14.6 Der Mythos vom Einfluss des römischen Rechts auf die islamische Rechtswissenschaft
14.6 The Myth Of The Influence Of Roman Law On Islamic Jurisprudence
Einige Orientalisten, die den Islam ablehnen und die Muslime verabscheuen, behaupten, die islamische Rechtswissenschaft sei stark vom römischen Recht und von der römischen Rechtsprechung beeinflusst worden, als die Muslime in den frühen Zeiten mit ihren Eroberungen vorangeschritten waren. Sie sagen, das römische Recht sei eine der Quellen des islamischen Rechts gewesen und einige seiner Aḥkām seien aus dieser Quelle entlehnt worden. Das bedeutet, dass die Muslime zur Zeit der Tābiʿūn und danach römische Gesetze aus der römischen Rechtswissenschaft übernommen hätten. Als Beleg für ihre Ansicht führen sie an, dass zur Zeit der islamischen Eroberung in der Region Sham (Levante) Rechtsschulen des römischen Rechts bestanden, in Qaysariyya sowie an den Küsten Palästinas und in Beirut. Ebenso gab es in der Region Sham Gerichte, die in ihren Systemen und Gesetzen nach römischem Recht verfuhren. Diese Gerichte innerhalb der muslimischen Länder bestanden noch einige Zeit nach der islamischen Eroberung weiter, was darauf hindeute, dass die Muslime sie billigten und übernahmen und nach ihren Gesetzen und ihrem System verfuhren. Diese Sichtweise stützen sie mit Annahmen. Sie sagten, es sei natürlich, dass ein Volk, das kein stark sesshaftes Leben angenommen habe, wie die Muslime, wenn es ein urbanisiertes Land wie die Region Sham, die unter römischer Herrschaft stand, erobert habe, überlegen müsse, was es tun solle: Womit solle es über sie herrschen? Daraufhin habe es ihre Gesetze übernommen. Dann sagten sie, ein Vergleich zwischen bestimmten Abschnitten des islamischen Rechts und bestimmten Abschnitten der römischen Rechtswissenschaft und Gesetzgebung zeige die Ähnlichkeit zwischen beiden. Sie zeigen außerdem, dass bestimmte Gesetze genau so aus dem römischen Recht übernommen wurden, wie etwa:
Some orientalists who hate Islam and detest the Muslims claim that Islamic jurisprudence has been greatly influenced by Roman jurisprudence and law when in the early ages the Muslims had rushed forth with the conquests. They say that the Roman law was one of the sources of Islamic law and that some of its ahkām have been borrowed from this source. This means that in the time of the Tabi’in and after them the Muslims had adopted Roman laws from Roman jurisprudence. They educe evidence for their view by claiming that at the time of the Islamic conquest there were schools of Roman law present in the Sham (levant) region, in Qaysariyya and on the coasts of Palestine and Beirut. Also in the Sham region there were courts which in their systems and laws proceeded according to Roman law. These courts inside the Muslim lands continued for some time after the Islamic conquest which indicates that Muslims approved and adopted them and proceeded according to their laws and system. They supported this viewpoint with assumptions. They said it is natural for a people who did not adopt much of a sedentary life like the Muslims, when they conquered an urbanised land such as the Sham region which was under Roman rule that they should consider what they should do? What shall they rule them with? Thereafter, they borrowed their laws. Then they said that a comparison between certain sections of Islamic law and certain sections of Roman jurisprudence and law demonstrate the similarity between the two. They also show that certain laws have been copied exactly as they are in the Roman law, like:
„Die Beweislast liegt bei demjenigen, der die Behauptung aufstellt, und der Eid bei demjenigen, der sie zurückweist.“ [Reported by DarQutni]
‘The burden of proof rests on the one who makes the claim and on the one who rejects is the oath” [Reported by DarQutni]
Und ebenso die Wörter fiqh und faqih. Vielmehr vertraten jene Orientalisten die Ansicht, das islamische Recht habe Regeln aus dem Talmud übernommen, den Talmud wiederum habe aus dem römischen Recht geschöpft. Nach ihrer Behauptung habe die islamische Rechtswissenschaft das römische Recht unmittelbar aus Schulen und Gerichten in Syrien (Sham) sowie über den Talmud übernommen.
And like the words fiqh and faqih. Rather those orientalists maintained that the Islamic law took rules from the Talmud which the Talmud took from Roman jurisprudence. According to their claim Islamic jurisprudence took Roman jurisprudence directly from schools and courts in Sham and through the Talmud.
Das ist, was die Orientalisten behaupten, ohne einen anderen Beweis anzuführen als bloße Annahmen.
This is what the Orientalists claim without furnishing any proof other than mere assumptions.
Die Aussagen dieser Orientalisten sind aus einer Reihe von Gründen falsch:
The statements of these orientalists are wrong for a number of reasons:
Erstens: Niemand hat über die Muslime berichtet, weder Orientalisten noch andere, dass irgendein Muslim, ob er nun Faqih war oder nicht, auf das römische Rechtswesen oder Recht Bezug genommen hätte, sei es in Form von Kritik, Unterstützung oder mit der Absicht, es zu übernehmen. Niemand hat auch nur das Geringste, sei es viel oder wenig, erwähnt, was darauf hindeutet, dass das römische Recht überhaupt ein Gegenstand der Diskussion war, geschweige denn ein Gegenstand des Studiums. Einige Muslime haben zwar Werke der griechischen Philosophie übersetzt, aber sie haben kein einziges Wort oder keinen einzigen Satz aus dem römischen Rechtswesen übersetzt, geschweige denn ein Buch, das das Urteil stärkt, dass es nach der Eroberung des Landes abgeschafft und ausgelöscht wurde.
First: No one reported about the Muslims, whether orientalist or others, that any Muslim, whether he was a faqih or not, that he alluded to Roman jurisprudence or law, either by way of criticism, support or with intention to borrow. No one has mentioned anything whatsoever much or little which indicates that Roman law was even a subject of discussion let alone a subject of study. Some Muslims did translate works of Greek philosophy but they did not translate a single word or sentence from the Roman jurisprudence let alone translate a book which strengthens the judgement that they were abolished and effaced from the land after the were conquered.
Zweitens: Zu der Zeit, als die Orientalisten behaupten, es habe in der Region Sham Schulen des römischen Rechts und Gerichte gegeben, die nach römischem Recht urteilten, war Sham voll von Mujtahidun unter den ʿUlamāʾ, Richtern und Herrschern. Es ist naheliegend, dass, falls es irgendeinen Einfluss gab, dieser unter jenen Fuqahāʾ (Rechtsgelehrten) stattgefunden hätte. Die Wirklichkeit aber ist, dass wir in der Fiqh dieser Menschen, die uns erhalten geblieben ist, keinerlei Einfluss der römischen Rechtswissenschaft und keine Erwähnung derselben finden. Vielmehr beruhten ihre Rechtsprechung und ihre Ahkām auf dem Qur'an, der Sunnah und dem Ijmāʿ der Sahāba. Einer der bekanntesten dieser Mujtahidun ist al-Auzāʿī. Er lebte in Beirut, wo nach Behauptung der Orientalisten sich die größten römischen Schulen in Sham befanden. Dort verbrachte er sein ganzes Leben und starb dort. Seine Meinungen sind in vielen anerkannten Büchern der Fiqh überliefert. So finden sich im siebten Band von al-Schafiʿīs al-Umm zahlreiche Ahkām von al-Auzāʿī. Jedem, der sie liest, wird deutlich, wie weit al-Auzāʿī von der römischen Rechtswissenschaft entfernt war, so weit wie die Erde vom Himmel. Ja, die Madhhab al-Auzāʿīs war, wie aus seiner Fiqh selbst und dem, was über ihn berichtet wird, deutlich hervorgeht, die der Ahl al-Ḥadīth. Er stützte sich mehr auf das Ḥadīth als auf das Raʾy. Das Beispiel al-Auzāʿīs gleicht dem anderer Fuqahāʾ. Wenn es irgendwelche Einflüsse gegeben hätte, wären sie unter diesen Fuqahāʾ aufgetreten.
„Wir haben dich (o Muhammad ﷺ) nur als Überbringer froher Botschaft und als Warner gesandt“ [TMQ Saba: 28]
“We have not sent you (O Muhammad (saw)) except as a giver of glad tidings and a warner” [TMQ Saba: 28]
Sie hielten jeden für einen Ungläubigen, der nicht an die islamische Scharia glaubte, und sie vertraten die Auffassung, dass jedes Urteil (Hukm), das vom Urteil des Islam abweicht, ein Urteil des Unglaubens (Kufr) sei, dessen Annahme verboten ist. Wer an einen solchen Glauben festhält und danach handelt, kann kein anderes Urteil als das des Islam annehmen. Dies gilt besonders für die frühe Zeit, in der Zeit der Eroberungen, als die Muslime die Träger der islamischen Botschaft waren und andere Länder öffneten, um ihnen den Ruf (Da'wah) des Islam zu bringen. Sie eroberten andere Länder, um die Menschen vor der Herrschaft des Unglaubens (Kufr) zu bewahren. Wie könnten sie also ein Land erobern, nur um die Herrschaft des Unglaubens anzunehmen? Sie waren gekommen, um sie zu zerstören und an ihre Stelle die Herrschaft des Islam zu setzen.
They considered anyone who did not believe in the Islamic Sharī’ah as a disbeliever and they believed that any hukm which is other than the hukm of Islam is a hukm of kufr (disbelief) whose adoption is forbidden. Whoever believes in such a belief and acts upon it he cannot take other than the hukm of Islam, especially in the early period, in the time of the conquests where the Muslims used to be the carriers of the Islamic Message, opening other lands to carry the Da’wah of Islam to them. They conquered other lands to save the people from the rule of kufr (disbelief). So how can they conquer a country only to accept the rule of kufr for they have come to destroy and put the rule of Islam in its place?
Viertens: Es trifft nicht zu, dass die Muslime, als sie Länder eroberten, aus einer niedrigeren Zivilisation stammten als das eroberte Land. Wäre dem so gewesen, hätten sie ihre Zivilisation aufgegeben und die Zivilisation der eroberten Länder übernommen. Die beobachtbare und wahrnehmbare Wirklichkeit ist vielmehr, dass die Länder, die einst von den Römern beherrscht wurden, Vorstellungen über das Leben in sich trugen, die dem Islam widersprachen. Als die Muslime sie eroberten, zwangen sie die Bewohner nicht, den Islam anzunehmen. Sie begnügten sich vielmehr damit, von den Menschen die Dschizya einzuziehen. Es dauerte jedoch nicht lange, bis die Kraft des islamischen Denkens und die Erhabenheit der islamischen Zivilisation sich gegen die römischen Vorstellungen und die römische Zivilisation durchsetzten und diese zum Erlöschen brachten. Die Bewohner des Landes wurden Muslime, bekannten sich zum Islam und lebten nach ihm mit Zufriedenheit und Gelassenheit. Das zeigt, dass die Gedanken des Islam die römische Rechtsprechung und die römischen Vorstellungen verdrängt und deren Platz eingenommen hatten. Diese für sich sprechende Wirklichkeit widerlegt die Behauptung der Orientalisten, die römische Zivilisation sei stärker gewesen als die islamische Zivilisation. Sie widerlegt auch deren Behauptung, die islamische Rechtsprechung sei von der römischen Rechtsprechung beeinflusst worden.
„Warum zieht nicht von jeder Gruppe von ihnen eine Schar aus, damit sie sich im Verständnis der Religion unterweisen lassen und ihr Volk warnen, wenn sie zu ihnen zurückkehren?“ Hinweis: Der Satz ist eine Koranübersetzung; die Koranverse stehen laut Vorgabe in geschweiften Klammern, etwa {Warum zieht nicht von jeder Gruppe von ihnen eine Schar aus, damit sie sich im Verständnis der Religion unterweisen lassen und ihr Volk warnen, wenn sie zu ihnen zurückkehren?}
“Of every troop of them, a party should only go forth, that they (who are left behind) may get instructions in religion.”
Und er sagte:
And he said:
„Wem Allah Gutes erweisen will, dem verleiht Er das Verständnis der Religion.“ [Reported by Bukhari & Muslim]
“Whosoever from whom Allah wishes good, He makes him to comprehend the deen” [Reported by Bukhari & Muslim]
Und die Frage des Gesandten an Mu'az, als er ihn in den Jemen schickte: Womit wirst du richten? Mu'az antwortete: mit dem Buch Allahs, dann mit der Sunna des Gesandten Allahs ﷺ, dann werde ich mit meiner eigenen Meinung urteilen; und das ist der Fiqh. Ebenso sandten sie die übrigen Walis in andere Gegenden, und die Rechtsurteile der Sahaba machten über ein Vierteljahrhundert aus, die den Fiqh bildeten. Wie können sie also annehmen, dass das Wort „Fiqh“ und „Faqih“ von den Römern übernommen wurde? Was die Maxime betrifft:
And the question of the Messenger to Mu’az when he sent him to Yemen: With what will you judge? Mu’az replied: with the Book of Allah then with the Sunnah of the Messenger of Allah , then I will exercise my own opinion; which is the fiqh. Similarly, sending the rest of the Wali’s to other regions and the legal judgements of the Sahabah account for more than a quarter of a century that constituted fiqh. So how can they assume that the word ‘fiqh’ and ‘faqih’ was taken from the Romans? As for the maxim:
„Die Beweislast liegt bei demjenigen, der die Behauptung aufstellt, und der Eid bei demjenigen, der sie zurückweist.“
‘The burden of proof rests on the one who makes the claim and on the one who rejects is the oath’.
Es handelt sich um ein Hadith des Gesandten Allahs ﷺ, den er aussprach, bevor es irgendeinen gesetzgeberischen Kontakt mit den Römern gab. Die Maxime wurde auch im Brief ‘Umars an Abu Musa in Basra erwähnt. Es ist allgemein bekannt, dass zwischen ‘Umar und den Römern kein gesetzgeberischer Kontakt stattfand. Wie können sie also behaupten, die Muslime hätten die Begriffe fiqh und faqih sowie den Grundsatz „Der Beweis obliegt dem, der die Behauptung aufstellt, und der Eid dem, der sie bestreitet“ von den Römern übernommen, wo doch die Muslime selbst diese Dinge gesagt haben und sie seit der Morgenröte des Islam besaßen?
It is a hadīth of the Messenger which he stated before any legislative contact with the Romans. The maxim has been mentioned in the letter of ‘Umar to Abu Musa in Basra. It is well known that no legislative contact took place between ‘Umar and the Romans. So how can they allege that the Muslims took the term fiqh, faqih and the principle: ‘The burden of proof rests on the one makes the claim and on the one who rejects is the oath’ from the Romans when the Muslims themselves have said these things and they had them since the dawn of Islam.
Daraus wird deutlich, dass der Mythos vom Einfluss des römischen Rechts auf die islamische Rechtswissenschaft absolut keine Grundlage hat. Er ist eine Erfindung der dem Islam feindlich gesinnten Orientalisten, die ihre Herzen mit Hass gegen die Muslime füllen...
From this it becomes clear that the myth of the influence of Roman law on Islamic jurisprudence has absolutely no basis whatsoever. It is a fabrication of the orientalists who are hostile to Islam, who fill their hearts with hatred for the Muslims...
Was die Behauptung betrifft, die islamische Rechtswissenschaft habe aus dem Talmud geschöpft, so zeigt sich ihre Haltlosigkeit schon daran, dass der Qur'ān die Juden dafür angreift, die Tawrah und das Injeel gefälscht zu haben, die dem Propheten Mūsā und dem Propheten 'Īsā offenbart wurden, und dass sie das, was sie besitzen, mit eigenen Händen geschrieben haben und es nicht von Allah stammt. Hinzu kommt, dass die Juden getrennte Stämme neben den Muslimen bildeten; sie lebten nicht mit den Muslimen zusammen und vermischten sich nicht einmal mit ihnen, ganz zu schweigen von der ständigen Feindschaft zwischen ihnen und den Muslimen und den unablässigen Kriegen, die die Muslime gegen sie führten, bis sie sie aus ihrer Mitte vertrieben. Dies widerspricht der Vorstellung, die Muslime hätten von ihnen übernommen.
As for the issue of Islamic jurisprudence taking from the Talmud, its fallacy is evident from the Qur’ān’s attack on the Jews for fabricating the Tawrah and Injeel which were revealed to sayyidna Musa and sayidina ‘Isa and that what they have with them has been written by their own hands, it is not from Allah . Moreover, the fact that the Jews used to be separate tribes from the Muslims, they did not live with the Muslims, they did not even mix with them not to speak of the constant animosity between them and the Muslims and the unremitting wars waged on them by the Muslims until they expelled them from their midst. This contradicts the idea of Muslims taking from them.