32.1 Der Pfandnehmer, der vom Pfand profitiert
32.1 The Pledgee Benefiting From The Pledge
Sobald das Pfand vollzogen ist, gelangt die Sache nach der Übernahme ihres Besitzes in den Besitz des Pfandnehmers. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Pfandnehmer aus dem Pfand Nutzen zieht; vielmehr dient der Verbleib des verpfändeten Gutes in seinem Besitz nur dazu, ihn für seine Forderung abzusichern. Das Pfand bleibt seinem Eigentümer erhalten, selbst wenn der Pfandnehmer eine Forderung gegen den Verpfänder hat. Der Pfandnehmer zur Zeit der Unwissenheit (Dschahiliyya) würde das Pfand besitzen, wenn der Verpfänder ihm seine Schuld nicht zur festgesetzten Zeit bezahlte. Der Islam kam und hob dies auf. Er ﷺ sagte:
Once the pledge is completed the thing falls under the possession of the pledgee after its possession is taken. However this does not mean that the pledgee benefits from the pledge; rather the presence of the pledged good in the possession of the pledgee is only to secure him over his debt only. The pledge remains for his owner even if the pledgee deserves the debt upon the pledger. The pledgee in the days of ignorance would own the pledge if the pledger did not pay him what he owed him at the imposed time. Islam came and invalidated this. He (saw) said:
„Der Pfand-Schuldner darf das Pfand nicht von seinem Eigentümer lösen, der es verpfändet hat. Ihm gehört dessen Ertrag, und ihn trifft dessen Verlust.“ (Überliefert von Asch-Schafi'i von Said ibn Al-Musayyab).
“He should not unredeem the pledge from its owner who pledged it. For him is its booty and against his is its fine” (Narrated by Ash-Shafi’i from Said bin Al-Musayyab).
Die Aussage des Gesandten „er soll das Pfand nicht von seinem Eigentümer lösen“ bedeutet, dass der Pfandnehmer das Pfand nicht verdient, wenn der Pfandgeber es nicht innerhalb der festgelegten Frist auslöst. Daher bleibt die verpfändete Sache Eigentum des Pfandgebers, und auch ihr Nutzen bleibt sein Eigentum, weil es sein Gewinn ist und unter seine Aussage ﷺ „Ihm gehört sein Gewinn (gharam)“ fällt. Zudem ist der Nutzen die Wertsteigerung der verpfändeten Sache, sie ist also daraus hervorgegangen, sei diese Steigerung ein Nutzen wie das Wohnen im Haus oder eine Sache wie der Ertrag des Baumes und das Kalb der Kuh. Sie ist Eigentum des Pfandgebers, und der Pfandvertrag erstreckte sich nicht auf sie, sie ist also nicht verpfändet, da sich der Vertrag auf die Sache selbst und nicht auf ihren Nutzen bezieht. Solange der Nutzen Eigentum des Pfandgebers ist, steht es ihm zu, ihn zu nehmen, sodass er das verpfändete Haus vermieten kann und dessen Miete erhält, sei es, dass er es dem Pfandnehmer oder einem anderen vermietet. Auch diese Miete ist kein Pfand, sondern wird Eigentum des Pfandgebers, und sie folgt dem Pfand nicht, da sie nicht zu dem gehört, was dem Haus folgt und beim Verkauf ohne ausdrückliche Erwähnung mitübergeht, wie etwa die Hausschlüssel. Daher kann der Pfandnehmer die verpfändete Sache nicht nutzen, mit dem Beweis, dass sie ihm verpfändet ist oder sich in seinem Besitz befindet; vielmehr steht ihr Nutzen ihrem Eigentümer zu.
The Messenger’s statement “he should not unredeem the pledge from its owner” i.e. the pledgee does not deserve the pledge if the pledger does not release it in the stipulated time. So the pledged thing remains the property of the pledger and the benefit remains his property because it is his booty and it enters into his (saw) statement “for him is his booty (gharam).” Additionally the benefit is the increase in value of the pledged thing so it has resulted therefrom, whether this increase is a benefit like residing in the house or it is a thing like the produce of the tree and the cow’s child. It is the property of the pledger and the pledge contract did not take place over it, so it is not pledged since the contract is over the thing not its benefit. So long as the benefit is the pledger’s property, it is for him to take it so he can rent the pledged house, and to take its wage whether he hired it to the pledgee or another. Nor is this wage a pledge but rather it becomes the property of the pledger nor does it follow the pledge because it is not among the follower of the house which enters into the sale without mentioning like the house keys. Hence the pledgee cannot benefit from the pledged thing with the proof that it is pledged to him or it is under his possession; rather its benefit is for its owner.
Da der Nutzen einer Sache ihrem Eigentümer zusteht, kann er den Nutzen ebenso verschenken wie die Sache selbst, und er kann jedem, den er möchte, die Nutzung der Sache erlauben. Allerdings unterscheidet sich die Erlaubnis des Verpfänders an den Pfand, die verpfändete Sache zu nutzen, von der Erlaubnis an jemand anderen. Es ist dem Verpfänder erlaubt, jedem Menschen außer dem Pfandnehmer die Nutzung der verpfändeten Sache zu gestatten. Was seine Erlaubnis an den Pfandnehmer betrifft, so gibt es dabei Einzelheiten. Dient das Pfand dem Kaufpreis, der Hausmiete oder einer anderen Schuld außer dem Darlehen, so ist es dem Pfandnehmer mit der Erlaubnis des Verpfänders gestattet, die verpfändete Sache zu nutzen. Dies deshalb, weil es sein Eigentum ist und er daher jedem die Nutzung erlauben kann, den er möchte, einschließlich des Verpfänders und anderer. Es gibt keinen Text, der dies verhindert, da kein Text den Pfandnehmer ausschließt, sodass die Regel allgemein bleibt. Und da es dem Verkäufer erlaubt ist, den Preis zu erhöhen, und dem Vermieter, die Miete zu erhöhen, wenn sie für einen Zeitraum aufgeschoben wird, ist es ihm ebenso erlaubt, die Nutzung der Sache als Aufschlag auf den Preis der verkauften Sache oder als Aufschlag auf die Miete der vermieteten Sache zu gestatten. Dies gilt nicht als Riba, denn die Definition von Riba trifft auf diesen Fall weder zu noch auf seine Wirklichkeit, und er fällt auch nicht unter die durch den Text begrenzten Wuchergüter. Vielmehr handelt es sich um einen höheren aufgeschobenen Preis gegenüber dem sofortigen Preis und um eine Miete mit aufgeschobenem Lohn, der höher ist als der Lohn in bar; und all dies gehört zu den Geschäften, die die Scharia erlaubt.
„Ein Mann unter uns wurde gefragt, seinem Bruder Geld zu leihen, und es wurde ihm ein Geschenk angeboten. Er sagte: Der Gesandte Allahs ﷺ sagte: ‚Wenn einer von euch ein Darlehen gibt und ihm dann etwas geschenkt wird oder er auf dem Tier mitgenommen wird, soll er nicht aufsitzen oder es annehmen, es sei denn, es hat zwischen ihm und dem anderen schon vorher so etwas gegeben.‘“ (überliefert von Al-Bukhari).
“A man among us was asked to lend to his brother money and a gift was presented to him. He said: The Messenger of Allah (saw) said: ‘If one of you lends a loan then something is gifted to him or he is carried upon the animal, let him not mount it or accept it that it occurred between him and the other before that’” (narrated by Al-Bukhari).
Und es wird von Anas (ra) überliefert, dass der Prophet ﷺ sagte:
And it is narrated from Anas (ra) from the Prophet (saw) who said:
„Wenn er verleiht, soll er kein Geschenk annehmen."
“If he lends, let him not take a gift.”
Al-Buchari überlieferte in seinem Sahih von Abu Burda bin Abu Musa, der sagte:
Al-Bukhari narrated in his Sahih from Abu Burdah bin Abu Musa who said:
„Ich erreichte Madinah und traf Abdullah bin Salam, und er sagte zu mir: Du befindest dich in einem Land, in dem Riba weit verbreitet ist. Wenn du von einem Mann ein Recht zu fordern hast und er dir eine Ladung gehäckseltes Stroh, eine Ladung Gerste oder eine Ladung Futter schenkt, dann nimm es nicht an, denn es ist Riba.“
“I reached Madinah and met Abdullah bin Salam, and he said to me: You are in a land where riba is widespread. If you have a right over a man and he gifts you a load of chopped straw, load of barley or a load of provender, then do not take it for it is riba.”
Al-Baihaqi überlieferte in Al-Ma'rifah von Fudhala bin Ubayd:
Al-Baihaqi extracted in Al-Ma’rifah from Fudhala bin Ubayd:
„Jede Schuld, deren Nutzen zurückfließt (jarr), ist eine Erscheinungsform des Ribā.“
“Each debt whose benefit runs (jar) is a face of riba.”
Al-Harith bin Abu Usamah überlieferte vom Hadith des Ali (ra) mit den Worten
Al-Harith bin Abu Usamah narrated from the hadith of Ali (ra) with the words
Dass der Prophet ﷺ das Darlehen verbot, bei dem ein Vorteil zugunsten des Gläubigers entsteht.
“That the Prophet (saw) prohibited the debt in which the benefit runs”
Und in der Überlieferung:
And in the narration:
„Jede Schuld, durch deren Vorteil ein Nutzen erzielt wird, ist Riba.“
“Each debt whose benefit is achieved is riba.”
Und aufgrund des Konsenses (Ijma') steht fest, dass jede Schuld, bei der eine Mehrzahlung vorgeschrieben ist, verboten ist. Ibn Mundhir sagte: „Sie waren sich einig (Ijma'), dass, wenn der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine Mehrzahlung oder ein Geschenk zur Bedingung macht und er auf dieser Grundlage verleiht, die Nehmung dieser Mehrzahlung Riba ist.“ Es wird überliefert, dass Ubayy bin Ka'b, Ibn Abbas und Ibn Mas'ud das Darlehen, dessen Nutzen dem Geber zufließt, untersagt haben. Aus diesen Ahadith und Atharen wird deutlich, dass das Darlehen, dessen Nutzen dem Geber zufließt, wenn eine Mehrzahlung vorausgesetzt wird, nach einer Meinung ohne Meinungsverschiedenheit verboten ist. Hat jemand ohne Bedingung etwas verliehen und der Schuldner gibt es ihm mit einem Aufschlag auf das geliehene Bargeld zurück, so ist dies ebenfalls verboten. Wenn er ihm aber über das Geliehene hinaus ein Geschenk macht, so wird dies berücksichtigt: War es seine Gewohnheit, ihm Geschenke zu machen, so ist dagegen nichts einzuwenden, und es ist ihm erlaubt, das Geschenk anzunehmen. War es nicht seine Gewohnheit, ihm ein Geschenk zu geben, so ist es ihm nicht erlaubt, es anzunehmen, aufgrund des Hadith von Anas (ra). Was Al-Bukhari in seinem Sahih von Abu Hurairah (ra) überliefert hat, betrifft ...
And due to the consensus (Ijma’a) contracted that each debt wherein an increase is stipulated is forbidden. Ibn Mundhir said: ‘They had an Ijma’a that where the one lending stipulates an increase or gift upon the one seeking a loan, and he lends upon that then taking the increase upon that is riba.’ It is narrated from Ubayy bin K’ab and ibn Abbas and ibn Masoud that they prohibited the loan with a benefit running. From these ahadith and athar it is clarified that the loan whose benefit runs, if the increase is stipulated, it is forbidden as one opinion without difference of opinion. If the person lent anything without condition and he repaid it with increase upon what he borrowed of cash, it is also forbidden. However if he gifts him a gift extra upon what he borrowed, it is considered. If it were his custom to gift him, there is no harm in that and it is permitted for him to accept the gift. If it were not of his custom to give him a gift, then it is not permitted for him to accept it due to the hadith of Anas (ra). As for what Al Bukhari narrated in his Sahih from Abu Hurairah (ra)
Dass ein Mann dem Gesandten Allahs ﷺ etwas geliehen hatte und ihm gegenüber grob wurde. Da wollten seine Gefährten ihm Schaden zufügen, doch er sagte: „Lasst ihn, denn der Inhaber eines Rechts hat das Recht zu reden.“ Dann sagte der Prophet ﷺ: „Kauft ihm ein Kamel und gebt es ihm.“ Sie sagten: „Wir finden nur ein besseres als das Alter seines Kamels.“ Da sagte er: „Kauft es und gebt es ihm, denn die Besten unter euch sind die Besten im Zurückzahlen.“
“That a man lent to the Messenger of Allah (saw) and he was harsh to him. So his companions were about to harm him and he said: ‘Leave him for the owner of a right has a right to speak. Then he (saw) said: Buy him a camel and give it to him.’ They said: ‘we do not find except better than the age of his camel. So he said: ‘Buy it and give it to him for the best of you are the best in repayment.’”
Und was Abu Dawud von Abu Rafi' überliefert hat, der sagte:
And as for what Abu Dawud narrated from Abu Rafi’ who said:
„Der Gesandte Allahs ﷺ lieh sich ein Kamel aus, und dann kam ihm ein Kamel aus den Sadaqat (Almosen) zu. Er befahl mir, dem Mann das Kamel zurückzuzahlen, und ich sagte: ‚Ich finde unter den Kamelen nichts außer einem auserwählten vierjährigen Kamel.‘ Er sagte: ‚Gib es ihm, denn die Besten unter den Menschen sind diejenigen, die am besten zurückzahlen.‘“
“The Messenger of Allah (saw) borrowed a camel, and there came to him a camel of sadaqat. He commanded me to repay the man and I said: ‘I do not find in the camels except a preferred four-year old.’ He said: ‘Give it to him for the best of the people are the best in repayment.’”
Das ist nicht aus der Kategorie der Bedingung einer Erhöhung beim Darlehen und auch nicht aus der Kategorie der Erhöhung des Betrags oder der geliehenen Sache. Vielmehr hat er ihm lediglich etwas Gleiches zurückgezahlt wie das, was er geliehen hatte, jedoch größer an Alter oder Körper. Dies ist ein Tier für ein Tier, also gehört es zur Art der guten Rückzahlung und nicht zur Art der Erhöhung. Daher kam der Gesandte (saw) mit dem Grund der Erhöhung in einer Ausdrucksweise, die eine Begründung anzeigt, und sagte: Hinweis: Die Übersetzung folgt den Vorgaben, wobei "(saw)" laut Anweisung als Honorifikum-Kürzel im Original steht und hier unverändert übernommen wurde.
This is not from the category of stipulating an increase in the loan or from the category of increase upon the amount or borrowed thing. Rather he merely paid him similar to what he borrowed but greater than it in age or body. This is an animal for an animal so it is from the type of good repayment not from the type of increase. Hence the Messenger (saw) came with the reason of increase with an expression indicating reasoning and said:
„Wahrlich, die Besten unter euch sind diejenigen, die am besten im Zurückzahlen sind“, „Wahrlich, die besten Menschen sind diejenigen, die am besten im Zurückzahlen sind“.
“Verily the best of you are the best in repayment”, “Verily the best people are the best in repayment”.
Die Begründung ist eindeutig: Es handelt sich um die gute Rückzahlung, nicht um eine Rückzahlung, die über den geliehenen Betrag hinausgeht. Deshalb verbietet es nur im Fall des Darlehens den Menschen, die verpfändete Sache zu nutzen, denn dies gehört nicht zur guten Rückzahlung, d. h. zum Guten, sondern zur Art der Mehrung über den Betrag bzw. die geliehene Sache, unabhängig davon, ob er sie vereinbart hat oder nicht. Es gehört nicht zu der Art des Geschenks, zu dem es in seiner Natur liegt, dass er es ihm schenkt.
The reasoning is explicit and it is the good repayment not the payment increased over what was borrowed. Hence only in the pledge in the situation of the loan forbids the people from benefiting from the pledged thing as it is not from the good repayment i.e. the good but rather from the type of increase over the amount or the borrowed thing whether he stipulated it or not. It is not from the type of the gift of which it is his nature to gift him.
However, all of this applies if the benefit from the pledged item is without compensation. Whereas, if the benefit from the pledged item is with compensation, such as when the pledger rents the house to the pledgee for a fee, then it is permitted to benefit from the pledged item in the case of a loan as well as otherwise. This is because he does not benefit from the loan, but through renting, on the condition that it is done by way of rent without any bias. If there is a bias involved in this, its ruling is the ruling of benefiting without compensation: it is not permitted in the case of a loan, but it is permitted in other matters.
However all this is if the benefiting by the pledged thing is without compensation. Whereas if the benefiting with the pledged thing is with compensation such as where the pledger rents the pledgee the house for compensation, it is permitted to benefit from the pledged thing in the loan and otherwise. This is because he does not benefit from the loan but by renting on condition that it be by a rent without any bias. If he has bias with him in this, its rule is the rule of benefiting without compensation; it is not permitted in the loan but permitted in other things