thābit, Ibn ʿAbbās und Ibn ʿUmar. Die Khalifen, Walis und übrigen Herrscher waren Fuqahā’ in den Aḥkām, Gelehrte des Sharī’ah und damit beschäftigt, Fatawa (Rechtsgutachten) zu erteilen; deshalb war der Islam in ihnen verkörpert. Ihr Verstand war mit seiner Kultur erfüllt, ihre Gedanken entsprangen dieser Kultur, und die Vorstellungen, an die sie glaubten, gingen aus diesen Gedanken hervor. Sie waren es, die diese Gebote, Verbote und Regeln umsetzten. Der Khalifah und der Wali waren also dieselben Menschen, die dachten, handelten, verstanden und herrschten. So handelten sie damals richtig, ihre Angelegenheiten waren auf dem rechten Weg, ihr Leben war erhaben, ihre Art, mit den Menschen zu sprechen, war aufrichtig, und ihre Regeln hielten sich mit äußerster Genauigkeit an den Pfad des Islam. Eine Gruppe der Tabi'in hielt sich an die Sahabah, lernte den Qur'an von ihnen, überlieferte die Sunnah von ihnen, memorierte ihre Rechtsgutachten und eignete sich ihre Methoden zur Ableitung der Ahkam an. Es gab Männer, die schon zu Lebzeiten der Sahabah Rechtsgutachten erteilten, wie Said ibn al-Musayyab in Madina und Sa'id ibn Jubayr in Kufa. So finden wir, dass nach dem Tod aller Sahabah die Tabi'in ihnen in Fiqh und Istinbat (Ableitung von Regeln) nachfolgten. Sie leiteten Regeln nach ihrem eigenen Ijtihad ab. Dabei schauten sie zunächst in das Buch Allahs und die Sunnah des Gesandten Allahs ﷺ; fanden sie dort nichts, so studierten sie die Fatwas der Sahabah. Sie bildeten sich Meinungen über die Fatwas der Sahabah aus rechtswissenschaftlicher Sicht und wogen eine Aussage gegen eine andere ab. Sie übernahmen die Ansichten einiger von ihnen, und manchmal widersprachen sie sogar den Sahabah. Die Methode der Tabi'in bei der Ableitung von Regeln war dieselbe wie die der Sahabah. Deshalb richteten sich ihre Fatwas nach den Ereignissen und Fragen, die sich ergaben, ohne dass Vermutungen im Spiel waren. Vielmehr findet man die Fatwas entsprechend dem jeweiligen Ereignis. Der Umfang der Meinungsverschiedenheiten wurde zwischen ihnen nicht groß, und auch die Gründe für Meinungsverschiedenheiten, über die die Sahabah uneins waren, überschritten nicht das Maß, das sich auf das Verständnis des Textes bezog und nicht auf die Beweise der Scharia. Daher gab es unter den Muslimen keine Meinungsverschiedenheiten, die das Leben beeinträchtigten.