5.1 Fachliche Forschung (Ijtihād)
5.1 Expert Research (ijtihād)
Sprachlich bedeutet Ijtihād die Anstrengung des eigenen äußersten Bemühens, um eine Sache zu verwirklichen, die ein gewisses Maß an Mühe und Schwierigkeit mit sich bringt. Die Definition der Usuli-Gelehrten lautet dagegen, dass es sich dabei speziell um das Aufwenden der eigenen Kräfte handelt, um eine überwiegende Meinung (ẓann) über eine Sache aus den Regeln der Sharīʿah zu suchen, und zwar auf eine Weise, dass der Mujtahid meint, keine weitere Anstrengung mehr leisten zu können.
Linguistically Ijtihād is the exertion of ones utmost effort to realise a matter which entails a measure of discomfort and difficulty. As for the definition of the Usuli scholars, it is specifically the expenditure of ones energies in seeking a preponderant opinion (zann) about a thing from the Sharī’ah rules in a manner the mujtahid feels unable to exert any more.
Ijtihād ist durch den Wortlaut des Hadīth belegt. Es wird überliefert, dass der Prophet ﷺ zu Abu Musa sagte, als er ihn nach Jemen entsandte:
Ijtihād has been proven by the text of the hadīth. It has been narrated about the Prophet that he said to Abu Musa when he sent him to Yemen:
„Urteile nach dem Buch Allahs. Und wenn du dort keine Lösung findest, dann nach der Sunnah des Gesandten Allahs ﷺ. Und wenn du sie auch dort nicht findest, dann übe deinen eigenen Ijtihād aus.“
“Judge by the book of Allah and if you do not find (solution there) then by the Sunnah of the Messenger of Allah. And if you do not find it there then exercise your own Ijtihād”
Und es wird von ihm überliefert, dass er zu Mu'adh und Abu Musa al-Asch'ari sagte, als er die beiden in den Jemen entsandte: ﷺ
And it has been narrated about him that he said to Mu’az and Abu Musa al-Ash’ari having dispatched them to Yemen:
„Wonach wirst du urteilen?“ Sie sagten: Wenn wir das Urteil nicht im Kitab und in der Sunnah finden, werden wir zwischen zwei Sachverhalten einen Analogieschluss ziehen. Was auch immer der Wahrheit näher ist, danach werden wir handeln.
“By what will you judge?’ They said: If we do not find the hukm in the Kitab and the Sunnah we will make analogy between two issues. Whatever is closer to the truth we will act upon that”
Dieser Analogieschluss (Qiyās) ist Ijtihād, indem man das Urteil (Ḥukm) ableitet, und der Prophet ﷺ hat ihn von ihnen angenommen. Es wird von ihm überliefert, dass er zu Mu'āz sagte, als er ihn als Wālī (Statthalter) nach Jemen entsandte:
This Analogy (qiyas) is Ijtihād by deriving the hukm and the Prophet accepted it from them. It has been reported about him that he said to Mu’az when he sent as Wali (governor) to Yemen:
„Wonach wirst du urteilen?“ Er sagte: Nach dem Buch Allahs. Der Prophet ﷺ sagte: Wenn du es dort nicht findest? Er sagte: Nach der Sunnah des Gesandten Allahs ﷺ. Er sagte: Und wenn du sie nicht findest? Er sagte: „Dann werde ich mein eigenes Ijtihād anwenden.“ Da sagte er: „Gepriesen sei Allah, der den Gesandten des Gesandten Allahs dahin geführt hat, mit dem übereinzustimmen, was Allah und Sein Gesandter lieben.“
“By what will you pass Judgement ?’ He said: By the Book of Allah. The Prophet said: If you do not find it there ? He said: By the sunnah of the Messenger of Allah . He said: And if you do not find it ? He said: ‘I will exercise my own Ijtihād’ He said: ‘Praise be to Allah who has made the messenger of the Messeneger of Allah to accord with what Allah and His Messenger loves”
Dies wird deutlich in der Billigung des Propheten ﷺ gegenüber Mu'ādhs Vorhaben, Ijtihād zu üben, und niemand bestreitet die Zulässigkeit des Ijtihād. Ferner hat sich unter den Gefährten (Sahābah) ein Iǧmāʿ (Konsens) gebildet hinsichtlich der Entscheidung nach einer Meinung, die aus den Beweisen der Scharīʿah abgeleitet wurde, d. h. sie waren sich einig über die Anwendung des Ijtihād bei jedem Vorfall, der sich ereignet und für den kein (eindeutiger) Text gefunden wurde. Und dies ist uns in aufeinanderfolgenden Berichten (Tawātur) überliefert, an denen kein Zweifel besteht. Ein solcher Bericht ist das Wort Abū Bakrs, als er nach der Kalāla gefragt wurde. Er sagte: „Ich werde dazu nach meiner Meinung sprechen. Wenn sie richtig ist, so ist sie von Allah. Wenn sie falsch ist, so ist sie von mir und vom Satan, und Allah hat damit nichts zu tun. Kalāla ist derjenige, der weder Kinder noch Eltern hinterlässt.“ Seine Aussage „Ich werde dazu nach meiner Meinung sprechen“ bedeutet nicht, dass diese Meinung von ihm stamme. Vielmehr bedeutet sie: Ich werde entsprechend dem sprechen, was ich unter dem Ausdruck „Kalāla“ im Vers verstehe. Kalāla bezeichnet im Arabischen drei Arten von Menschen: denjenigen, der weder ein Kind noch einen Elternteil hinterlassen hat, oder denjenigen, der keinen Sohn und keinen Vater aus seiner Nachkommenschaft hat, sowie die Verwandten von anderer Seite als der des Kindes oder des Vaters. Welche dieser Bedeutungen würde also auf das Wort Kalāla im Vers zutreffen? Abū Bakr verstand es so, dass es eine dieser Bedeutungen hat, in Seinem Wort:
This is clear in the Prophet’s acceptance of Mu’az’s intention to practise Ijtihād and there is no one who disputes the legality of Ijtihād. Furthermore, an ijma’ (consensus) of the Sahabah took place on the issue of judging by an opinion which has been deduced from the Sharī’ah evidence i.e, they have agreed on the use of Ijtihād on any incident that takes place for which no (clear) text has been found. And this is what has reached us in successive reports (tawatur) in which there is no doubt. One such report is the saying of Abu Bakr when he was asked about the Kalala. He said: ‘I will speak about it according to my opinion. If it is correct then it is from Allah . If it is a mistake then it is from me and from Shaytan and Allah has nothing to do with it. Kalala is the one who has no children or parents left.’ His statement: ‘I will speak about it according to my opinion’ does not mean this opinion is from him. Rather it means I will say according to what I understand from the expression ‘Kalala’ in the verse. Kalala in the Arabic language applies to three people; the one who did not leave a child or parent or the one who does not have a son or a father from his descendants and the relatives from other than the direction of the child or father. So which of these meanings would apply to the word kalala in the verse ? Abu Bakr understood it to have one of those meanings in His saying:
„Wenn der Mann oder die Frau, um dessen bzw. deren Erbe es geht, weder Aszendenten noch Deszendenten hinterlassen hat“ [TMQ Nisā’: 12]
“If the man or woman whose in hereitence is in question has left niether ascendents or descendents” [TMQ Nisā’: 12]
Kalala ist das Prädikat (Khabar) des Verbs „sein" (kana), d. h. wenn der Mann nach sich keine Aszendenten oder Deszendenten hinterlässt, die ihn beerben. Wahrscheinlich hat er dies auch aus dem zweiten Vers verstanden:
Kalala is the predicate (khabar) of the verb ‘to be’ (kana) i.e, if the man leaves no ascendents or descendents to inherit after him. He probably understood this also from the second verse:
„Sag: „Allah gibt dir Weisung über al-Kalala (diejenigen, die weder Nachkommen noch Vorfahren als Erben hinterlassen). Wenn ein Mann stirbt und kein Kind hinterlässt“
“Say: “ Allah directs (thus) about al-Kalala (those who leave niether descendents nor ascendents as heirs). If it is a man that dies leaving no child”
Und auch aus dem Hadith, der über den Anlass der Offenbarung dieses Verses überliefert wurde:
And also from the hadīth which has been reported about the cause of the verse:
„Sprich: „Allah leitet (so).““ [TMQ Nisā’: 176]
“Say: “ Allah directs (thus).” [TMQ Nisā’: 176]
Es wird überliefert, dass der Gesandte Allahs ﷺ Jabir ibn ʿAbd Allah besuchte, der krank war. Er sagte: Ich hinterlasse keine Aszendenten und keine Deszendenten. Was soll ich mit meinem Vermögen tun? Daraufhin kam der Vers herab:
It has been reported that the Messenger visited Jabir ibn ‘Abd Allah who was ill. He said: I leave no ascendents or descendants. What shall I do with my wealth? Thus the verse:
„Wenn ein Mann stirbt“ [TMQ Nisā’: 176]
“If it is a man that dies” [TMQ Nisā’: 176]
... wurde als Antwort auf die Frage von Jabir offenbart. Diese Ansicht, die Abu Bakr äußerte, ist ein Ijtihād und stammt nicht von ihm selbst. Ebenfalls aus diesem Ijtihād bezog Abu Bakr die Großmutter mütterlicherseits in das Erbe ein, unter Ausschluss der Großmutter väterlicherseits. Einige der Ansar sagten zu ihm:
was revealed in response to the question of Jabir. This opinion which Abu Bakr stated is an Ijtihād and it does not emanate from himself. Also from this Ijtihād Abu Bakr included the mothers mother in the inheritance to the exclusion of the father’s mother. Some of the Ansar said to him:
„Ihr gebt einer Frau eine Erbschaft von einem Verstorbenen, der von ihr nichts erben würde, wenn sie stürbe. Doch ihr habt eine Frau außer Acht gelassen, von der er, wenn sie gestorben wäre, alles geerbt hätte, was sie hinterlassen hat.“
‘You give inheritance to a woman from a deceased person who would not inherit from her if she died. Yet you ignored a woman, who if she had died, he would have inherited everything she left behind.’
So gab Abu Bakr beiden Großmüttern gleiche Anteile am Erbe. Abu Bakr pflegte auch den Muslimen gleiche Gaben zu geben. ‘Umar sagte ihm diesbezüglich:
So Abu Bakr gave both grandmothers equal shares in the inheritance. Abu Bakr also used to give equal gifts to the Muslims. ‘Umar said to him concerning this matter:
„Setze diejenigen, die um des Propheten willen auswanderten und ihre Heimat und ihr Vermögen zurückließen, nicht auf die gleiche Stufe wie diejenigen, die den Islam unter Zwang annahmen.“
‘do not put those who emigrated for the Prophet and left their homes and wealth behind on an equal footing with those who embraced Islam under duress.’
Abu Bakr antwortete:
Abu Bakr answered:
„Sie nahmen den Islam um Allahs willen an, und die Welt ist nichts als eine Botschaft (Balagh).“
‘They embraced Islam for the sake of Allah , and the Dunya is nothing but a message (Balagh).’
Ebenso sagte ʿUmar:
Likewise ‘Umar said:
„Ich urteile über den Großvater väterlicherseits (den Vater meines Vaters) nach meiner Meinung und äußere mich dazu entsprechend meiner Meinung, d. h. entsprechend seinem Verständnis der Texte.“
‘I judge concerning the paternal grandfather (father’s father) by my opinion and state concerning it according to my opinion. i.e. according to his understanding of the texts’
Zur Zeit ‘Umars wurde eine Frau verstorben, die einen Ehemann, eine Mutter, zwei mütterliche Brüder und zwei väterliche Brüder hinterließ. ‘Umar dachte zunächst, dass die mütterlichen Brüder ihr Drittel als ihr Recht erhalten sollten, doch dies ließ für die väterlichen Brüder nichts übrig. Die väterlichen Brüder traten an ‘Umar heran und sagten zu ihm:
n the time of ‘Umars rule a woman passed away leaving behind a husband, mother, two maternal brothers and two paternal fathers. ‘Umar first thought that the maternal brothers should have the third as their right, but this left nothing to the paternal brothers. The paternal brothers approached ‘Umar and said to him:
„Angenommen, unser Vater wäre nur ein Esel (in anderen Überlieferungen: ein Stein) – sind wir dann nicht trotzdem Kinder derselben Mutter?“
‘Assume that our father is but a donkey (in other narrations, a stone) – are we still not of one mother?’
So ʿUmar changed his mind and gave all the brothers equal shares in the third, in spite of the fact that the Sahabah had judged differently. They had given the husband one half of the inheritance, one sixth of the inheritance was given to the mother as decreed in the text, and the final third was given to the maternal brothers as also determined in the text, thus leaving nothing for the paternal brothers. ʿUmar understood that the maternal brothers were brothers of the man from his mother's side, but this applied not just to the maternal brothers but also to the paternal brothers. The mother was the common factor between them all, so when nothing had been left to the paternal brothers, their right was of what they deserved from the maternal brothers. The rest of the Sahabah saw it differently; they understood the text and made their own Ijtihād. Consider also the case when a Muslim, named Samrah took from a Jewish merchant a tenth portion of alcohol (as customs), bottled it and then sold it. So ʿUmar said
So ‘Umar changed his mind and gave all the brothers equal shares in the third, in spite of the fact the Sahabah had judged differently. They had given the husband one half of the inheritance, one sixth of the inheritance was given to the mother as decreed in the text, and the final third was given to the maternal brothers as also determined in the text, thus leaving nothing for the paternal brothers. ‘Umar understood that the maternal brothers were brothers of the man from his mother’s side, but this applied not just to the maternal brothers but also to the paternal brothers. The mother was the common factor between them all, so when nothing had been left to the paternal brothers, their right was of what they deserved from the maternal brothers. The rest of the Sahabah saw it differently; they understood the text and made their own Ijtihād. Consider also the case when a Muslim, named Samrah took from a Jewish merchant a tenth portion of alcohol (as customs), bottled it and then sold it. So ‘Umar said
„Möge Allah den Samra bekämpfen. Weiß er denn nicht, dass der Prophet ﷺ sagte: ‚Allah möge die Juden verfluchen. Das Fett wurde ihnen verboten, da schmolzen sie es ein und verkauften es.‘“
“May Allah fight Samrah. Does he not know that the Prophet said: ‘May Allah curse the Jews. The fat was made Haram upon them, so they ornamented it and sold it.’”
In diesem Fall stellte ʿUmar einen Analogieschluss zwischen Alkohol und Fett an und folgerte, dass das Verbot desselben auch das Verbot seines Verkaufspreises bedeute. Ein weiteres Beispiel für Idschtihad ist das, was ʿAli hinsichtlich der Strafe (Hadd) für das Verbrechen des Alkoholtrinkens sagte. Er sagte:
In this case, ‘Umar made the analogy between the alcohol and the fat, and that prohibition of it meant prohibition of its selling price. A further example of Ijtihād is what ‘Ali said regarding punishment (Hadd) for the crime of drinking alcohol. He said:
„Wer davon trinkt, wird Unsinn reden, und wer dies tut, würde Lügen erfinden, daher bin ich der Ansicht, dass er wie der Erfinder von Lügen bestraft werden muss.“
‘Whoever drinks it will speak nonsense, and who did so would fabricate lies, so I see that he must be punished like the fabricator of lies.’
Wie ‘Umar im vorherigen Beispiel stellte ‘Ali eine Analogie zwischen Trinken und dem Erfinden von Lügen her, da er aus der Schari‘a verstanden hatte, dass das, was wahrscheinlich geschieht, ebenso behandelt wird wie das, was tatsächlich geschieht. Dies gleicht dem Fall, dass die Schari‘a den Schlaf dem Zustand der rituellen Unreinheit gleichsetzte, sowie dem Geschlechtsverkehr, der die ‘Iddah (die gesetzliche Wartezeit, die eine Frau nach einer Scheidung einhält, bevor sie wieder heiraten darf) erforderlich macht, als wäre der Schoß bereits in Besitz genommen worden (schwanger). All diese Beispiele sind Belege für Ijtihād der Sahaba und für die Ijma‘ as-Sahaba in der Frage des Ijtihād.
Like ‘Umar in the previous example, ‘Ali made an analogy between drinking and fabrication of lies because he understood from Shar’a that which is likely to happen is treated the same as that which happens. This is like when the Shar’a treated sleeping the same as ritual impurity, and the act of sexual intercourse in requiring the Iddah (legal period a woman waits after divorce for marriage) the same as if the womb had become engaged (pregnant). All these are examples of Ijtihād by the Sahabah and Ijma’a as-Sahaba on the issue of Ijtihād.
Die Anwendung eines Hukm auf Sachverhalte, die unter ihn fallen, gilt nicht als Ijtihād, sondern lediglich als Verständnis der Scharia-Regel. Denn Ijtihād ist die Ableitung eines Hukm aus dem Text, sei es aus dessen Wortlaut (mantūq), aus dessen Sinnverständnis (mafhūm) oder aus dessen Hinweis (dalālah).
The application of a hukm on issues which are classified under it is not considered Ijtihād rather but only as the comprehension of the Sharī’ah rule. Since Ijtihād is the inference of a hukm from the text whether from its wording (mantooq), understanding (mafhoom), from its indication (dalalah)
oder aus der ʿIllah, die im Text erwähnt wurde. Ob die Schlussfolgerung ein allgemeines Urteil (ḥukm kullī) aus einem allgemeinen Beweis (dalīl kullī) war; zum Beispiel die Schlussfolgerung, dass auf den Dieb eine Strafe zu verhängen sei, da der Gesetzgeber das Abschneiden der Hand als Ḥadd-Strafe für Diebstahl festgelegt hat. Oder die Schlussfolgerung konnte ein partielles Urteil (ḥukm juzʾī) aus einem partiellen Beweis (dalīl juzʾī) sein; etwa die Ableitung des Urteils über die Miete, da der Prophet ﷺ
or from the ‘illah which has been mentioned in the text. Whether the inference was an inference of a comprehensive hukm (hukm kulli) from a comprehensive evidence (dalīl kulli); for example, the inference that a punishment should be imposed on the thief since the legislator made the cutting of the hand a hadd punishment for theft. Or the inference could be of a partial hukm (hukm juz’i) from a partial evidence (dalīl juz’i); such as the deduction of the hukm of hiring since the Prophet PBUH
„(Der Prophet ﷺ) stellte einen Mann aus den Banu ad-Dil als erfahrenen Wegführer ein“ [überliefert von Bukhari]. Und aus seinem Wort:
“(The Prophet PBUH) Hired a worker from Bani al-Du’l as an experienced guide” [Reported by Bukhari] And from His saying:
„Und wenn sie für euch die Kinder stillen, dann gebt ihnen ihren Lohn.“ [TMQ Talaaq: 6]
“Then if they give suck to the children for you, give them their due payment” [TMQ Talaaq: 6]
Oder wie die Ableitung des Hukm, dass dem Arbeiter sein Lohn gegeben werden soll, nachdem er seine Arbeit beendet hat, aufgrund der Aussage des Propheten ﷺ:
Or like the inference of the hukm of giving the worker his wage after he has finished his work due to the Prophet’s saying:
„Gebt dem Arbeiter seinen Lohn, bevor sein Schweiß getrocknet ist“ [Reported by Ibn Majah on Behalf of Abdullah Ibn Umar]
“Give the worker his wage before his sweat dries” [Reported by Ibn Majah on Behalf of Abdullah Ibn Umar]
Es ist ein partieller Beleg für ein partielles Hukm. Also gilt sowohl die Ableitung eines umfassenden Hukm aus einem umfassenden Beleg als auch die Ableitung eines partiellen Hukm aus einem partiellen Beleg als Ijtihād, denn es ist die Übernahme eines Hukm aus einem Dalīl, gleichgültig, ob das Hukm allgemein war und aus einem allgemeinen Beleg gewonnen wurde oder ob das Hukm spezifisch war und aus einem spezifischen Beleg gewonnen wurde. All dies stellt das Bemühen dar, das Hukm aus dem Beleg mit aller Kraft zu verstehen. Die Anwendung des Hukm auf neue Sachverhalte, die in seine Bedeutung fallen oder unter es subsumiert werden, weil sie einer seiner Bestandteile sind, gilt dagegen nicht als Ijtihād. Zum Beispiel hat Allah das Aas verboten. Wird eine Kuh getötet, indem man ihr einen Schlag auf den Kopf versetzt, bis sie stirbt, wird ihr Fleisch nicht gegessen, weil sie als Aas verendet ist und nicht rechtmäßig geschlachtet wurde, und das Fleisch von Aas ist ḥarām. Und das Hukm von Dosenfleisch, das von einer Kuh stammt, die nicht rechtmäßig geschlachtet wurde, lautet, dass Essen und Verkauf davon im Sharī'ah ḥarām sind. Dieses Hukm wurde nicht abgeleitet; vielmehr fällt es unter das Wort „Aas“. Ein anderes Beispiel: Die von den Drusen geschlachteten Tiere werden nicht gegessen, weil sie nicht von einem Muslim oder einem Angehörigen der Schriftbesitzer geschlachtet wurden. Dieses Hukm, also das Verbot, das Schlachttier der Drusen zu essen, wurde somit nicht abgeleitet. Vielmehr wurde ein bereits bekanntes Hukm darauf angewandt, nämlich das Verbot, Tiere zu essen, die von Ungläubigen geschlachtet wurden, die nicht zu den Leuten des Buches gehören. Ebenso ist die Zulässigkeit, dass eine Frau Mitglied der Majlis al-Shūrā ist, ein Sharī'ah-Hukm. Auch dieses Hukm wurde nicht abgeleitet; vielmehr wurde das Hukm der Wakāla (Stellvertretung) darauf angewandt. Die Mitgliedschaft in der Majlis al-Shūrā ist die Stellvertretung einer Meinung. Es ist der Frau erlaubt, andere zu bevollmächtigen, Meinungen vorzutragen, und sie kann andere in deren Meinung vertreten. Zakat wird beispielsweise nur demjenigen gegeben, der arm ist, und seine Armut wird durch mutmaßliche Anzeichen festgestellt, für deren rechtmäßige Berücksichtigung Belege erbracht wurden. Ein Urteil wird nicht ohne die Aussage einer gerechten Person (‘adl) gefällt, und ihre Vertrauenswürdigkeit (‘adala) ist mit (einem Mindestmaß an) Zweifel bekannt. Ebenso ist es bei jemandem, der Erkundigungen einholt, um die Qibla (Gebetsrichtung) zu ermitteln, bis die Qibla nach der Untersuchung bekannt ist, sowie bei anderen ähnlichen Beispielen. Alle diese Angelegenheiten werden nicht durch Ijtihād erschlossen, d. h. durch das Ableiten von Regeln aus den Belegen der Scharia, sondern durch die Anwendung der Regeln auf die Einzelfälle (juz’iyyat) oder durch das Verstehen der Einzelfälle und die Anwendung der Urteile auf sie. Diese Praxis fällt in den Bereich der Rechtsprechung (qadā’) und gehört nicht zum Ijtihād. Sie gilt nicht als Ijtihād, weil sie kein bestimmtes Scharia-Urteil feststellt, sondern lediglich ein scharia-rechtliches Urteil auf einen Sachverhalt anwendet, der bereits entschieden und verstanden ist. Tritt ein gleichartiger Fall ein, wird die Regel auf ihn ebenso angewandt wie auf den ersten Fall, weshalb dies nicht als Ijtihād gilt. Die Regeln der Scharia erfordern die Anwendung, nachdem sie aus den Belegen verstanden wurden, und nicht Ijtihād; dies steht im Gegensatz zu den Texten der Scharia, die Ijtihād verlangen, um das Urteil der Scharia festzustellen. Daher,
„Der legitime Ijtihād ist das größtmögliche Bemühen, die Texte der Scharīʿa zu verstehen, um daraus die Regelung abzuleiten. Er ist nicht das größtmögliche Bemühen, die Regeln der Scharīʿa auf die Fragen anzuwenden, die darunter eingeordnet sind.“
“The legitimate Ijtihād is exertion of ones utmost to understand the Sharī’ah texts in order to deduce the ruling from it. It is not the exertion of ones utmost in applying the Sharī’ah rules on the issues that are classified under it.”
Die Texte der islamischen Scharia verpflichten die Muslime zur Ijtihād. Denn die Texte der Scharia sind nicht in detaillierter Weise herabgekommen, sondern in mehrdeutiger Form (mujmal), die auf alle Vorfälle, die die Menschheit betreffen, anwendbar ist. Sie zu verstehen und daraus das Urteil Allahs abzuleiten, erfordert Anstrengung, um für jeden Vorfall das Urteil der Scharia festzustellen. Selbst die Texte, die in ausführlicher Weise herabgekommen sind und sich mit Einzelheiten befassen, sind tatsächlich allgemein (‘amm) und mehrdeutig (mujmal). Zum Beispiel sind die Verse über das Erbe in erläuternder Weise herabgekommen und behandeln kleinste Einzelheiten; dennoch bedürfen sie hinsichtlich der Teilregeln in vielen Fragen, wie der Frage der kalāla und der Fragen des Ausschlusses vom Erbe (hajb), weiterhin des Verstehens und Ableitens. Alle Mujtahidūn vertreten die Ansicht, dass der männliche oder weibliche Nachkomme im Erbe Vorrang vor den Brüdern des Verstorbenen hat, weil das Wort „walad“ (Kind) sowohl Kinder beiderlei Geschlechts umfasst. Ibn ʿAbbās vertritt die Ansicht, dass das Mädchen keine solche Stellung hat, weil das Wort „Walad“ nur einen Knaben bezeichnet. Dies zeigt, dass selbst die Texte, die verschiedene Fragen im Einzelnen behandeln, als mehrdeutig (mujmal) herabgekommen sind und dass das Verstehen und Ableiten eines Urteils aus ihnen Ijtihād erfordert. Diese Texte, die sich mit Einzelheiten befassen, verlangen jedoch die Anwendung auf neu entstehende Vorfälle. Diese Anwendung ist allerdings nicht das, was mit Ijtihād gemeint ist. Gemeint ist vielmehr das Ableiten eines Urteils aus ihrer mehrdeutigen (mujmaliha) Form: Auch wenn sie sich mit Einzelheiten befassen, sind sie allgemein (‘amm) und mehrdeutig (mujmal), und sie sind gesetzgebende Texte. Es liegt in der Natur gesetzgebender Texte, allgemein und mehrdeutig (mujmal) zu sein, auch wenn sie sich mit Einzelheiten befassen. Die Texte der Scharia, seien sie aus dem Qur'ān oder aus der Sunna, sind die besten gesetzgebenden Texte für das Feld des Denkens, der weiteste Raum für Verallgemeinerung und der fruchtbarste Boden, um allgemeine Prinzipien zu kultivieren. Und sie allein eignen sich als Gesetzestexte für alle Völker und Nationen. Was den Bereich des Denkens betrifft, so sind sie die besten Texte, und zwar aufgrund der Art, wie sie alle Arten von Beziehungen umfassen. Denn Beziehungen aller Art, seien es Beziehungen zwischen Einzelpersonen, Beziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern oder Beziehungen zwischen Staaten, Völkern und Nationen, lassen sich, so neu und vielfältig sie auch sein mögen, durch das Denken aus diesen Texten der Scharia mit Regelungen versehen. Daher sind sie unter allen Gesetzestexten die besten für den Bereich des Denkens. Dass sie den größten Spielraum für Verallgemeinerung bieten, zeigt sich klar an ihren Sätzen, Worten und ihrem Ausdrucksstil, insofern sie den Wortlaut (manṭūq), das Verständnis (mafhūm), die Bedeutung (dalāla) und die Begründung (ta'līl) sowie die Analogie zur ʿilla umfassen, die die Ableitung für jede Handlung durchführbar, dauerhaft und umfassend macht. Dadurch sind sie in der Lage, alles zu erfassen, vollständig und allgemein zu sein. Dass sie der fruchtbarste Boden für die Entwicklung allgemeiner Prinzipien sind, zeigt sich an der Fülle allgemeiner Bedeutungen, die diese Texte enthalten, und an der Beschaffenheit dieser allgemeinen Bedeutungen. Denn der Koran und die Ḥadīte kommen in breiten Linien daher, selbst dort, wo sie Einzelheiten berühren. Das Wesen dieser breiten Linien besteht darin, dass sie dem Buch und der Sunna allgemeine Bedeutungen verleihen, unter die sowohl allgemeine als auch spezielle Fragen eingeordnet werden können. Daher rührt die Fülle allgemeiner Bedeutungen. Darüber hinaus enthalten diese allgemeinen Bedeutungen wirkliche und wahrnehmbare Sachverhalte und nicht hypothetische Fragen, die theoretisch oder logisch erschlossen wurden. Zugleich dienen sie dazu, die Probleme des Menschen zu lösen, und nicht nur die einzelner Personen, indem sie die Regelung für das Handeln der Menschen verdeutlichen, welcher instinktive Antrieb auch immer sie zu dieser Handlung geführt haben mag. Deshalb sind sie auf verschiedene Bedeutungen und zahlreiche Urteile anwendbar. Somit sind die Texte der Scharia der fruchtbarste Boden für die Hervorbringung der allgemeinen Grundsätze (qawā‘id ‘ammah).
„Wenn ein Richter ein Urteil fällt und Ijtihād betreibt und dabei richtig liegt, erhält er zwei Belohnungen. Und wenn er einen Fehler macht, erhält er eine Belohnung.“ [Überliefert von Bukhari und Muslim]
“If a judge passes judgment and makes Ijtihād and he is right then he will have two rewards. And if he makes a mistake he will have one.” [Reported by Bukhari & Muslim
Die Sahabah bildeten einen Ijma' (Konsens), dass die Sünde für die Mujtahidin bei den Rechtsbestimmungen der Scharia in Bezug auf die spekulativen fiqhi-Fragen (rechtswissenschaftlichen Fragen) entfällt. Bei den eindeutigen Fragen, wie der Verpflichtung zu den Gottesdiensten, dem Verbot der Unzucht und des Mordes, gibt es hingegen keinen Ijtihad und keinen Streit darüber. Deshalb waren sich die Sahabah in den spekulativen Fragen uneins, nicht aber in den eindeutigen Fragen.
The Sahabah formed an ijma’ (consensus) that the sin is taken off from the Mujtahiddin in the Sharī’ah rules in terms of the speculative fiqhi (jurisprudential) issues. As for the definite issues such as the obligation of the worships, prohibition of fornication and murder there is no Ijtihād or dispute with respect to them. That is why the Sahabah disagreed on the speculative issues and not on the definite issues.
Der Mudschtahid liegt bei den spekulativen Fragen mit dem richtig, wozu er durch seinen Idschtihad gelangt ist, auch wenn er in seiner Meinung dem Irrtum unterliegen kann. Doch richtig zu liegen bedeutet nicht, dass er das wahre Ziel getroffen hat, denn dies stimmt nicht mit der Wirklichkeit einer spekulativen Regel überein, da der Gesandte ihn einen Mukhti' (jemand, der einen Fehler gemacht hat) genannt hat. Vielmehr ist mit der Aussage, der Mudschtahid liege richtig, gemeint, dass dies in Begriffen geschieht, die einen Irrtum nicht ausschließen, und nicht im Sinne des Treffens des wahren Ziels (isaba), das das Gegenteil des Irrtums ist. Wenn also jemand, der im Idschtihad einen Fehler macht, als richtig liegend (musib) bezeichnet wird, so bedeutet dies, dass der Text den Mudschtahid belohnt, auch wenn er einen Fehler macht, und nicht, dass er keinen Fehler gemacht hat. Daher liegt jeder Mudschtahid richtig gemäß dem, was er für richtig hält, was einen Irrtum nicht ausschließt. Es geht darum, richtigzuliegen, und nicht darum, das wahre Ziel zu treffen.
The mujtahid in the speculative issues is correct in what he has arrived at by his Ijtihād even if he is liable to make a mistake in his opinion. However, being correct does not mean that he has hit the true target because this does not agree with the reality of a speculative rule since the Messenger called him a mukhti’ (one who has made a mistake). Rather what is meant by saying that the mujtahid is right is in terms that do not rule out a mistake and not in terms of hitting the true target (isaba) which is the opposite of mistake. So describing someone who makes a mistake in Ijtihād as right (musib) is in the meaning that the text rewards the mujtahid even when he makes a mistake and not in the sense that he did not make a mistake. Therefore, every mujtahid is right according to what he thinks is right which does not rule out mistake. It is in terms of getting it right and not in terms of hitting the true target.