20.9 Gefangene
20.9 Captives
Wenn die Muslime Feinde als Kriegsgefangene nehmen, wird die Angelegenheit dieser Gefangenen dem unmittelbaren Befehl des Khalifen überlassen, und diejenigen, die sie gefangen genommen haben, der Frontkommandant oder der Heerführer, haben hierbei keine eigene Entscheidungsbefugnis. Denn sobald der Kämpfer zum Kriegsgefangenen wird, liegt die Entscheidung über ihn beim Khalifen, und der Khalif richtet sich nach der Scharia-Regel über Gefangene. Die Regel über Kriegsgefangene ist durch einen eindeutigen Koranvers festgelegt, nämlich dass dem Khalifen die Wahl zwischen Freilassung und Lösegeld gegeben ist, aufgrund der Aussage Allahs:
When the Muslims take their enemy as prisoners of war, the matter of these captives is delegated to the Khalifah’s direct command and their is no opinion for those who captured them, the battlefield commander or army leader. This is because once the fighter becomes a prisoner of war, the command regarding him is the Khalifah’s opinion and the Khalifah follows the Shari’ah rule concerning captives. The rule of the prisoners of war is established by a definite Qur’anic text which is that the Khalifah is given a choice between release and ransom due to Allah’s statement:
„Wenn ihr auf jene trefft, die ungläubig sind, dann schlagt auf die Hälse, bis ihr sie gründlich niedergemetzelt habt; dann schnürt die Fesseln fest. Danach entweder die Freilassung oder das Lösegeld, bis der Krieg seine Lasten niederlegt“ [TMQ 47: 4].
“When you meet those who disbelieve, strike the neck(s) until when you have inflicted severe slaughter upon them then bind strongly the fetters. Then afterwards either the release or the ransom until the war lays down its burdens” [TMQ 47: 4].
Dies ist eine eindeutige Vorschrift zur Regelung der Kriegsgefangenen, und sie ist auf zahlreiche Weisen festgelegt. Eine davon ist, dass dieser ausdrückliche Text in Sure Muhammad steht, der ersten Sure, die in Bezug auf das Kämpfen offenbart wurde. Ihre Offenbarung erfolgte, nachdem der Gesandte Allahs ﷺ von Mekka nach Medina gekommen war, und sie wird die Sure des Kampfes genannt. Sie wurde nach Sure Al-Hadid und vor der Schlacht von Badr offenbart. Sie legte die Vorschrift über Kriegsgefangene fest, bevor irgendeine Schlacht stattgefunden hatte oder irgendwelche Kriegsgefangenen gefangen genommen worden waren. Wenn man dazu nimmt, dass dies der Vers ist, der ausdrücklich klärt, was mit Kriegsgefangenen geschieht, wird deutlich, dass er der Text der Vorschrift über Kriegsgefangene ist und die Grundlage, auf die alle anderen Texte zu diesem Thema zurückzuführen sind. Und zu diesen Wegen, die diese Vorschrift über Kriegsgefangene spezifizieren, gehört, dass der Vers mit dem Wort „imma“ kam, das die Wahl zwischen zwei Dingen anzeigt, ohne dass es ein drittes neben ihnen gibt. Er sagt: „Dann schnürt die Fesseln fest. Danach entweder die Freilassung oder das Lösegeld.“ Wenn „imma“ zwischen zwei Dingen steht, beschränkt es die Wahl auf diese beiden und verhindert, dass es etwas anderes gibt oder dass es keines von beiden ist. Es liegt also eine Spezifizierung vor: Durch die Festlegung der Wahl mit „imma“ ist alles andere als das, was der Koran als Wahlmöglichkeit bei der Regelung der Gefangenen gegeben hat, unzulässig. Dies wird dadurch bekräftigt, dass der Gesandte Allahs ﷺ Thamama bin Wail, den Anführer der Leute von Yamamah, Abu ‘Uzzah, den Dichter, und Abu Al-‘As bin Ar-Rabi’ freiließ, und er sagte über die Kriegsgefangenen aus der Schlacht von Badr:
This is explicit in the rule of the prisoners of war and it is a specified rule in numerous ways: Of these (ways) is that this explicit text came in Surah Muhammad which is the first Surah revealed regarding the matter of fighting. Its revelation was after the Messenger (saw) arrived in Madinah from Makkah, and it is called the Surah of fighting. It was revealed after Surah Al-Hadeed and before the battle of Badr. It clarified the rule of prisoners of war before any battle had occurred or any prisoners of war had been captured. If added to this is that this is the ayah which clarifies explicitly what is done to prisoners of war, it becomes clear that it is the text of the rule of prisoners of war and the basis to which return all other texts regarding the subject. And from these ways which specify this rule on prisoners of war is that the ayah came with the language of “imma” which indicates the choice between two things without any third to them. It said: “Then bind strongly the fetters. Then afterwards either the release or the ransom.” When “imma” comes between two things, it restricts the choice between them and prevents there being other than them or that it is not one of them two. So there is specification due to specifying the choice in “imma” the impermissibility of there being other than what the Qur’an gave as a choice in the rule of captives. This is strengthened in when the Messenger (saw) released Thamama bin Wail, the chief of the people of Yamamah, Abu ‘Uzzah the poet, Abu Al-‘As bin Ar-Rabi’ and he said about the prisoners of war from the Battle of Badr:
„Wenn Mut'im bin Adiyy noch am Leben wäre und er mit mir über diese (Gefangenen) sprechen würde, würde ich sie ihm freilassen."
“If Mut’im bin Adiyy was alive and he talked to me about these, I would release them to him.”
Er loste die Kriegsgefangenen von Badr aus; es waren dreiundsiebzig Männer, und am Tag von Badr tauschte er zwei Männer gegen einen Mann aus. Es wird von Aischa (ra) überliefert, die sagte:
He ransomed the prisoners of war from Badr and they were seventy three men, and he ransomed the day of Badr two men for one man. It is narrated from Aisha (ra) who said:
„Als die Leute von Makkah wegen der Auslösung ihrer Kriegsgefangenen Nachricht sandten, schickte Zaynab Geld, um Abu Al-‘Aas auszulösen. Sie schickte es in einer Halskette, die Khadijah gehört hatte und die sie Abu Al-‘As [beigelegt] hatte. Sie sagte: Als der Gesandte Allahs ﷺ sie sah, war er sehr bewegt davon und sagte: Wenn ihr einverstanden seid, dass ihr ihre Gefangene für sie freilasst und ihr das zurückgebt, was ihr gehört? Sie sagten: Ja.“
“When the people of Makkah sent about ransoming their prisoners of war, Zaynab sent money to ransom Abu Al-‘Aas. She sent in in a necklace that was for Khadijah which she (adkhalat) upon Abu Al-‘As. She said: When the Messenger of Allah (saw) saw it, he was verycompassionate about it and said: If you see that can release her captive for her and return that which is hers? They said: Yes.”
Es wird von Imran bin Hussein überliefert
It has been narrated from Imran bin Hussein
Dass der Prophet ﷺ zwei Männer der Muslime gegen einen Mann der Polytheisten aus den Banu ‘Aqeel auslöste.
“That the Prophet (saw) ransomed two men from the Muslims for one man of the polytheists from Banu ‘Aqeel.”
Es wurde von Ibn ʿAbbās (ra) überliefert, der sagte:
It has been narrated from ibn Abbas (ra) who said:
„Es gab unter den Kriegsgefangenen von Badr einige, die kein Lösegeld hatten, da machte der Gesandte Allahs ﷺ ihr Lösegeld davon abhängig, dass sie den Kindern der Ansar das Lesen beibrachten.“
“There were people of the prisoners of war from Badr who had no ransom, so the Messenger of Allah (saw) made their ransom to teach reading to the children of the Ansar.”
Diese Ahadith zusammen mit dem Vers zeigen ausdrücklich, dass die Regel für Kriegsgefangene die Freilassung oder das Lösegeld ist. Es wird überliefert, dass Al-Hasan, ‘Ata und Said bin Jubayr die Tötung von Kriegsgefangenen missbilligten und sagten: Hätte er ihn doch freigelassen oder gegen Lösegeld freigegeben, wie es mit den Kriegsgefangenen von Badr geschehen ist, und weil Allah (SWT) sagt:
These ahadith together with the ayah indicate explicitly that the rule of prisoners of war is release or ransom. It is ascribed to Al-Hasan, ‘Ata and Said bin Jubayr that they disliked the killing of prisoners of war and said: If only he released or ransomed him as was done with the prisonsers of war of Badr, and because Allah (swt) said:
„Danach fesselt sie fest; dann folgt entweder die Freilassung oder das Lösegeld.“
“Then bind strongly the fetters, then afterwards either the release or the ransom”
So hat Er (swt) nach der Gefangennahme nur zwischen diesen beiden Möglichkeiten die Wahl gelassen und nichts anderes. All dies macht deutlich, dass der Kalif bei den Kriegsgefangenen ausschließlich zwischen zwei Dingen wählt, nämlich Freilassung oder Lösegeld, und nichts anderes. Was die Überlieferung betrifft, dass der Prophet ﷺ die Männer des Stammes Banu Quraida getötet hat, so geschah dies aufgrund des Urteils des Schiedsrichters im Schiedsverfahren, nicht weil sie Kriegsgefangene waren. Was die Überlieferung betrifft, dass er ﷺ an-Nadr ibn al-Harith und Uqba ibn Abi Muayt am Tag von Badr in der Gefangenschaft tötete, sowie Abu Uzza am Tag von Uhud, so zeigt dies nicht, dass dies die Regel für Kriegsgefangene ist, denn er tat dies nicht bei allen Gefangenen oder in jeder Schlacht. Vielmehr tat er dies in einigen Schlachten an einigen Personen, im Gegensatz zur Freilassung und zum Lösegeld, die er bei allen Kriegsgefangenen in allen Schlachten anwandte. Was die Tötung dieser Personen im Besonderen veranlasste, war, dass der Gesandte ﷺ in ihren Persönlichkeiten eine klare Gefahr für die Muslime sah; es handelte sich also um die Tötung bestimmter Personen aus bestimmten, ihnen eigenen Gründen, nicht um die Tötung von Kriegsgefangenen. Ahmad und al-Bukhari überlieferten von Abu Hurairah (ra), der sagte: Der Gesandte Allahs ﷺ schickte uns auf einen Feldzug und sagte:
So He (swt) gave a choice between these two after the captivity and nothing else. All this is explicit that the Khalifah chooses in the prisoners of war between two matters nothing else, which is release or ransom. As for what is narrated that the Prophet (saw) killed the men of Banu Quraydha, all this is because of the ruling of the arbitrator in arbitration not that they were prisoners of war. As for what is narrated that he (saw) killed An-Nadhr bin Al-Harith and ‘Uqbah bin Abu Mu’ayt in custody on the day of Badr, and Abu ‘Uzzah on the day of Uhud, this does not indicate that this is the rule of prisoners of war as he did not do this for all captives or in every battle. Rather he did this in some battles with some persons, contrary to release and ransom which he did for all prisoners of war in all battles. What caused the killing of these persons specifically is that the Messenger (saw) saw in their personalities definite danger for Muslims; so it is the killing of specific persons for reasons specified to them, nor was it the killing of prisoners of war. Ahmad and Al-Bukhari narrated from Abu Hurairah (ra) who said: The Messenger of Allah (saw) sent us on an expedition and said:
„Wenn ihr den und den von zwei Männern aus Quraisch findet, dann verbrennt sie mit Feuer. Dann sprach der Gesandte Allahs ﷺ, als wir aufbrechen wollten: Ich hatte euch befohlen, den und den und den und den zu verbrennen. Wahrlich, niemand bestraft mit Feuer außer Allah, dem Erhabenen und Mächtigen. Wenn ihr sie also findet, dann tötet beide.“
“If you find so and so for two men of Quraysh, then burn them with fire. Then the Messenger of Allah (saw) said when we intended to depart: I had commanded you to burn so and so and so and so. Verily none punishes with fire except Allah ‘azza wa jall so if you find them, then kill both of them.”
Demnach wird klargestellt, dass das Töten nicht zu den scharia-rechtlichen Bestimmungen über Kriegsgefangene gehört; vielmehr ist das Töten eine scharia-rechtliche Bestimmung für bestimmte Personen, von denen der Kalif eine Gefahr sieht, sodass er ihre Tötung anordnet, selbst wenn sie Kriegsgefangene sind. Was die Überlieferung betrifft, dass der Gesandte Allahs (saw) nach der Offenbarung dieses Verses Menschen versklavt habe, so handelte es sich dabei um die Versklavung von Gefangenen (sabaya), nicht um Kriegsgefangene, d. h. er versklavte die Frauen und Kinder, die sich zusammen mit dem Heer auf dem Schlachtfeld befanden und nicht kämpfende Männer waren. Wäre die Versklavung kämpfender Männer belegt, so wäre sie von ihm (saw) ausgegangen, doch es gibt keinen Beweis dafür, dass dies geschehen ist, trotz der zahlreichen Fälle von Gefangenen, die zu seiner Zeit von den Arabern gefangen genommen wurden. Was einige Geschichtsbücher über den Gesandten (saw) berichten, dass er die Banu Najiya aus Quraisch versklavt habe, ihre Männer und Frauen, wird weder in den Hadithbüchern noch auch nur in einigen Sira-Werken wie der Sira des Ibn Hischam überliefert, weshalb es nicht als Beweis herangezogen wird. Selbst wenn sie authentisch wären, heißt es in der Überlieferung: „Er versklavte die Banu Najiya, ihre Männer und ihre Frauen“, es werden also Männer und Frauen genannt. Die Überlieferung sagt nicht „ihre Kämpfer und ihre Frauen“, daher versteht man darunter die sabaya, d. h. Kinder, männlich und weiblich, und diese sind erlaubt. Demnach hat der Gesandte (saw) keinen Mann versklavt, sondern die sabaya, männlich wie weiblich. Die feststehenden Tatsachen in den als Beweis geltenden Hadithen bestätigen dies. Wer den Handlungen des Gesandten (saw) folgt, stellt fest, dass er keinen als Kriegsgefangenen genommenen Mann versklavt hat, weder von den Arabern noch von anderen. Überliefert ist vielmehr, dass er die Gefangenen (sabaya) versklavt hat. In der Schlacht von Badr befanden sich keine Frauen beim Feind, weshalb in ihr auch keine Gefangenen (sabaya) genommen wurden. Vielmehr wurden Kriegsgefangene genommen, und der Gesandte (saw) entschied über sie mit einem Lösegeld. In der Schlacht von Hunain zog Hawazin aus, um gegen den Gesandten Allahs ﷺ zu kämpfen, und ihre Frauen zogen mit ihnen aus. Als die Muslime siegten, flohen die Hawazin und ließen ihre Frauen zurück, sodass sie als Gefangene (sabaya) genommen wurden und man sie zusammen mit der Beute unterbrachte. Bei Banu Mustaliq ließ der Feind seine Frauen zurück, sodass sie als Gefangene (sabaya) genommen wurden. In Khaibar wurde gekämpft und ihre Festungen wurden erobert. Die Frauen, die sich bei den Kämpfern befanden, wurden als Gefangene (sabaya) genommen, während die übrigen Menschen zurückgelassen wurden, so wie die Männer zurückgelassen worden waren. Diese Vorfälle zeigen alle, dass der Gesandte Allahs ﷺ kämpfende Männer gefangen nahm und dass die Frauen, die bei den Kämpfern waren, als Gefangene (sabaya) genommen wurden, ebenso die Kinder. Was andere Männer und Frauen betrifft, die nicht am Kampf teilnahmen, so wurden sie weder als Kriegsgefangene noch als Gefangene (sabaya) genommen. Dies zeigt, dass der Gesandte Allahs ﷺ Kriegsgefangene nicht versklavte. Dies verdeutlicht, dass das Handeln des Gesandten Allahs ﷺ in Bezug auf Kriegsgefangene gemäß dem ausdrücklichen Wortlaut des Verses geschah. Er ließ sie zu bestimmten Zeiten frei und nahm zu anderen Zeiten Lösegeld. Er versklavte die Kriegsgefangenen nicht und tötete sie nicht; vielmehr nahm er nur die Frauen und Kinder gefangen und tötete bestimmte Personen aufgrund ihrer besonderen Gefährlichkeit für die Muslime. Was die Frage der Gefangenschaft von Gefangenen betrifft, die den Kriegsgefangenen ähnlich wurde, so betrachteten die Menschen jener Zeit die Frauen, die mit den Kämpfern auszogen, und die Kinder wie den Besitz im technischen Sinne des Krieges, ohne Unterschied zwischen Arabern und anderen. Die technische Definition des Krieges betrachtete die Beute als Besitz und die Gefangenen ebenso. Der Gesandte Allahs ﷺ kam und stimmte dieser Definition zu, sodass er die Frauen, die mit den Kämpfern auszogen, und die Kinder wie Besitz unter der Beute betrachtete. Sie wurden also versklavt, und die Regelung der Beute fand auf sie Anwendung, nicht die Regelung für Kriegsgefangene. Die Regelung für Kriegsgefangene bleibt bestehen und gibt dem Khalifen die Wahl zwischen Freilassung oder Lösegeld und nichts anderes. Diese Regelung wird bis zum Tag des Gerichts bestehen bleiben. Wenn der Islamische Staat gegen seine Feinde kämpft, werden die Gefangenen zwischen Freilassung und Lösegeld betrachtet; und wenn Frauen mit ihnen in die Schlachten ziehen, werden die Frauen nach dem Sieg in der Schlacht als Gefangene (Sabaya) genommen, und sie gelten wie das Eigentum der Beute.
„Wenn die Versklavung der Araber erlaubt wäre, wäre sie heute erlaubt.“
“If enslaving were allowed upon the Arabs, it would be today”
Dies ist ein schwacher Hadith. In seiner Überlieferungskette befindet sich Al-Waqidi, der sehr schwach (da'if) ist. At-Tabarani hat ihn über einen anderen Weg überliefert, und darin befindet sich Yazid bin 'Iyadh, der schwächer ist als Al-Waqidi. Ein Hadith dieser Art taugt nicht als Beweis, und es ist daher nicht erlaubt, ihn als Beweis im Sinne der Scharia heranzuziehen. Was jedoch über den Gesandten Allahs ﷺ überliefert wird, dass er arabische Frauen und ihre Kinder versklavte, nicht aber ihre Männer, ist korrekt. Dies deutet jedoch nicht auf ein Verbot hin, arabische Männer zu versklaven, und auch nicht auf eine Erlaubnis, andere zu versklaven. Vielmehr ist es allgemein gehalten und umfasst Araber wie Nicht-Araber. Was den Vorfall mit den Arabern betrifft, so handelt es sich um eine Begebenheit, aus der sich kein Verständnis ableiten lässt, das heißt: Der Vorfall ereignete sich mit Arabern, weshalb er nicht bedeutet, dass er nur für sie gilt und nicht für andere. Zudem lautet der Grundsatz der Scharia: Maßgeblich ist die Allgemeinheit des Wortlauts und nicht die Besonderheit des Anlasses. Selbst wenn sich ein Vorfall mit einer Person oder einer Gruppe ereignet, ist er nicht auf diese Person oder Gruppe beschränkt, sondern seine Regel ist eine allgemeine Regel.
This is a weak hadith. In its chain is Al-Waqidi who is very weak (dhaif). At-Tabarani narrated it via another way and within it is Yazid bin ‘Iyadh who is weaker than Al-Waqidi. This type of hadith does not stand as proof so it is not allowed to be Shari’ah evidence. As for what is narrated of the Messenger (saw) enslaving Arab women and their children, and not enslaving their men, this is correct but it does not indicate the non-permissibility of enslaving Arab men and the permissibility of enslaving others. Rather it is general, encompassing Arabs and others. As for the incident occurring with Arabs, this is a reality of a situation with no understanding for it i.e. the situation which occurred was with Arabs so it does not mean it is specific to them and is not for others. Moreover, the Shari’ah principle is that the value is in the generality of the words and not the specificity of the cause. The incident, even if it occurs with a person or a group, it is not specified with this person or group. Rather its rule is a general rule.
Ebenso lag die Abwesenheit der Versklavung von Männern bei den Arabern daran, dass die Wirklichkeit so war, dass der Gesandte (saw) gegen die Araber kämpfte; daher ist die Regel nicht speziell auf sie beschränkt, sondern gilt allgemein für alle Menschen. Genauso wie, wenn er gegen einen bestimmten Stamm wie etwa die Quraisch gekämpft hätte, die Regel nicht speziell auf sie beschränkt wäre. Jedoch gilt all dies, d. h. die Regel der Gefangennahme und der Inhaftierten, allgemein für alle Menschen mit Ausnahme der arabischen Polytheisten. Die polytheistischen Araber sind davon ausgenommen, und zwar ab dem vierten Monat und dem neunten Tag des Dhul-Hiddscha im neunten Jahr der Hidschra bis zum Tag des Gerichts. Von ihnen wird nichts anderes angenommen als der Islam oder der Kampf, und Gefangene und Inhaftierte werden von ihnen nicht genommen. Was die arabischen Polytheisten vor diesem Datum betrifft, so fiel die Regel auf sie. Ebenso verhält es sich mit den arabischen Nicht-Polytheisten unter den Juden und Christen; diese Regel umfasst sie in der Offenbarung des Verses bis zum Tag des Gerichts, da die Ausnahme speziell für die arabischen Polytheisten gilt, und zwar ab dem Tag, an dem diese Verse den Polytheisten unter den Arabern verkündet wurden, nämlich der neunte Dhul-Hiddscha und vier Monate danach. Sie umfasst nicht andere unter den Arabern, und sie umfasste auch nicht die Polytheisten vor diesem Datum. Dass diese Polytheisten unter den Arabern ursprünglich von diesem genannten Datum an ausgenommen sind, ist durch einen eindeutigen Text des Qur'an belegt. Allah (swt) sagte:
„Sie werden zu einem Volk von großer Kühnheit gerufen werden. Ihr werdet gegen sie kämpfen, oder sie werden den Islam annehmen.“ [TMQ 48:16]
“You will be called to a people of great boldness. You will fight them or they will embrace Islam” [TMQ 48:16]
Und Er sprach:
And He said:
„Wenn die heiligen Monate verstrichen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet. Ergreift sie, umzingelt sie und lauert ihnen an jedem Hinterhalt auf. Wenn sie jedoch umkehren, das Gebet verrichten und die Zakāt entrichten, dann gebt ihnen den Weg frei.“ [TMQ 9: 5]
“When the sacred months finish, fight the polytheists wherever you find them. Seize them, surround them and wait for them at each ambush. If they repent, and establish the prayer and pay the zakat, then free their way” [TMQ 9: 5]
Und Er sprach:
And He said:
„Reist vier Monate lang im Land umher, und wisst, dass ihr Allah nicht besiegen könnt!“ [TMQ 9:2]
“Travel in the land for four months, and know that you do not defeat Allah!” [TMQ 9:2]
Dies ist eine ausdrückliche Ausnahme von der Allgemeingültigkeit dieser Verse für die arabischen Polytheisten. Nach der Offenbarung dieser Verse und nach dem Ablauf der vier Monate werden die arabischen Polytheisten daher nicht mehr akzeptiert, außer dem Islam oder dem Krieg. Was darüber überliefert wird, dass der Gesandte Allahs ﷺ Araber versklavt habe, betrifft die Versklavung von Juden und Christen sowie die Versklavung arabischer Polytheisten vor der Offenbarung dieser Verse. Danach hingegen wird von den arabischen Polytheisten nichts anderes akzeptiert als der Islam oder der Krieg.
This is explicit in excluding Arab polytheists from the generality of ayat. So the Arab polytheists are not accepted, after the revelation of these ayat and finishing the new moon of four months, except Islam or war. As for what is narrated about the Messenger (saw)'s enslaving of Arabs, this is enslaving Jews and Christians and enslaving Arab polytheists before the revelation of these ayat. As for afterwards, it is not accepted from Arab polytheists except Islam or war.