26. Die Freundschaft des Gläubigen mit den Ungläubigen
26. The Believer's Befriending The Disbelievers
Allah (SWT) sagte:
Allah (swt) said:
„Die Gläubigen sollen nicht die Ungläubigen anstelle der Gläubigen zu Freunden nehmen; und wer das tut, der steht in nichts bei Allah, außer wenn ihr euch vor ihnen auf eine Weise fürchtet, vor der man sich fürchten muss. Und Allah warnt euch vor Sich selbst, und zu Allah ist die Rückkehr“ [TMQ 3:28].
“Let not the believers take the disbelievers as friends instead of believers, and whoever does that is not of Allah in anything except if you fear from them something to be feared. And Allah warns you against Himself and to Allah is the return” [TMQ 3:28].
Ya'qub und Sahl lesen es als (taqiyyah), was die Lesart von Al-Hasan und Mujahid ist, während die übrigen (es als) (tuqat) lesen. Im Al-Qamus Al-Muheet heißt es: „(At-tawqiyya) bedeutet (al-kalau) und Schutz. Ich tue (taqa) etwas, und ich habe (taqa) es getan, und ich tue (taqi) es, (taqa), und er (taqi) es, (tiqa), wie (kisa) bedeutet: ich fürchtete es.“ Der Text in dem Vers legt seinen Gegenstand fest, und diese sprachliche Bedeutung des Wortes (taqiyyah) bestimmt, was dieses Wort in diesem Vers bedeutet, da für es keine schariatische Bedeutung festgelegt wurde. Daher ist es geboten, es im Sinne seiner sprachlichen Bedeutung auszulegen. Allein auf dieser Grundlage wird der Vers in seiner Allgemeinheit und seinen Einzelheiten verstanden. Was die Überlieferungen über den Anlass seiner Offenbarung betrifft, so leiten sie, sofern sie authentisch sind, zu den Einzelheiten dessen, was im Vers steht, verändern aber weder dessen Gegenstand noch die Bedeutung seiner Sätze gemäß der Sprache und der Schari'a. Der Gegenstand des Verses ist in seinem Satz klar benannt, nämlich dass Gläubige sich mit Ungläubigen anfreunden, d. h. sie als Freunde behandeln. Der Text lautet:
Ya’qub and Sahl recite it as (taqiyyah) which is the recitation of Al-Hasan and Mujahid, while the rest (recite it) as (tuqat). It is said in Al-Qamus Al-Muheet: ‘(At-tawqiyya) is (al-kalau) and protection. I do (taqa) something and I did (taqa) it and do (taqi) it (taqa) and he (taqi) it (tiqa) like (kisa) is I feared it.’ This text in the ayah specifies its subject and this linguistic meaning of the word (taqiyyah) specifies what this word means in this ayah in meaning since no Shari’ah meaning was established for it. So it specifies interpreting it with its linguistic meaning. Upon this basis alone is the ayah understood in its generality and details. As for what came in the ahadith of the circumstances of its revelation, if authenticated, guides to the details of what came in the ayah but would not change its subject neither the meaning of its sentences according to the language and Shar’a. The subject of the ayah is clear in its sentence which is believers befriending the disbelievers i.e. treating them as friends. The text is:
„Die Gläubigen sollen nicht die Ungläubigen anstelle der Gläubigen zu Freunden nehmen“ [TMQ 3:28].
“Let not the believers take the disbelievers as friends instead of believers” [TMQ 3:28].
Wenn der Vers oder die Ahadith über einen bestimmten Gegenstand ergangen sind, dann gilt er speziell für diesen Gegenstand und umfasst nichts anderes. Das Thema ist die Frage, dass Gläubige sich mit Ungläubigen anfreunden, wozu der Vers ergangen ist, der dies unmissverständlich verbietet. Dies ist auch nicht der einzige Vers zu diesem Thema; es sind zahlreiche Verse ergangen, wie die Aussage Allahs:
If the ayah or ahadith came about a specific subject, then it is specific to this subject and does not include anything else. The issue is the issue of believers befriending disbelievers for which came the ayah decisively prohibiting it. Nor is this the only ayah upon this subject; there have come numerous ayahs like Allah’s statement:
„Verkünde den Heuchlern, dass ihnen eine schmerzhafte Strafe bevorsteht. Jenen, die die Ungläubigen anstelle der Gläubigen zu Verbündeten (awliya) nehmen.“ [TMQ 4:138-139]
“Give tidings to the hypocrites that for them is a painful punishment. Those who take the disbelievers as (awliya) instead of believers” [TMQ 4:138-139].
Und Allahs Aussage:
And Allah’s statement:
„O ihr, die ihr glaubt, nehmt nicht die Ungläubigen als Awliyā' anstelle der Gläubigen." [TMQ 4:144]
“O you who believe, do not take the disbelievers as (awliya) instead of disbelievers” [TMQ 4:144]
Und Seine (swt) Aussage:
And His (swt) statement:
„Du wirst kein Volk finden, das an Allah und den Tag des Gerichts glaubt und diejenigen liebt, die sich gegen Allah und Seinen Gesandten stellen.“ [TMQ 58:22]
“You will not find a people who believe in Allah and the Day of Judgement loving those who oppose Allah and His Messenger” [TMQ 58:22]
Und Seine (SWT) Aussage
And His (swt) statement
„Nehmt die Juden und Christen nicht zu (Awliya)“ [TMQ 5:51]
“Do not take the Jews and Christians as (awliya)” [TMQ 5:51]
Und Seine Aussage:
And His statement:
„Nehmt weder meinen Feind noch euren Feind zu Verbündeten (Awliya)“ [TMQ 60:1]
“Do not take my enemy and your enemy as (awliya)” [TMQ 60:1]
Das Thema ist das Thema der Gläubigen, die mit Ungläubigen Freundschaft schließen, und der Rest des Verses führt das Thema näher aus. Allah (swt) hat den Gläubigen verboten, Ungläubige zu Freunden zu nehmen, und dieses Verbot mit einer eindeutigen Entschiedenheit verknüpft: Wer dies tut und Ungläubige zu Freunden nimmt, von dem distanziert sich Allah. Ausgenommen von diesem entschiedenen Verbot hat Er eine einzige Situation, nämlich die, dass der Gläubige Schaden durch den Ungläubigen fürchtet; in diesem Fall ist es erlaubt, sich den Ungläubigen anzunähern, um diesen Schaden abzuwenden. Dies gilt, wenn der Muslim unter der Herrschaft der Ungläubigen steht und in seiner Angelegenheit unterlegen ist, d. h. die Furcht vor dem Ungläubigen erlaubt ihm die Freundschaft. Verschwindet die Furcht, so ist die Freundschaft wieder verboten. Demnach geht es bei dieser Situation nicht darum, Freundschaft zu zeigen und etwas anderes zu verbergen, sondern darum, die Situation der Furcht des Gläubigen vor dem Ungläubigen, wenn der Muslim in seiner Angelegenheit unterlegen ist, von der allgemeinen Untersagung der Freundschaft mit ihm auszunehmen. Die Bedeutung des Verses ist also das entschiedene Verbot für die Gläubigen, Ungläubige zu ihren Freunden zu nehmen, sodass sie deren Unterstützung suchen, sich auf sie verlassen, mit ihnen Freundschaft schließen und Zuneigung zwischen ihnen bestehen soll. Es hat den Gläubigen verboten, mit Ungläubigen anstelle von Gläubigen Freundschaft zu schließen, und daraus eine Situation ausgenommen: die, in der Furcht vor ihnen besteht, während man unter ihrer Herrschaft steht. Dann ist es erlaubt, ihnen Zuneigung zu zeigen und Freundschaft mit ihnen zu schließen, um ihr Übel und ihren Schaden abzuwenden. Das heißt, es ist erlaubt, sie in der Situation, in der Furcht vor ihnen besteht, während man unter ihrer Herrschaft lebt, zu Freunden zu nehmen. Abgesehen davon ist es absolut nicht erlaubt. Dies gilt nur für Ungläubige im Verhältnis zu Gläubigen, da der Vers im Zusammenhang mit den Gläubigen offenbart wurde, die freundschaftliche Beziehungen zu den Vielgöttern in Makka unterhielten. Er untersagte den Gläubigen in Medina, mit den Vielgöttern in Mekka Freundschaft zu schließen, und er untersagte allen Gläubigen dies, ausgenommen davon waren die Gläubigen, die sich in Mekka befanden und in ihrer Angelegenheit unterlegen waren. Sie waren also ausgenommen aufgrund der Furcht vor dem Schaden der Ungläubigen in ihrer Nähe. Dies ist der Gegenstand des Verses, und dies ist seine Bedeutung, und dies ist die scharia-rechtliche Regel, die daraus abgeleitet wird: nämlich das Verbot für Gläubige, mit Ungläubigen in jeglicher Form von Freundschaft zu verkehren, sei es zur Unterstützung, zur Freundschaft, zur Hilfeleistung usw., da das Wort (awliyā’) im Vers allgemein gehalten ist und alle seine Bedeutungen umfasst. Und die Erlaubnis, mit ihnen Freundschaft zu schließen, besteht in der Situation der Furcht vor ihnen, d. h. der Furcht vor ihrer Gewalt und ihrem Schaden, wenn die Ungläubigen über die Muslime siegreich sind und die Muslime in ihrer Angelegenheit unterlegen sind, genau wie in der Situation der Muslime in Mekka mit den Vielgöttern. Es gibt im Vers keine andere Bedeutung und keine andere Regel als diese daraus abgeleitete Regel. Was einige sagen, dass „Taqiyya“ bedeute, dass ein Muslim vor jeder Person, vor der er Schaden fürchtet oder davor, dass sie seine Wirklichkeit oder das, was in seiner Seele ist, erkennt, das Gegenteil dessen zeigt, was er verbirgt, sei diese Person nun ein Ungläubiger oder ein Gläubiger, diese Aussage ist reiner Irrtum. Der Vers deutet nichts davon an, denn die Bedeutung von: „Außer wenn ihr euch von ihnen fürchtet (tuqāt)“, d. h. außer wenn ihr von ihnen etwas fürchtet, wovor man sich fürchten muss – so wie die Bedeutung von „ittaqaytu“ etwas ist: „ich fürchtete es“ –, und (tuqāt) und (taqiyya) haben eine Bedeutung. Dies ist vom Verbot ausgenommen, dass Gläubige anstelle von Gläubigen mit Ungläubigen Freundschaft schließen, daher ist es auf das beschränkt, was davon ausgenommen ist.
„Du wirst kein Volk finden, das an Allah und den Jüngsten Tag glaubt und diejenigen liebt, die sich Allah und Seinem Gesandten widersetzen.“ [TMQ 58:22]
‘You will not find a people who believe in Allah and the Last Day loving those who oppose Allah and His Messenger’ [TMQ 58:22]
Und Seine (swt) Aussage:
And His (swt) statement:
„Nehmt die Juden und Christen nicht zu Freunden." [TMQ 5:51]
‘Do not take the Jews and Christians as friends’ [TMQ 5:51]
Und Seine (swt) Aussage:
And His (swt) statement:
„Nehmt nicht meinen Feind und euren Feind zu Freunden.“ [TMQ 60:1]
‘Do not take my enemy and your enemy as friends.’ [TMQ 60:1]
Und Seine (swt) Aussage:
And His (swt) statement:
„Nehmt nicht meinen Feind und euren Feind zu Freunden.“ [TMQ 60:1]
‘Do not take my enemy and your enemy as friends.’ [TMQ 60:1]
Seine (swt) Aussage:
His (swt) statement:
„Anstelle von Gläubigen“ [TMQ 28:53]
‘Instead of believers’ [TMQ 28:53]
Das bedeutet, dass Freundschaft mit Gläubigen geboten ist, und dies ist ein Verbot, sich mit Ungläubigen anzufreunden und ihnen gegen Gläubige beizustehen. Es wird auch gesagt, dass es ein Verbot ist, den Ungläubigen mit Güte und Freundlichkeit zu begegnen. Von Ibn Abbas wird überliefert: „Freunde“ (awliyā’) ist der Plural von „Freund“ (waliyy), das ist derjenige, der den Handelnden, mit dessen Tat er einverstanden ist, mit Hilfe und Unterstützung befehligt, und es kommt in zwei Weisen vor. Erstens der bestimmte Unterstützer mit Unterstützung, und zweitens der andere, der der Unterstützte ist. So lautet Seine (swt) Aussage:
Means that friendship is obliged with believers, and this is a prohibition from befriending disbelievers and assisting them against believers. And it is said (that it is) a prohibition of treating the disbelievers with kindness and friendliness. It is narrated from ibn Abbas: "friends" (awliya) is the plural of "friend (waliyy) who is the one who commands the one pleased with his action with assistance and support, and it occurs in two ways. Firstly, the designated supporter with support and the other who is the supported. So His (swt) statement:
„Allah ist der Freund derer, die glauben“ [TMQ 2:257
‘Allah is the friend of those who believe’ [TMQ 2:257
Gemeint sind ihre Helfer und Unterstützer durch Seine Unterstützung; und es wird gesagt, dass der Gläubige der Freund Allahs ist, d. h. jemand, dem durch Seine Unterstützung geholfen wird. Seine Aussage: „Wer das tut“ meint, wer Ungläubige anstelle von Gläubigen zu Freunden nimmt, „so gehört er in nichts zu Allah“, d. h. er gehört nicht zu den Freunden Allahs (SWT), und Allah (SWT) distanziert Sich von ihm; und es wird gesagt, er gehöre in nichts zu der Freundschaft (Wilayah) Allahs. Dann nahm Er aus und sagte:
Means their helpers and supporters by His support, and it is said that the believer is the friend of Allah i.e. one assisted by His support. His statement: ‘whoever does that’ means whoever takes disbelievers as friends instead of believers ‘then he is not of Allah in anything’ i.e. he is not from the friends of Allah (swt) and Allah (swt) is absolved of him, and it is said he is not from the friendship (wilayah) of Allah in anything. Then He excluded and said:
„außer wenn ihr vor ihnen etwas zu fürchten fürchtet"
‘except if you fear from them something to be feared’
außer dass, wenn die Ungläubigen siegreich sind und die Gläubigen besiegt werden, so dass der Gläubige sie fürchtet, falls er nicht seine Zustimmung zu ihnen zeigt oder seine Gemeinschaft mit ihnen pflegt. In diesem Fall ist es ihm erlaubt, seine Zuneigung zu ihnen mit seiner Zunge zu zeigen und ihnen als Vorsichtsmaßnahme (Taqiyya) vor ihnen und zum Schutz seiner selbst nachzugeben, ohne dies zu glauben. In diesem Vers liegt ein Hinweis darauf, dass Taqiyya im Din erlaubt ist, wenn Furcht um die eigene Person besteht. Unsere Gefährten sagen, sie sei in allen Angelegenheiten in Zeiten der Not erlaubt, und oft wird sie um der Vielfalt der Freundlichkeit und der Versöhnung willen verpflichtend, doch ist sie bei Handlungen nicht erlaubt, die in der Tötung eines Gläubigen bestehen, oder bei dem, was man kennt oder für am wahrscheinlichsten hält, dass es eine Verderbnis (Istifsad) im Din ist. Al-Mufid sagte, sie sei zu manchen Zeiten verpflichtend und werde zur Pflicht (Fard), und zu manchen Zeiten sei sie erlaubt und werde empfehlenswert. Und zu manchen Zeiten sei sie erlaubt, ohne verpflichtend zu sein, und sie werde zu manchen Zeiten besser als deren Unterlassung; und sie könne zu manchen Zeiten besser sein, sie zu unterlassen, obwohl ihr Ausübender entschuldigt ist und ihm dafür vergeben wird, indem der Tadel darüber entfällt. Scheich Abu Ja'far At-Tusi sagte, der offensichtliche Sinn der Überlieferungen deute darauf hin, dass sie bei Furcht um das eigene Leben verpflichtend sei, und es wird überliefert, dass eine Erleichterung darin bestehe, die Wahrheit dabei klar auszusprechen. Al-Hasan überlieferte
means except that if the disbelievers are victorious and the believers defeated so the believer fears them if he does not show his agreement with them or make good his companionship with them. At that time, it is allowed for him to show his affection for them with his tongue and compliance to them as a precaution (taqiyyah) from them and protection for himself without believing that. In this ayah there is an indication that taqiyyah is permitted in the deen when there is fear over oneself and our companions say it is permitted in all matter at times of necessity and often it becomes obligatory for the variety of kindness and reconciliation, but it is not permitted from the actions in killing a believer or what is known or he considers most probable that it is spoiling (istifsad) in the deen. Al-Mufid said that it is obligatory at times and becomes fard, and it is permitted at times and becomes recommended. And it is permitted at time without obligation and it becomes at times better than leaving it; and it could at times be better to leave it even though its performer is excused and forgiven over it by leaving the blame over it. Sheikh Abu Ja’far At-Tusi said that the apparent meaning of the narrations indicate that it is obligatory during fear of one’s life, and it has been narrated that a dispensation in allowing speaking clearly the truth thereupon. Al-Hasan narrated

„Jener Musaylima, der Lügner, nahm zwei Männer von den Gefährten des Gesandten Allahs ﷺ und sagte zu einem von ihnen: Bezeugst du, dass Muhammad ein Gesandter Allahs ist? Er sagte: Ja. Er sagte: Dann bezeugst du, dass ich ein Gesandter Allahs bin? Er sagte: Ja. Dann rief er nach dem anderen und sagte: Bezeugst du, dass Muhammad ein Gesandter Allahs ist? Er sagte: Ja. Dann sagte er: Dann bezeugst du, dass ich ein Gesandter Allahs bin? Er sagte: Ich bin taub (dafür). Er wiederholte es dreimal, und jedes Mal antwortete er ihm wie beim ersten Mal, sodass er ihm den Hals abschlug. Dies wurde dem Gesandten Allahs ﷺ überbracht, der sagte: Was den Getöteten betrifft, so hat er seine Wahrheit und Überzeugung verwirklicht, und er hat sich seine Tugend genommen, so möge es ihm zum Guten gereichen. Was den anderen betrifft, so hat er das Zugeständnis Allahs angenommen, und so trifft ihn keine Schuld.“
‘That Musaylimah the liar took two men of the Sahabah of the Messenger of Allah (saw) and said to one of them: Do you bear witness that Muhammad is a Messenger of Allah? He said: Yes. He said: Then do you bear witness that I am a Messenger of Allah? He said: Yes. Then he called for the other and said: Do you bear witness that Muhammad is a Messenger of Allah? He said: Yes. Then he said: Then do you bear witness that I am a Messenger of Allah? He said: I am deaf (to that). He said it thrice each time answering him like the first so he struck off his neck. This was conveyed to the Messenger of Allah who said: As for the one killed, he executed his truth and conviction, and he took his virtue so may it be good for him. As for the other, he accepted the concession of Allah so there is no liability on him.’
Demzufolge ist Taqiyya eine Erlaubnis, und das klare Aussprechen der Wahrheit ist eine Tugend." (Die Rede at-Tabarsis endet hier.)
Accordingly taqiyyah is a dispensation and speaking clearly the truth is a virtue” (At-Tabarsi’s speech ends).
Demnach zeigen die Worte der beiden Koranausleger At-Tabari und At-Tabarsi, die zwei unterschiedlichen Rechtsschulen angehören, ihre Übereinstimmung in der Erklärung des Sinngehalts des Verses, so wie er herabgekommen ist: Er ist ein Verbot für Gläubige, mit Ungläubigen Freundschaft zu schließen, wobei die Lage ausgenommen ist, in der Gläubige die Schädigung durch die Ungläubigen fürchten. Betrachte die Worte At-Tabaris: „außer wenn ihr von ihnen etwas fürchtet, das zu fürchten ist (tuqat)“ (d. h.) außer wenn ihr in ihrer Gewalt seid und ihr sie um eurer Leben willen fürchtet, so bezeigt ihr ihnen Freundschaft mit euren Zungen. Und betrachte die Worte At-Tabarisis: „Dann nahm Er aus und sprach: ‚außer wenn ihr von ihnen etwas fürchtet, das zu fürchten ist‘, und der Sinn ist: außer wenn die Ungläubigen siegreich und die Gläubigen besiegt sind, so dass der Gläubige sie fürchtet, falls er nicht seine Zustimmung zu ihnen bekundet und seine Freundschaft zu ihnen nicht gut ausgestaltet. In dieser Zeit ist es ihm erlaubt, seine Zuneigung zu ihnen mit seiner Zunge zu zeigen und ihnen als Vorsichtsmaßnahme und zum Schutz seiner Seele nachzugeben.“ Die beiden Koranausleger stimmen darin überein, dass das Thema die Ausnahme vom Verbot ist, dass Gläubige mit Ungläubigen Freundschaft schließen, und dass es darauf beschränkt ist. Allerdings ging At-Tabarisi über das hinaus, was außerhalb des Themas liegt, und machte den Vers zum Beweis dafür, dass Taqiyya im Glauben während des Lebens erlaubt sei, was im Vers nicht vorhanden ist, da sein Thema das Verbot der Freundschaft von Gläubigen mit Ungläubigen ist und die Ausnahme der Furcht vor den Ungläubigen, wenn diese die Muslime besiegen, indem ihnen in dieser Lage die Freundschaft erlaubt wird. Es ist weder Taqiyya im Glauben, noch ist sie auf die Furcht um das Leben beschränkt, denn die Ausnahme ist allgemein: „außer wenn ihr von ihnen etwas fürchtet, das zu fürchten ist“ (d. h.) außer wenn ihr von ihnen fürchtet, wovor zu fürchten ist. Az-Zamakhshari sagte in Al-Kashshaf:
Accordingly it is shown from the words of the two mufasireen, At-Tabari and At-Tabarsi, who are of two different schools of thought, their agreement upon explaining the meaning of the ayah as it came in that it is a prohibition for believers befriending disbelievers and excluding the situation of believers fearing the harm of the disbelievers from this prohibition. Look at the words of At Tabari: “except if you fear from them something to be feared (tuqat)’ (i.e.) except if you are in their authority and you fear them over your lives so you show them friendship with your tongues.” And look at the words of At-Tabarisi: “Then He excluded and said: ‘except if you fear from them something to be feared’ and the meaning is except if the disbelievers are victorious and believers defeated so the believer fears them if he does not show his agreement with them and does not make good his friendship with them. At that time it is allowed for him to show his love for them by his tongue and compliance to them as a precaution and in protection of his soul.” The two mufasireen agree that the subject is excluding the prohibition of believers befriending disbelievers and that it is limited to that. Except that At-Tabarisi followed upon that which is outside the subject and made the ayah an evidence that taqiyyah is permitted in the deen during for one’s life which is not present in the ayah since its subject is the prohibition of believers befriending disbelievers and excluding the situation of fear of the disbelievers when they defeat the Muslims in allowing their friendship in this situation. It is not taqiyyah in the deen nor is it specified to fear over life because the exclusion is general “except if you fear from them something to be feared” (i.e.) except if you fear from them what is to be feared from. Az-Zamakhshari said in Al Kashaf

„Ausgenommen, wenn ihr von ihnen eine Gefahr befürchtet, die Schutz erfordert“ – also darf jede Sache, vor der man sich schützen muss, das Freundschaftschließen mit ihnen erlauben, das heißt alles, was man von ihnen befürchtet, was allgemein Furcht um Leben, Vermögen, Ehre und Interessen umfasst. Demnach die Âyah zum Beweis für die Taqiyyah in der Religion außerhalb des Gegenstands zu machen und sie auf die Situation der Furcht um das Leben zu beschränken, ist eine Spezifizierung ohne spezifizierenden Beleg. Dazu kommt, dass es sich um einen anderen Gegenstand handelt, der mit Unglauben und Glauben allein zusammenhängt, was sich auf eine andere Âyah bezieht und nicht auf diese Âyah.
“Except if you fear from them a matter which requires protection from” so any matter which must be protected from permits befriending it i.e. all that you fear them which is general covering fear over life, wealth, honour and interests. Accordingly making the ayah an evidence for (taqiyyah) in the deen outside the subject, and making it specific in the situation of fear over life is specification without a specifying (evidence). This is besides it being another subject relating to kufr and iman only which is related to another ayah and it is not related to this ayah.
Was die Aussage At-Tabarisis betrifft: „Unsere Gefährten sagten (es sei) bei allen Angelegenheiten erlaubt in Zeiten der Not“, so ist das, was er von Al-Mufid über Pflicht oder Nicht-Pflicht bis zum Ende des von ihm Erwähnten anführt, eine abstrakte Rede ohne jeden Beweis. Der Vers deutet dies in keiner Weise an, selbst nach At-Tabarisis eigener Auslegung, und er hat auch keinen anderen Beleg aus dem Buch, der Sunna oder dem Konsens der Gefährten angeführt. Daher wird sie zurückgewiesen und fällt aus dem Rang der Beachtung. Man sagt auch nicht, dass, wenn die Freundschaft mit Ungläubigen in der Lage der Furcht vor ihnen erlaubt ist, dann die Gefolgschaft gegenüber dem ungerechten oder übertretenden Herrscher, der über Macht verfügt, vorrangiger sei. Dies wird nicht gesagt, denn das Vorrangigere ist der Sinn der Rede, und dieser gehört nicht dazu, noch besteht irgendeine Verbindung zu ihm. Es ist nicht wie die Aussage Allahs:
As for the statement of At-Tabarisi: “Our companions said (it is) permitted in all matters during necessity” then what he quotes from Al-Mufid of its being obligatory or not obligatory to the last of what he mentioned is abstract speech of any evidence. The ayah does not indicate this in any way even according to At-Tabarisi’s own tafsir, nor did he come with any other evidence neither from the Book or Sunnah or Ijma’a of the Sahabah, hence it is rejected and falls from the rank of consideration. Nor is it said that if befriending disbelievers in the situation of fear of them is allowed then compliance with the unjust or transgressor ruler with power is of greater precedent. This is not said because that which is of greater precedent is the sense of the speech and this is not from it nor is their any extention of any connection with it. It is not like Allah’s statement:
„Unter ihnen ist einer, dem man, wenn man ihm einen Dinar anvertraut, diesen nicht zurückgeben würde.“ [TMQ 3:75]
“Among them is one whom if you entrust him with a Dinar would not return it to you” [TMQ 3:75]
Nicht so wie Allahs Aussage:
Nor is it like Allah’s statement:
„Und unter den Leuten der Schrift gibt es einen, der dir, wenn du ihm einen Qintar anvertraust, ihn dir zurückgeben wird“ [TMQ 3:75].
“And of the People of the Book is one whom if you entrusted with a qintar will return it to you” [TMQ 3:75].
Dies liegt daran, dass der Übertreter nicht zur Kategorie der Ungläubigen oder zu deren Klasse gehört, und daran, dass die in diesem Vers untersagte Freundschaft die Freundschaft mit den Gläubigen anstelle von ihnen betrifft. Der ungerechte und übertretende Herrscher mit Macht gehört zu den Gläubigen; das Unrecht, das von ihm ausgeht, oder die Übertretung, die ihn umhüllt, hebt die ihm zukommende Beschreibung des Iman nicht auf. Daher fällt dieser Gegenstand nicht unter die Untersuchung des größeren Präzedenzfalls, sodass auch der größere Präzedenzfall nicht darauf zutrifft, so dass er als Zeugnis herangezogen wird.
This is because the transgressor is not from the category of the disbeliever or from their class, and because the friendship prohibited in this ayah is befriending instead of the believers. The unjust and transgressor ruler with power is among the believers injustice occurring from him or the transgression covering him does not negate the description of iman from him. Hence this subject does not enter in the research of greater precedent, so accordingly the greater precedent does not come into it such that it is used as a witness.
Außerdem ist die Freundschaft mit dem ungerechten und frevelhaften Herrscher, der über Macht verfügt, sowohl in Zeiten der Sicherheit als auch in Zeiten der Furcht erlaubt, weil er ein Gläubiger ist, und die Freundschaft mit Gläubigen ist zweifellos erlaubt, denn das Wort „Gläubige“ in Seiner Aussage: „anstelle von Gläubigen“ umfasst allgemein alle Gläubigen. Es ist kein Text gekommen, der die Freundschaft mit dem ungerechten oder frevelhaften Herrscher oder die Freundschaft mit Frevlern und Bösewichten (fujjar) untersagt; vielmehr sind die Texte speziell darin, die Freundschaft mit Ungläubigen zu verbieten. Mehr noch: Der Gehorsam gegenüber dem ungerechten Herrscher ist in allem außer der Sünde geboten, und der Dschihad ist unter seinem Banner geboten, und es ist erlaubt, hinter dem Imam im Gebet zu beten, auch wenn er ein Frevler ist. Dies sind die stärksten Hinweise darauf, dass ihre Freundschaft erlaubt ist. Verboten ist lediglich das Wohlgefallen an der Ungerechtigkeit des Herrschers und am Frevel des Frevlers. Dementsprechend wird Taqiyyah abgelehnt, wenn ein Gläubiger gegenüber einem mächtigen ungerechten oder frevelhaften Herrscher oder einem Gegner in der Meinung oder ähnlichem etwas anderes zeigt, als er im Verborgenen hält; und dies zu tun ist haram, denn es ist Heuchelei, und jede Heuchelei ist verboten.
Moreover the befriending of the unjust and transgressor ruler with power is allowed in the situation of security and the situation of fear equally because he is a believer and befriending believers is definitely allowed because the word “believers” in His statement: “instead of believers” is general covering all believers. There did not come any text prohibiting befriending the unjust or transgressor ruler or befriending transgressors and the wicked (fujjar); rather the texts are specific in prohibiting the befriending of disbelievers. More than that, the obedience to the unjust ruler is obliged in other than sin and jihad is obliged under his banner and it is allowed to pray behind the Imam in prayer if he is a transgressor which are of the greatest indication regarding permitting their friendship. What is prohibited is the pleasure with the injustice of the ruler and the transgression of the transgressor. Accordingly taqiyyah is rejected when it is a believer showing opposite to what he hides in front of powerful unjust or transgressor ruler or opponent in the opinion or similar, and doing it is haram as it is hypocrisy and all hypocrisy is forbidden.
„Außer demjenigen, der gezwungen wird, während sein Herz im Glauben ruhig bleibt“ [TMQ 16:106].
“Except the one who is compelled and his heart is content upon iman” [TMQ 16:106].
Einige Mufassirun verbinden dies mit dem Vers: „außer wenn ihr euch vor ihnen in irgendeiner Weise fürchtet“, und leiten daraus ab, dass das Zeigen von Kufr und das Verbergen des Iman zur Kategorie der Freundschaft gehört und unter das gefasst wird, was sie Taqiyyah nennen. Einige folgern daraus, dass Freundschaft nur in der Situation erlaubt sei, in der man um sein Leben fürchtet, nicht aber in anderen Situationen. Dies ist ein reiner Irrtum, denn der Vers: „außer wenn jemand gezwungen wird und sein Herz im Iman ruhig bleibt“ behandelt eine andere Situation und einen anderen Gegenstand. Sein Gegenstand ist der Abfall vom Islam in der Lage, in der die Gefahr eines sicheren, bestätigten Todes besteht und nicht bloß eine wahrscheinliche. Der Gegenstand des Verses: „außer wenn ihr euch vor ihnen in irgendeiner Weise fürchtet“ ist dagegen das Verbot, mit Ungläubigen befreundet zu sein, in all seinen Formen, und die Ausnahme davon gilt nur für den Fall, dass eine Gefahr besteht, sei es für das Leben, den Besitz, das Ansehen oder irgendeinen anderen Schaden. Die beiden Situationen und die beiden Gegenstände sind also voneinander zu unterscheiden. Das eine gehört nicht zum anderen, und sie sind wegen des Unterschieds in Situation und Gegenstand nicht miteinander verbunden. Wenn der Muslim unter der Herrschaft von Ungläubigen steht, die ihn in seiner Angelegenheit besiegt haben, ist es ihm nicht erlaubt, sich aus Gehorsam gegenüber ihnen vom Islam abzuwenden. Vielmehr ist es ihm pflichtgemäß geboten auszuwandern, falls er die Vorschriften seiner Religion nicht einhalten kann. Die Freundschaft mit ihnen, die erlaubt ist, steht dem nicht entgegen. Fürchten die Muslime jedoch um sein Leben, weil ein sicherer Tod droht, und wird er zum Kufr gezwungen, so ist es ihm erlaubt, Kufr zu zeigen und den Iman zu verbergen. Außerhalb dieses Falles ist es ihm nicht erlaubt, und zwar wegen des Wortlauts des Verses:
Some mufasireen link it with the ayah: “except if you fear from them something to be feared” and deduce from it the entering of showing kufr and hiding iman in the category of friendship and making it to enter what they call (taqiyyah), with some deducing from it that friendship is allowed in the situation of fearing for one’s life only but not in other (situations). This is pure error because the ayah: “except the one who is compelled and his heart is content upon iman” has a different situation and a different subject as its subject is apostasy from Islam in the situation where there exists fear of definite, confirmed killing not probable and the subject of the ayah: “except if you fear from them something to be feared” is prohibiting befriending disbelievers in all its types and excluding the permissibility of this befriending in the situation of there existing what is feared from whether it was fear over life, wealth, interest or any harm. It distinguishes between the two situations and two subjects such that one does not enter into the other nor are they linked with it due to the difference in situation and subject. When the Muslim is under the authority of disbelievers defeated over his matter before them, it is not permitted for him to apostatise from Islam as a show of compliance to them; rather it is obligatory upon him to emigrate if he is unable to perform the rules of his deen contrary to befriending them which is allowed. However if the Muslims fear over his life a confirmed death and he is forced upon kufr then it is permitted for him to show kufr and hide iman, and other than that it is not permitted because of the text of the ayah:
„Wer nach seinem Glauben (Iman) an Allah ungläubig wird – außer wer gezwungen wird, während sein Herz im Glauben ruhig bleibt –, [TMQ 16:106]."
“Whoever disbelieves in Allah after his iman except the one who is compelled and his heart is content upon iman.” [TMQ 16:106].
Das Thema ist das Thema des Unglaubens (kufr) nach dem Glauben (iman), also das Thema des Abfalls vom Islam, und die Situation ist die Situation der Furcht vor dem Tod. Dies ist das, was die Fuqaha als al-ikrah al-mulji (Zwang durch Bedrohung mit dem Tod) bezeichnen, die einzige Form des Zwangs, die die Shar'a in allen Situationen berücksichtigt, in denen die Regel für den Gezwungenen aufgehoben wird. Der Zwang, den die Shar'a ausgenommen hat, ist der Zwang durch Bedrohung mit dem Tod, also die Situation der Furcht vor sicherem Tod. Dies wird durch den Vers bekräftigt, der über Muslime offenbart wurde, die aus Furcht vor dem Tod abtrünnig wurden. Es wird überliefert, dass dieser Vers über Ammar bin Yasir offenbart wurde. At-Tabari sagte: „Muhammad bin Sa'd berichtete mir und sagte: Mein Onkel väterlicherseits berichtete mir und sagte: Mein Vater berichtete mir von seinem Vater von Ibn Abbas über Seine Aussage: ‚Wer nach seinem Glauben an Allah ungläubig wird, außer dem, der gezwungen wird, während sein Herz im Glauben ruhig bleibt‘ bis zum Ende des Verses. Dies geschah, weil die Polytheisten Ammar bin Yasir schlugen und ihn bestraften und dann von ihm abließen. So kehrte er zum Gesandten Allahs ﷺ zurück und berichtete ihm, was ihm von den Quraisch widerfahren war und was er gesagt hatte. Da offenbarte Allah (swt) seine Erwähnung der Entschuldigung: ‚Wer nach seinem Glauben an Allah ungläubig wird‘ bis zu Seiner Aussage ‚große Strafe‘. Bashr berichtete uns und sagte: Yazid berichtete uns und sagte: Sa'id berichtete uns von Qatadah: ‚Wer nach seinem Glauben an Allah ungläubig wird, außer dem, der gezwungen wird, während sein Herz im Glauben ruhig bleibt‘, und sagte: Es wurde uns erwähnt, dass er über Ammar bin Yasir offenbart wurde, den die Banu al-Mughira gefangen nahmen und in den Brunnen von Maymun steckten und sagten: Verleugne Allah. So folgte er ihnen darin, während sein Herz gezwungen war. Da offenbarte Allah (swt) Seine Aussage: ‚außer dem, der gezwungen wird, während sein Herz im Glauben ruhig bleibt.‘ Und At-Tabari sagte: Ibn Abd al-‘Ala berichtete uns und sagte: Muhammad bin Thawr berichtete uns von Mu’ammar, von Abdulkareem Al-Juzri, von Abu Ubayd bin Muhammad bin Ammar bin Yasir, der sagte:
So the subject is the subject of kufr after iman i.e. the subject of apostasy from Islam, and the situation is the situation of fearing death. This is what the fuqaha term as alikrah almulji (compulsion of refuge) which is the only compulsion considered by the Shar’a in all situations in which the rule is lifted from the one compelled. The compulsion which the Shar’a excluded is the compulsion by refuge i.e. the situation of fearing definite death. This is strengthened in the ayah that was revealed about Muslims who apostatised fearing death. It was narrated that this ayah was revealed about Ammar bin Yasir. At-Tabari said: “Muhammad bin S’aad related to me and said: My paternal uncle related to me and said: My father related to me from his father from ibn Abbas that His statement: ‘Whoever disbelieves in Allah after his belief except the one who is compelled and his heart is content upon iman’ to the end of the ayah. This was because the polytheists struck Ammar bin Yasir and punished him then left him. So he returned to the Messenger of Allah (saw) and informed him about what he met with from Quraysh and what he said. So Allah (swt) revealed his mention of his excuse: ‘Whoever disbelieves in Allah after his iman’ until His statement ‘great punishment.’ Bashr related to us and said: Yazid related to us and said: Saeed related to us from Qatadah: ‘Whoever disbelieves in Allah after his belief except the one who is compelled and his heart is content upon iman’ and said: It was mentioned to us that it was revealed about Ammar bin Yasir whom Banu Al-Mughira captured and covered him in the well of Maymun and said: Disbelieve in Allah, so he followed them in that and his heart was compelled. So Allah (swt) revealed His statement: ‘except the one who is compelled and his heart is content upon iman.’ And At-Tabari said: Ibn Abd al-‘Ala related to us and said: Muhammad bin Thawr related to us from Mu’ammar from Abdulkareem Al-Juzri from Abu Ubayd bin Muhammad bin Ammar bin Yasir who said:
Die Götzendiener nahmen Ammar ibn Yasir und folgerten ihn, bis er ihnen in einem Teil dessen zustimmte, was sie wollten. Er berichtete dies dem Propheten ﷺ, und der Prophet ﷺ sagte: Wie fandest du dein Herz? Er sagte: Gefestigt im Iman. Der Prophet ﷺ sagte: Wenn sie es wiederholen, dann wiederhole du es.
The polytheists took Ammar bin Yasir and punished him until he said to them in some of what they wished. He mentioned that to the Prophet (saw) and the Prophet (saw) said: How did you find your heart? He said: Secured upon iman. The Prophet (saw) said: If they repeat, then you repeat.”
Diese Ahadith zeigen, dass der Anlass der Offenbarung des Verses das Ereignis mit Ammar ist und dessen Gegenstand der Abfall vom Islam. Die spezifische Lage dabei ist die konkrete Furcht vor dem Tod, die allein schon ausreicht, um zu bekräftigen, dass sie keinen Bezug zu dem Vers hat: „außer wenn ihr von ihnen etwas zu fürchten habt.“ Der Vers: „außer dem, der gezwungen wird, während sein Herz im Glauben (Iman) ruhig ist“ wurde in Makkah offenbart, zum Thema des Iman, und der Vers: „außer wenn ihr von ihnen etwas zu fürchten habt“ ist medinensisch und wurde zum Thema offenbart, dass die Lage der Furcht vor etwas Furchterregendem vom Verbot für Gläubige, sich mit Ungläubigen anzufreunden, ausgenommen wird. Demnach ist dieser Vers auf jenes Thema nicht anwendbar.
These ahadith indicate that the circumstance of revelation of the ayah is the incident of Ammar and its subject is apostasy from Islam. The situation specific to it is the definite fear of killing which alone is sufficient to strengthen that it has no relationship with the ayah: “except if you fear from them something to be feared.” The ayah: “except the one who is compelled and his heart is content upon iman” was revealed in Makkah on the subject of iman, and the ayah: “except if you fear from them something to be feared” is Madinan revealed on the subject of excluding the situation of fearing what is to be feared from the prohibition of believers befriending disbelievers. Accordingly this ayah is not applicable on that subject.
Es bleibt die Regel bezüglich desjenigen, der mit einer sicheren Tötung bedroht wird: Ist es verdienstvoller, Kufr zu zeigen und den Iman zu verbergen, um vor dem Tod sicher zu sein, oder ist es besser, an seinem Iman festzuhalten, auch wenn es zum Tod führt? Die Antwort lautet: Am Iman festzuhalten, auch wenn es zum Tod führt, ist besser, denn die Erlaubnis, Kufr zu zeigen, ist eine Erleichterung (Rukhsa) und hebt die Schwierigkeit auf, während das Bewahren des Iman die Pflicht im Grundsatz (‘Azeemah) ist, weshalb es vorzuziehen ist. Es wird überliefert
There remains the rule regarding the one threatened with confirmed killing: Is it more virtuous to show kufr and hide iman so as to be safe from death or is it better to persevere upon his iman even if it leads to death? The answer is that persevering to iman even if it leads to death is better because the permissibility of showing kufr is a dispensation and lifts difficulty, and preserving the iman is (‘azeemah) which is the principle therefore it is better. It is narrated

„Dass Musaylima zwei Männer zu sich nahm und zu einem von ihnen sagte: Was sagst du über Muhammad? Er sagte: Er ist ein Gesandter Allahs. Er sagte: Und was sagst du über mich? Du auch. So ließ er ihn frei. Zu dem anderen sagte er: Was sagst du über Muhammad? Er sagte: Er ist ein Gesandter Allahs. Er sagte: Und was sagst du über mich? Er sagte: Ich bin taub. Er wiederholte das dreimal, und er wiederholte seine Antwort, so tötete er ihn. Das erreichte den Gesandten Allahs ﷺ, und er sagte: Was den ersten betrifft, so hat er die Erlaubnis Allahs in Anspruch genommen. Was den zweiten betrifft, so hat er die Wahrheit offenbart, so gesegnet sei er.“
“That Musaylimah took two men and said to one of them: What do you say about Muhammad? He said: A Messenger of Allah. He said: Then what do you say of me? You as well. So he left him free. He said to the other: What do you say of Muhammad? He said: A Messenger of Allah. He said: Then what do you say of me? He said: I am dumb. He repeated it thrice and he repeated his answer, so he killed him. That reached the Messenger of Allah (saw) so he said: As for the first, he took the dispensation of Allah. As for the second, he exposed the truth so blessed be he.”
Dies ist eindeutig in der Bevorzugung dessen, der geduldig war und am Iman festhielt, gegenüber dem, der die Erleichterung Allahs (SWT) in Anspruch nahm und Kufr zeigte aus Furcht um sein Leben vor einer sicher bevorstehenden Tötung.
This is explicit in preferring the one who was patient and stuck to iman over the one who took the dispensation of Allah (swt) and showed kufr fearing for his life from a confirmed killing.
Dies bezieht sich auf denjenigen, von dem Kufr verlangt wird. Was denjenigen betrifft, von dem weniger als das verlangt wird, etwa das Verlassen der islamischen Da'wa, das Begehen einer Sünde oder etwas Ähnliches, so wird aus diesem Vers keine Erlaubnis abgeleitet. Daher wird auch nicht gesagt, dass, wenn Allah dem Muslim erlaubt hat, Kufr zu zeigen, das, was geringer als Kufr ist, umso mehr erlaubt sei. Dies wird nicht gesagt, weil Ungehorsam nicht zur Gattung des Kufr gehört und daher nicht durch den Schluss vom Größeren auf das Kleinere in die Untersuchung einbezogen wird. Ebenso wird kein Analogieschluss zwischen Kufr und Sünde gezogen, da kein Grund besteht, der eine Analogie ermöglichen würde. Wer jedoch um sein Leben fürchtet, weil ihm sicher der Tod droht, und von dem Sünde oder etwas Geringeres als Kufr verlangt wird, dem ist es erlaubt, dies zu tun, um sein Leben zu retten, und es liegt keine Sünde auf ihm. Dies beruht auf der Aussage des Propheten ﷺ:
This is regarding the one from whom kufr is demanded. As for the one from whom is sought less than that like leaving the Islamic da’wah or performing a sin or something similar; permissibility is not taken from this ayah. Accordingly it is not said that if Allah permitted the Muslim to show kufr, then what is lesser than kufr is of greater precedent. This is not said because disobedience is not from the species of kufr, so it does not enter the research by greater precedent. Similarly an analogy between kufr and sin is not performed since there does not exist a reason until analogy occurs. However as for the one who fears for his life over confirmed killing and it is sought from him sin or doing less than kufr, it is permitted for him to do so to save his life and there is no sin upon him. This is due to his (saw) statement:
„Mir zum Verzicht gewährt wurden meiner Umma der Irrtum, das Vergessen und das, wozu sie gezwungen wird.“
“Lifted from my Ummah is the mistake, forgetfulness and what is compelled upon it”
D.h. die Schuld und die Sünde werden aufgehoben, und die Regel wird aufgehoben, was die Zulässigkeit des Handelns bedeutet. Dies gilt jedoch nur in einer Situation, nämlich der Situation eines sicheren, bestätigten Tötungsrisikos, was die Fuqaha als Ikrah al-Mulji (Nötigung durch Zuflucht) bezeichnen. Dies ist die einzige Nötigung, die die Scharia in allen Fällen berücksichtigt, und durch sie werden dem Genötigten Dinge wie Scheidung, Ehe, Handel und andere Handlungen und Verträge erlassen. Seine Aussage „und was darauf erzwungen wird“ meint Ikrah al-Mulji (Nötigung durch Zuflucht).
I.e. the blame and sin is lifted, and the rule is lifted, which means the permissibility of doing it. However (this is) only in one situation which is the situation of definite, confirmed killing which is what the fuqaha called alikrah almulji (compulsion by refuge) which is the only compulsion considered by the Shar’a in all conditions in which there is lifted from the one compelled like divorce, marriage, trade and other actions and contracts. His statement “and what is forced upon it” which is alikrah almulji (compulsion by refuge).