Was gilt als Beweis (Hujjah) des Qur'an
What Is Considered As A Proof (hujjah) Of The Qur’aan
Was uns vom Qur'an durch die mutawātir-Überlieferung übermittelt wurde und von dem wir wissen, dass es Qur'an ist, das ist der Beweis (ḥujja). Was hingegen von einzelnen Personen überliefert wurde, wie das Muṣḥaf des Ibn Mas'ūd und andere, ist kein Beweis. Das liegt daran, dass der Prophet (ﷺ) beauftragt war, das, was ihm vom Qur'an offenbart wurde, einer Gruppe von Menschen vorzutragen, deren Aussage einen eindeutigen Beweis begründet. Bei Menschen, deren Aussage einen eindeutigen Beweis begründet, ist nicht anzunehmen, dass sie übereinkämen, das nicht weiterzugeben, was sie gehört haben. Wenn also ein Teil des Qur'an nicht von einer Gruppe überliefert ist, deren Aussage einen Beweis begründet, sondern nur von einzelnen, so wird dies nicht berücksichtigt, weil es auf individuelle Weise überliefert wurde, im Gegensatz zu dem, womit der Gesandte (ﷺ) beauftragt war, und im Gegensatz zu der Art, wie der Qur'an vom Gesandten (ﷺ) einer Anzahl von Muslimen vorgetragen wurde, damit sie ihn auswendig lernten. Diese sind diejenigen, durch deren Aussage der Beweis begründet wird, abgesehen von seinem Befehl, ihn niederzuschreiben. Deshalb trifft es auf diesen Fall nicht zu, dass ein oder mehrere Menschen, durch deren Aussage kein eindeutiger Beweis begründet werden kann, etwas vom Qur'an überliefert hätten. Folglich ist das, was vom Qur'an durch einzelne überliefert wurde, überhaupt kein Beweis. Man könnte einwenden: Die Auswendigkänner des Qur'an zur Zeit des Gesandten (ﷺ) erreichten wegen ihrer geringen Zahl nicht die Anzahl der tawātur, und seine Sammlung erfolgte durch das Entgegennehmen einzelner Verse von einzelnen Personen. Deshalb unterscheiden sich die Muṣāḥif der Gefährten voneinander, und hätte er (ﷺ) ihn einer Gruppe vorgetragen, deren Aussage einen Beweis begründet, wäre es nicht so gewesen. Darauf ist aus mehreren Richtungen zu antworten. Erstens: Dass der Qur'an einer Anzahl von Menschen vorgetragen wurde, deren Aussage einen Beweis begründet, wird von keinem der Gefährten bestritten, und auch von keinem der Muslime. Auch ist der Qur'an das Wunder, das die Wahrhaftigkeit des Gesandten ﷺ entschieden belegt, und seine Überlieferung an denjenigen, der ihn nicht gesehen hat, durch die mutawātir-Überlieferung (Überlieferung durch so viele Gewährsleute, dass Lüge bei ihnen undenkbar ist) macht das (was nur einzeln überliefert wird) nicht zu einem entscheidenden Beweis für sich selbst; dann wäre es auch kein Beweis, dem Propheten ﷺ zu glauben.
What is transmitted to us of the Quaran as motawaatir transmission and we know that it is of the Qur’aan; is the hujjah (proof). As for what was transmitted to us by individuals like the mushaf of Ibn Mas’oud and others are not hujjah, that is because the Prophet (SAW) was assigned to recite what was revealed to Him of the Qur’aan onto a group of people a decisive proof would establish for their saying, and those whom the decisive hujjah would establish by their saying it could not be supposed that they agree not to transmit what they heard, so if anything of the Qur’aan exists not transmitted by a group who’s saying would establish a hujjah, but transmitted by individuals; is not considered because it came individually transmitted, contrary to what the Messenger (SAW) was assigned with, and contrary to the way the Qur’aan used to be recited by the Messenger (SAW) to a number of Muslims to memorize it, and they are of whom the proof is established by their saying, beside His order to write It. So it does not apply to this situation that one or a number of people that the decisive proof could not be established by their saying transmitted anything of the Quaran, therefore, what was transmitted of the Quaran by individuals is not a proof at all. It could be said that: the memorizers of the Qur’aan at the time of the Messenger (SAW) did not reach the number of the tawaator for their fewness, and Its gathering was by receiving Its individual verses from individuals, therefore, the masaahif of the Sahabah differ from each other, and if He (SAW) recited It onto a group of people a proof would establish by their saying, it wouldn’t be like that. The answer to that is from a few directions: Firstly: the recital of the Qur’aan onto a number of people whom their saying would establish a proof is not disputed over by anyone of the Sahabah, nor is it disputed over by anyone of the Muslims. Also the Qur’aan is the miracle showing decisively the truthfulness of the Messenger (SAW), and its non-conveyance to the one who did not see it by the mutawaatir; makes it (that which is transmitted individually) not a decisive proof for himself, then it would not be a proof to believe the Prophet (SAW).
Zweitens: Es ist bestätigt, dass er (SAW), wenn ein Vers oder mehrere Verse auf ihn herabgesandt wurden, die Schreiber der Offenbarung rief, damit sie diese niederschrieben, und sie einer Anzahl von Muslimen vortrug, wodurch ein eindeutiger Beweis für ihre Aussage entstand; und er trug sie den Muslimen vor, die zu ihm kamen oder mit ihm am Gebet teilnahmen. Die Praxis der Rezitation des Qur’an bestand also nicht darin, dass er einem Einzelnen vorgetragen wurde, sondern einer Masse von Muslimen, sodass diejenigen, die ihn hörten, die Stufe der Tawatur erreichten. Die Wirklichkeit seiner Rezitation war somit, dass er denjenigen vorgetragen wurde, bei denen ein eindeutiger Beweis für ihre Aussage zustande kam. Drittens: Es geht nicht um das Auswendiglernen des ganzen Qur’an, sondern um die Überlieferung der einzelnen Verse. Selbst wenn wir annehmen, dass die Auswendiglernenden des ganzen Qur’an zur Zeit des Propheten (SAW) nicht die Stufe der Tawatur erreichten, bedeutet das nicht, dass die Überlieferung der einzelnen Verse nicht durch Tawatur erfolgte. Dass die Auswendiglernenden des ganzen Qur’an zur Zeit des Propheten (SAW) die Stufe der Tawatur nicht erreichten, macht nicht notwendig, dass dies auch für die Auswendiglernenden seiner einzelnen Verse gilt. Die Auswendiglernenden jedes Verses erreichten die Zahl der Tawatur, zusätzlich zur schriftlichen Festhaltung, und jeder seiner Verse wurde vom Propheten (SAW) durch mutawatir Überlieferung weitergegeben. Daher ist es nicht zulässig zu sagen: Die Auswendiglernenden des Qur’an zur Zeit des Propheten (SAW) erreichten nicht die Zahl der Tawatur. Viertens: Das Sammeln des Qur’an ist etwas anderes als seine Überlieferung vom Gesandten (SAW), denn die Überlieferung ist das mündliche Hören vom Gesandten (SAW), und dies ist das hier zur Debatte stehende Thema. Das Sammeln der Verse des Qur’an in einem einzigen Mushaf (Buch) dagegen diente nicht dem Beweis, dass sie Qur’an sind, sondern dem Vorziehen oder Zurückstellen gegenüber den anderen Versen; die Untersuchung betraf ihre Länge und Kürze. Außerdem war die Sammlung des Qur'an nicht das Niederschreiben dessen, was die Auswendiglernenden auswendig gelernt hatten, sondern das Zusammentragen der Blätter, die in Gegenwart des Gesandten Allahs ﷺ geschrieben worden waren, und ihr Aneinanderreihen in jeder Sure, wie der Gesandte Allahs ﷺ es befohlen hatte, sowie ihr Vergleich mit dem, was die Auswendiglernenden des Qur'an besaßen, und ihre Vereinigung an einem Ort. Die Frage der Sammlung ist daher etwas anderes als die Frage der Überlieferung, und die Diskussion dreht sich um die Überlieferung; deshalb sollte die Frage der Sammlung des Qur'an hier nicht erwähnt werden. Was den Unterschied zwischen den Mushafs (Büchern) betrifft: Alles, was in ihnen als Einzelüberlieferung (Aahaad) steht, gehört nicht zum Qur'an und ist kein Beweis, während alles, was mutawaatir ist, von Ihm stammt und ein Beweis ist. Die Frage bezieht sich also nicht auf das Mushaf, sondern auf die Verse, die im Mushaf enthalten sind. Wenn ein Vers vom Gesandten Allahs ﷺ in mutawaatir-Überlieferung weitergegeben wurde, d.h. von einer Anzahl von Menschen empfangen, die den Grad der Tawaatur (häufigen Überlieferung) erreicht, also so zahlreich sind, dass der eindeutige Beweis für ihre Aussage feststeht, dann gilt er als Teil des Qur'an und ist ein Beweis; was nicht so ist, gilt nicht als Teil des Qur'an. Daher ist das gesamte Mushaf des Uthman Qur'an, denn alle darin enthaltenen Verse sind mutawaatir überliefert, und diejenigen, deren Aussage den eindeutigen Beweis erbringt, haben sie überliefert. Was das Mushaf des Ibn Mas'ud betrifft: Was es an Versen enthält, die durch Tawaatur überliefert sind, gilt als Teil des Qur'an, und was es an Versen enthält, die einzeln überliefert sind, wie der Vers „drei Tage Fasten in Folge“, gilt nicht als Teil des Qur'an und ist kein Beweis. Demnach ist der Einwand, der sich auf die Auswendiglernenden des Qur'an und auf die Mushafs der Sahaba stützt, zurückgewiesen, und bestätigt wird: Was mutawaatir überliefert ist, ist Qur'an, und was einzeln überliefert wurde, gehört nicht zum Qur'an. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Qur'an vom Gesandten Allahs ﷺ durch Sichtbarkeit überliefert wurde, und zwar aus der Offenbarung zur Zeit ihrer Herabsendung, und dass er durch Niederschrift und durch Auswendiglernen festgehalten wurde. Die Sahaba (RA) haben den Qur'an daher nicht als Überlieferung eines Berichts vom Gesandten Allahs ﷺ weitergegeben, sondern sie haben ihn übermittelt, d. h. sie haben genau das übermittelt, was herabgesandt worden war, und das, was der Gesandte Allahs ﷺ zum Niederschreiben anordnete. Anders als beim Hadith, der im Namen des Gesandten Allahs ﷺ berichtet wurde und weder bei seiner Aussage niedergeschrieben wurde noch während seiner Überlieferung, wurde der Qur'an zur Zeit der Tabi'in at-Tabi'in niedergeschrieben und festgehalten. Der Qur'an wurde bei der Herabsendung der Offenbarung mit ihr zugleich niedergeschrieben und festgehalten, und die Sahaba haben genau das übermittelt, was durch die Offenbarung herabgesandt worden war. Deshalb wird gesagt: Die Sahaba haben uns den Qur'an als Überlieferung weitergegeben.