63. Die Schlussfolgerung (al-Istidlaal) aus dem Kitaab und der Sunnah
63. The Inference (al Istidlaal) From The Kitaab And The Sunnah
Die Ableitung (Istidlaal) aus dem Kitaab und der Sunnah hängt davon ab, die Sprache der Araber zu kennen und ihre Gliederungen, denn sie wurden in der Sprache der Araber herabgesandt. Allah Ta'ala sagt: „In klarer arabischer Sprache“ (195) Surat asch-Schu'araa'. Daher ist es unumgänglich, die Erörterungen über die Sprache und ihre Gliederungen anzuführen. Und von den Gliederungen der Rede soll nur das behandelt werden, was mit der Herleitung des Urteils zusammenhängt, da es keinen Bedarf gibt, anderes als das in der Usul al-Fiqh zu erörtern. Ferner werden sowohl das Kitaab als auch die Sunnah in Mitteilung (Khabar, Nachricht) und Verfassung (Inschaa') unterteilt. Der Gelehrte der Usul befasst sich jedoch nur mit dem Inschaa' und nicht mit dem Khabar, da in den meisten Fällen die Urteile darin nicht festgestellt werden. Von hier aus wird die Rede im Kitaab und in der Sunnah unterteilt in: Befehl (Amr) und Verbot (Nahi), Allgemeines (Aamm) und Spezielles (Khaass), Unbegrenztes (Mutlaq) und Eingeschränktes (Muqayyad), Zusammengefasstes (Mujmal) und Ausführlich Dargelegtes (Mubayyan), Aufhebendes (Naasikh) und Aufgehobenes (Mansuukh). Dementsprechend ist es unumgänglich, eine Erörterung der Sprache sowie dieser Gliederungen von Kitaab und Sunnah zusammenzufassen, um aus dem Kitaab und der Sunnah auf die schariatischen Urteile schließen zu können.