53. Der Einzelberichte (Chabar al-Ahad)
53. The Individuals Report (khabar Al Aahaad)
Der Einzelbericht (Khabar al-Aahaad) ist das, was von einer Anzahl überliefert wurde, die nicht die Stufe der Massenüberlieferung (Tawaatur) in den drei Zeitaltern erreicht (as-Sahaabah, at-Taabi'een und Taabi'ut-Taabi'een), ohne Berücksichtigung dessen, was danach kam. Er bezeichnet die größte Wahrscheinlichkeit, nicht die Gewissheit. Die Rechtsurteile werden auf ihn in ihrer Ableitung gestützt, ebenso wie auf die massenüberlieferte Hadith (Hadeeth al-Mutawaatir) und die bekannte Hadith (Hadeeth al-Mashhoor). Die Untersuchung des Khabar al-Aahaad gehört zu den wichtigsten Fragen der Usul (Grundlagen der Rechtswissenschaft), denn er bildet die Grundlage der meisten Rechtsurteile, da die massenüberlieferte Sunnah nur in geringer Zahl vorhanden ist. Der Khabar al-Aahaad muss als Grundlage für das Handeln herangezogen werden, wenn er beide Bedingungen erfüllt: die Bedingungen der Überlieferung (Riwaayah) und die Kenntnis seines Inhalts (Diraayah). Der Gesandte (ﷺ) pflegte Einzelpersonen aus den Sahaabah in die Länder zu schicken, um zum Islam aufzurufen, die Rechtsurteile zu lehren und die Ahadith zu überliefern, so wie er Muaadh nach Jemen schickte. Wäre es für die Muslime nicht verpflichtend, gemäß dem Khabar al-Aahaad zu handeln, so hätte sich der Gesandte (ﷺ) nicht damit begnügt, Einzelpersonen aus den Sahaabah zu schicken, sondern hätte dann Gruppen entsandt.