5.5 Der Wechsel von einem Mujtahid zu einem anderen
5.5 Migrating From One Mujtahid To Another
Allah hat uns nicht befohlen, irgendeinem Mudschtahid, Imam oder Madhhab zu folgen. Vielmehr hat Er uns befohlen, das Urteil der Scharia (ḥukm Schar‘ī) anzunehmen. Er hat uns befohlen, das anzunehmen, was der Gesandte ﷺ gebracht hat, und uns von dem fernzuhalten, was er uns verboten hat. Er sagte:
Allah has not ordered us to follow any mujtahid, imam or mazhab, rather He ordered us to adopt the hukm Shar’i. He ordered us to adopt what the Messenger brought and to abstain from what he has forbidden us. He said:
{Und was immer der Gesandte euch gibt, das nehmt an, und was immer er euch verbietet, davon lasst ab.} [Sure al-Hashr: 7] Hinweis: Der Gesandte Allahs ﷺ ist nicht gesondert vermerkt, da "PBUH" hier nicht im Koranvers steht.
“And whatsoever the Messenger PBUH gives you, take it, and whatsoever he forbids you, abstain (from it)” [TMQ Hashr: 7].
Daher gestattet die Scharia es uns nicht, Menschen zu folgen, außer den Regeln Allahs. Die Wirklichkeit des Taqlīd hat jedoch dazu geführt, dass Muslime den Regeln bestimmter Mudschtahids folgen, die sie sich selbst als Imame bestimmt haben, und die Regeln, welche diese Mudschtahids durch ihren Ijtihād abgeleitet haben, zu ihrem Madhhab gemacht haben. So gibt es unter den Muslimen tatsächlich die Schafiiten, Hanafiten, Malikiten, Hanbaliten, Dschafariten und Zaiditen usw. Obwohl diese Menschen den Regeln der Scharia folgen, die von diesen Mudschtahids abgeleitet wurden, ist ihr Handeln rechtmäßig, denn es stellt eine Befolgung einer Regel der Scharia dar. Wenn sie hingegen dem Mudschtahid als Person folgten und nicht seiner Ableitung, dann wäre ihr Handeln nicht erlaubt, und das, dem sie folgen, gilt nicht als Regel der Scharia. Denn es ist die Aussage einer Person, die nicht zu den Geboten und Verboten Allahs gehört, die uns durch den Gesandten Allahs, Muhammad ﷺ, überbracht wurden. Folglich müssen alle, die Madhhabs folgen, verstehen, dass sie nur den Regeln Allahs folgen, die von jenen Imamen abgeleitet wurden. Haben sie ein davon abweichendes Verständnis, so werden sie vor Allah dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass sie die Regeln Allahs verlassen und Menschen gefolgt sind, die selbst Diener Allahs sind.
Therefore, the Sharī’ah does not deem it right for us to follow the people except the rules of Allah . However, the reality of Taqlīd has led the Muslims to follow the rules of certain mujtahids whom they have assigned as imams for themselves and they made the rules these mujtahids have deduced by their Ijtihād as a mazhab for themselves. So the Shafi’is, Hanafis, Malikis, Hanbalis, Ja’faris and Zaidis etc have an actual presence amongst the Muslims. Even though these people follow the Sharī’ah rules which have been deduced by these mujtahids, their action is legitimate because it constitutes following a Sharī’ah rule. As for if they followed the mujtahid as a person and not his deduction, then their action is not lawful and what they follow is not considered a Sharī’ah rule. This is because it is a statement of a person which is not from the orders and prohibitions of Allah which have been brought to us by the Messenger of Allah, Muhammad . Consequently, all those who follow mazhabs must understand that they are following only the rules of Allah which have been deduced by those imams. If they have a contrary understanding then they will be answerable to Allah for leaving the rules of Allah and following people who are themselves the servants of Allah .
Dies ist aus der Perspektive des Befolgens der Regeln einer Madhhab betrachtet. Was das Verlassen dieser Regeln betrifft, so muss es geprüft werden. Wenn jemand eine Ḥukm übernommen hat, aber noch nicht danach gehandelt hat, so hat er das Recht, sie zu verlassen und eine andere Ḥukm anzunehmen, die auf einer der überwiegenden Qualifikationen beruht, die mit dem Streben nach dem Wohlgefallen Allahs verbunden ist. Hat er sie jedoch tatsächlich praktiziert, so ist diese Ḥukm für ihn zur Regel Allahs geworden. Es ist ihm nicht erlaubt, sie zu verlassen und eine andere Ḥukm anzunehmen, außer wenn die zweite Ḥukm mit einem Beleg verbunden ist und die erste Ḥukm nicht mit einem Beleg verbunden ist, oder wenn ihm durch Lernen klar geworden ist, dass der Beleg der zweiten Ḥukm stärker ist als der der ersten, und er davon überzeugt ist. In diesem Fall ist es für ihn verpflichtend, die erste Ḥukm zu verlassen. Dies liegt daran, dass seine Überzeugung und sein Vertrauen in den Beleg der Scharia sie für ihn zur Regel Allahs gemacht haben. Dies ist vergleichbar mit dem Mujtahid: Wenn er einen Beleg findet, der stärker ist als der Beleg, aus dem er die Ḥukm abgeleitet hat, so muss er die frühere Meinung verlassen und die neue Meinung aufgrund der Stärke des Beleges annehmen. In jeder anderen Situation ist es dem Muqallid nicht erlaubt, die Ḥukm, der er gefolgt ist, zu verlassen und eine andere Ḥukm anzunehmen, nachdem er bereits gemäß der ersten Ḥukm gehandelt hat.