22. Die Umsetzung des Islam ist für die Ungläubigen verpflichtend
22. Implementing Islam Is Obligatory Upon The Disbelievers
Es ist verpflichtend, die islamischen Regeln auf alle anzuwenden, die sich im Dar al-Islam unter der Herrschaft des Islamischen Staates befinden, so wie sie gleichermaßen auf die Muslime angewendet werden, sei es ein Dhimmi, ein Mu'ahid oder ein Musta'min. Dem Herrscher steht dabei keine Wahl zu; vielmehr ist es verpflichtend, die islamischen Regeln ohne Zögern auf sie anzuwenden, denn Allah (swt) sagt in Bezug auf die Leute der Schrift:
It is obligatory to implement the Islamic rules upon all those in Dar al-Islam under the rule of the Islamic State just like they are implemented upon the Muslims equally, whether he is a dhimmi or a mu’ahid or must’amin. The ruler is not given a choice in that; rather it is obligatory to implement the Islamic rules upon them without hesitation because Allah (swt) said in relation to the People of the Book:
„Urteile zwischen ihnen nach dem, was Allah herabgesandt hat, und folge nicht ihren Wünschen, nachdem die Wahrheit zu dir gekommen ist.“ {Sure 5:48}