17.10 Allgemeine Verantwortlichkeiten/Pflichten
17.10 General Responsibilities/duties
Der Gesetzgeber (d. h. Allah) hat die allgemeinen Pflichten des Herrschers ausdrücklich festgelegt, ohne Raum für Unklarheit oder Verwirrung zu lassen. Er hat die Verantwortlichkeiten des Herrschers klargestellt, sowohl in Bezug auf das, was ihm persönlich als Herrscher obliegt, als auch in Bezug auf seine Beziehung zu den Bürgern.
The Legislator (i.e. Allah) fixed the obligatory general responsibilities upon the ruler explicitly without leaving any area for obscurity or confusion. He clarified the ruler’s responsibilities in relation to what is obligatory upon him in his personal capacity as a ruler, and his responsibilities in respect of his relationship with the citizens.
Was die Pflichten des Herrschers in seiner persönlichen Eigenschaft als Herrscher betrifft, so sind sie in den Ahadith klar, in denen der Gesandte ﷺ einige Eigenschaften des Herrschers erläuterte. Die deutlichsten davon sind Stärke, Gottesbewusstsein (Taqwa) und Milde, und dass er keiner sein soll, der Abscheu erregt. Der Gesandte ﷺ war der Ansicht, dass der Herrscher stark sein muss, und dass der schwache Mensch nicht geeignet ist, Herrscher zu werden. Muslim überlieferte von Abu Dharr (ra), dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte:


