29.4 Den Kauf von Früchten, solange sie noch am Baum hängen
29.4 Buying Fruits While They Are Still On The Tree
Unter den Geschäften, an die sich die Menschen gewöhnt haben, gehört die Garantie (Ḍamān) der Früchte, die an ihren Bäumen hängen, wie etwa die Garantie von Zitronen, Oliven, Gurken, Trauben, Dattelpalmen und dergleichen. Unter den Menschen gibt es solche, die Trauben und Oliven für ein Jahr, zwei oder drei Jahre oder länger garantieren. Sie bearbeiten und besäen sie, pflegen und betreuen sie jedes Jahr und essen von ihren Früchten. Einer der Gründe für diese Garantie über mehr als ein Jahr ist, dass die Olive zum Beispiel nicht jedes Jahr gut trägt; vielmehr trägt sie oft in einem Jahr gut und im anderen Jahr nur wenig. Das liegt daran, dass ihre Zweige in einem Jahr wachsen und im anderen Jahr Früchte tragen. Um gut zu tragen, bedarf sie der Aufmerksamkeit bei Bearbeitung, Pflege und Beschneidung. Wer sie garantiert, nimmt sie daher für eine bestimmte Anzahl von Jahren, damit er ihre Pflege erleichtert und hinreichend an ihr arbeitet, sodass sie gute und reichliche Früchte gibt. So wie dies bei Oliven geschieht, geschieht es auch bei Zitronen und anderen ähnlichen Bäumen. Unter den Menschen gibt es solche, die Oliven und Trauben ebenso garantieren, wie sie die Gurke für ein Jahr garantieren. Sie bewerten die Garantie, indem sie den Ertrag bewerten, der am Baum hängt, unabhängig davon, ob dieser Ertrag gering oder groß, gut oder schlecht ist. Die Garantie ist im Wesentlichen der Kauf der Früchte, während sie noch am Baum hängen, ohne den Baum mitzukaufen, oder der Kauf des Ertrags des Baumes für zwei, drei oder mehr Jahre. Was die Garantie des Baumes für zwei, drei oder mehr Jahre betrifft, so ist sie der Kauf von nicht existierendem Ertrag, da dieser noch nicht existiert. Der Kauf des Nichtexistierenden ist nicht erlaubt, und er gehört zur Kategorie des Verkaufs mit Ungewissheit (Gharar). Der Verkauf mit Ungewissheit ist verboten (ḥarām) aufgrund dessen, was Muslim von Abū Hurairah überliefert hat, der sagte:
Among the transactions which people became accustomed to transacting with is the guarantee of fruits which are upon their trees like the guarantee of lemons, olives, cucumbers, grapes and palm trees and the like. Among the people are those who guarantee grapes and olives for a year or two or three or more. They till and sow it, nurture it and care for it for each year and eat from its fruit. Among the reasons for this guarantee for more than one year is that the olive for example does not produce well every year; rather it often produces well one year and a little another year. This is because its branches grown in one year and produces in the other. It requires, in order to produce well, to pay attention to tilling, nurturing and trimming. So the one who guarantees it will take it for a certain number of years so that he makes it easy to take care of it and working upon it sufficiently such that it gives good and bountiful fruit. Just as this occurs in olives, it occurs in lemons and other similar trees. Among the people are those who guarantee olives and grapes just as they guarantee the cucumber for one year. So they evaluate its guarantee by evaluating what is upon the tree of fruit irrespective of this produce being a little or a lot, good or bad. The guarantee in its essence is buying the fruit while it is on the tree without buying the tree, or buying the produce of the tree for two or three or more years. As for the guarantee of the tree for two or three or more years, it is buying non-existent produce since they do not exist yet. The buying of the non-existent (thing) is not permitted and it is from the category of the sale of risk (gharar). The sale of risk is haram due to what Muslim narrated from Abu Hurairah who said
Der Gesandte Allahs ﷺ untersagte den Verkauf durch Hasah (Verkauf durch das Werfen eines Kieselsteins) sowie den Verkauf mit Ungewissheit (Gharar).
“The Messenger of Allah (saw) prohibited the sale of hasah (sale by throwing a pebble) and the sale of ambiguity (gharar).”
Der Verkauf von Ungewissheit ist der Verkauf von Unwissenheit, aufgrund dessen, was Ahmad von Ibn Mas'ud überliefert hat, dass der Prophet ﷺ sagte:
The sale of risk is the sale of ignorance due to what Ahmad narrated from ibn Mas’ud that the Prophet (saw) said:
„Kaufe keinen Fisch im Wasser, da dies unsicher (Gharar) ist“
“Do not buy fish in the water as it is ambigious (gharar)”
Der Verkauf der Früchte eines Baumes für zwei oder drei oder mehr Jahre ist daher nicht erlaubt, da er zur Kategorie des Gharar (Ungewissheit) gehört. Außerdem ist der Verkauf der Früchte eines Baumes für zwei oder drei oder mehr Jahre der Verkauf dessen, was man nicht besitzt, und das ist nicht erlaubt. Darüber hinaus ist diese Art des Verkaufs, nämlich der Verkauf der Früchte eines Baumes für zwei oder drei oder mehr Jahre, ausdrücklich verboten, und deshalb ist sie nicht erlaubt. Was den erlaubten Salam betrifft, so handelt es sich um den Verkauf unbestimmter Erzeugnisse, während es sich hier um den Verkauf der Früchte eines bestimmten Baumes handelt, und der Gesandte Allahs ﷺ hat den Salam auf die Früchte eines bestimmten Baumes untersagt. Als der Prophet ﷺ nach Madinah kam, praktizierten die Leute den Salam auf die Früchte bestimmter Palmen, da untersagte er dies. Daher ist das, was jene tun, die die Oliven und Zitronen beim Kauf von Baumerzeugnissen für einen Zeitraum von zwei oder drei Jahren garantieren, haram, und es gehört zu den Verkäufen, die die Scharia ausdrücklich verboten hat.
So the sale of a tree produce for two or three of more years is not permitted as it is a category of gharar (ambiguity). Also the sale of a tree produce for two or three or more years is the sale of what one does not have which is not permitted. On top of that, this type of sale which is the sale of tree produce for two or three or more years is prohibited against so it is not permitted. As for the permitted Salam, it is the sale of unspecified produce whereas this is the sale of the produce of a specified tree and the Messenger of Allah (saw) prohibited the Salam in the produce of a specified tree. When the Prophet (saw) arrived in Madinah, they were performing Salam in the produce of specific palm trees, so he prohibited that. Hence what those who guarantee the olives and lemons of buying tree produce for a period of two or three years is haram, and it is from the sales which the Shar’a came explicitly prohibiting against.
Was die Garantie auf Baumfrüchte betrifft, die bei den Früchten klar ist, und die Garantie auf Gurken und dergleichen: Dies ist der Verkauf von Früchten, die am Baum vorhanden sind, sodass er nicht unter den Verkauf dessen fällt, was man nicht besitzt, wie es bei seinem Verkäufer vorhanden ist. Er fällt auch nicht unter den Verkauf der Früchte der Dattelpalme im Besonderen. Daher unterscheidet sich seine Regel von der Regel der Garantie für zwei, drei oder mehr Jahre. Die schari'atische Regel bei dieser Garantie, also dem Kauf der am Baum befindlichen Früchte, während sie an ihrem Baum sind, hat eine gewisse Erklärung. Das heißt, man prüft die Früchte: Ist ihre Reife erschienen, d. h. ist es möglich, von ihnen zu essen, dann ist die Garantie erlaubt, d. h. der Verkauf der Früchte in dieser Situation ist erlaubt. Ist die Reife der Früchte noch nicht erschienen, das heißt, sie haben noch nicht begonnen, als Nahrung zu dienen, dann ist es nicht erlaubt, sie zu verkaufen. Dies beruht auf dem, was Muslim von Jabir (ra) überliefert hat, der sagte:
Der Gesandte Allahs ﷺ untersagte den Verkauf von Früchten, bevor sie reif sind.
“The Messenger of Allah (saw) prohibited the sale of produce until they become good.”
Und aufgrund dessen, was ebenfalls von ihm überliefert ist:
And due to what is also narrated from him:
„Der Gesandte Allahs ﷺ untersagte … und den Verkauf von Erzeugnissen, bevor deren Reife erkennbar geworden ist.“
“The Messenger of Allah (saw) prohibited…and the sale of produce until their goodness has appeared.”
Und aufgrund dessen, was Al-Bukhari ebenfalls von ihm überliefert hat:
And due to what Al-Bukhari narrated also from him:
Der Prophet ﷺ verbot den Kauf von Früchten, bevor sie reif geworden sind. Er sagte: „Sie werden rot und gelb, und dann werden sie gegessen.“
“The Prophet (saw) prohibited from buying fruit until they have ripened. He said: They become red and yellow and they are eaten from.”
Und aufgrund dessen, was Al-Bukhari von Anas bin Malik vom Propheten ﷺ überliefert hat
And due to what Al-Bukhari narrated from Anas bin Malik from the Prophet (saw)
Der Prophet ﷺ untersagte den Verkauf von Früchten, bevor ihr Nutzen offensichtlich ist, und den Verkauf von Dattelpalmen, bevor die Datteln beinahe reif sind. Man fragte ihn, was „beinahe reif“ bedeute. Er antwortete: „Wenn sie rot und gelb werden.“
“The Prophet (saw) forbade the sale of fruits till their benefit is evident; and the sale of date palms till the dates are almost ripe. He was asked what 'are almost ripe' meant. He replied, "Got red and yellow.”
Und aufgrund dessen, was er ebenfalls von ihm überliefert hat
And due to what he narrated also from him
„Der Gesandte Allahs ﷺ untersagte den Verkauf von Früchten, bevor sie reif werden. Es wurde gefragt: „O Gesandter Allahs, was bedeutet ‚reif werden‘?“ Er sagte: „Wenn sie rot werden.“ Und der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Was meint ihr: Wenn Allah die Früchte zurückhält (sie nicht reifen lässt), warum sollte dann einer von euch das Vermögen seines Bruders nehmen?“
“The Messenger of Allah forbade selling fruits before they ripen. It was said: "O Messenger of Allah what does ripen mean?" he said: 'when they turn red." And the Messenger of Allah said: "What do you think if Allah withholds the fruits (causes it not to ripen), why would any one of you take his brother's wealth?”
Und aufgrund dessen, was Al-Bukhari von Abdullah bin Umar überliefert hat, dass der Gesandte Allahs ﷺ
And due to what Al-Bukhari narrated from Abdullah bin Umar that the Messenger of Allah (saw)
Er verbot den Verkauf von Früchten, bis sie deutlich in gutem Zustand waren; dies verbot er sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer.
“forbade the sale of fruits until they were clearly in good condition, he forbade it both to the seller and to the buyer”
Und in der Überlieferung von Muslim mit den Worten:
And in the narration of Muslim with the words:
Er untersagte den Verkauf von Dattelpalmen, bis sie blühen, und von Ähren, bis sie weiß werden und vor Unheil sicher sind.
“He prohibited the sale of palm tree until it blossom an ear of corn until it whitens and is safe from calamity.”
Alle diese Ahadith untersagen ausdrücklich den Verkauf von Früchten vor deren Reifung. Die Unzulässigkeit des Verkaufs von Früchten, bevor ihre Genießbarkeit sichtbar wird, ergibt sich aus dem ausdrücklichen Wortlaut der Ahadith. Die Zulässigkeit des Verkaufs von Früchten, sobald ihre Reife erscheint, wird durch deren Umkehrschluss (Mafhum) abgeleitet. Demnach ist die Gewährleistung für einen Baum, dessen Früchte erscheinen, wie Oliven, Zitronen, Dattelpalmen und andere, zulässig, wenn die Genießbarkeit erscheint, und sie ist nicht zulässig, wenn die Reife nicht erscheint.
All these ahadith are explicit in prohibiting the sale of produce before ripening. The impermissibility of the sale of produce before its goodness appears is deduced from the stated text of the ahadith. The permissibility of the sale of produce once their ripeness appears is deduced by its understanding (mafhum). Accordingly the guarantee of the tree whose produce appears like olives, lemons, palm-tree and others is permitted if edibility appears and it is not permitted if the maturity does not appear.
Die Erkenntnis, dass die Früchte reif und genießbar sind, ergibt sich aus den Überlieferungen (Ahadith), die hierzu gekommen sind. Bei der Untersuchung der Ahadith, die das Verkaufen von Früchten vor dem Erscheinen ihrer Reife untersagen, finden wir, dass sie in mehreren Wortlauten überliefert sind. Im Hadith von Jabir heißt es „bis ihre Reife erscheint“, und es heißt „bis sie gut wird“. Im Hadith von Anas heißt es: „Der Prophet ﷺ untersagte den Verkauf von Trauben, bis sie schwarz werden, und den Verkauf von Getreide, bis es hart wird“ (überliefert von Abu Dawud). Im anderen Hadith von Jabir heißt es „bis sie reift“, und im Hadith von Ibn Abbas „bis sie vollreif ist“. Demnach werden alle Ahadith auf eine einzige Bedeutung zusammengeführt, nämlich dass die Reife erscheint. Betrachtet man die Beschaffenheit der Früchte, so sieht man, dass das Erscheinen der Reife je nach Art der Frucht verschieden ist. Manche reifen durch eine sichtbare Farbveränderung, sodass an ihnen Zeichen der Reife erkennbar werden, wie bei Datteln, Feigen, Trauben, Birnen und dergleichen. Bei anderen zeigt sich die Reife durch ihre Veränderung oder dadurch, dass Kenner sie erkennen, wie bei der Wassermelone, weil es schwierig ist, die Farbveränderung beim Reifen wahrzunehmen. Ferner gibt es solche, bei denen die Reife dadurch deutlich wird, dass die Blüte beginnt, sich zur Frucht zu verwandeln, wie bei der Gurke und dergleichen. Somit bedeutet das Erscheinen der Genießbarkeit bei jeder Frucht, dass sie zum Essen geeignet ist. Dies wird durch den Hadith von Ibn Abbas angezeigt, in dem er sagte:
The appearance of goodness of the produce being its maturity is understood from the ahadith which came about that. From scrutinising the ahadith which came in prohibiting the sale of produce before their ripeness appears, we find that they came with several translations. In the hadith of Jabir it came “until its ripeness appears” and it came “until it becomes good.” And in the hadith of Anas “prohibited the sale of grapes until they blacken, and the sale of grain until it becomes hard” (narrated by Abu Dawud). And in the other hadith of Jabir “until it ripens” and in the hadith of ibn Abbas “until it matures.” Accordingly all the ahadith are combinedupon one meaning which is, until maturity appears. Looking into the reality of the fruit we will see that the appearance of maturity therein differs with the difference of produce. Some of them mature by the visible change of colour so it appears in them what indicate the ripening like dates, figs, grapes, pears and the like. From them are those in which ripeness appears by its changing or by its sight by the inspectors like the water-melon due to the difficulty of realising the change of its colour in ripening. Also from them are those for which maturity becomes clear by the beginning of the change of the flower to produce like the cucumber and the like. Hence the meaning of the appearance of its goodness in each fruit is the appearance of its goodness for eating. This is indicated by the hadith of ibn Abbas in which he said:
Der Gesandte Allahs ﷺ untersagte den Verkauf von Dattelpalmen, bis man von ihrer Frucht gegessen hat oder sie gegessen wurde.
“The Messenger of Allah (saw) prohibited the sale of palm-tree until he eats from it or it is eaten”
Darauf weist das im Konsens überlieferte Hadith aus der Überlieferung von Jabir hin: „bis es gut wird". Hierin wird die Zulässigkeit des Verkaufs der Früchte der Gurke und dergleichen geklärt, d. h. die Zulässigkeit, die Gurke zu garantieren allein durch das Erscheinen des Beginns ihrer Frucht, d. h. allein durch den Beginn der Blüte, die sich zu ihrer Gurke verwandelt, sodass die Frucht gekauft wird, während sie blüht und bevor sie sichtbar wird; d. h. die Frucht wird in dieser Lage gekauft, bevor sie existiert, allein dadurch, dass etwas von ihr zu entstehen beginnt. Dies gehört nicht zur Kategorie des Kaufs von etwas Nichtexistentem, weil ihre Früchte nacheinander, ohne Unterbrechung kommen und nicht zu einem Zeitpunkt existieren. Denn es gibt keinen Unterschied zwischen der Güte der Früchte, die mit ihrer Rötung beginnt wie bei Datteln oder mit ihrer Schwärzung wie bei Trauben, oder durch Veränderung ihrer Farbe wie bei Birnen, und zwischen ihrer Güte, die durch das Erscheinen der einen beginnt, und der nacheinander folgenden Blüte anderer und ihrer Fruchtbildung. Nur dass dies nicht bei Früchten erlaubt ist, deren Beginn der Verwandlung der Blüte in Frucht nicht berücksichtigt wird, wie bei Wassermelonen. Daher ist es nicht erlaubt, die Mandel zu verkaufen, wenn sie weiß ist, oder die Feige zu verkaufen, solange sie unreif ist, bevor an ihr Reife erscheint. Gemeint ist der Verkauf, während sie am Baum hängt, d. h. die Garantie des Baumes, denn der Verkauf von Früchten am Baum ist auf das Erscheinen ihrer Güte beschränkt, d. h. durch das Erscheinen dessen, was den Beginn der Reife der Frucht anzeigt.
Just as this is indicated in the hadith agreed upon in the narration of Jabir “until it becomes good.” Herein is clarified the permissibility of the sale of the produce of cucumber and the like i.e. the permissibility of guarantying the cucumber upon the mere appearance of its beginning to show its produce i.e. upon the mere beginning of the flower changing the blossom to its cucumber so the produce is bought while it blossoms and before it becomes visible i.e. the fruit is bought in this situation before it exists by merely something beginning being produced of it. This is not from the category of buying something non-existent because its fruit comes in succession one after another without interruption and does not exist at one time since there is no difference between the goodness of the produce beginning with its redness like dates or blackness like grapes, or by changing its colour like pears, or between its goodness beginning by the appearance of some and the succession of blossoming of other and their producing fruit. Except that this is not permitted in the produce whose beginning of changing of its blossom into produce is not considered like water-melons, so it is not permitted to sell the almond when it is white or to sell the fig while it is unripe before there appears ripeness therein. The meaning is selling it while it is on the tree i.e. the guarantee of the tree because selling produce while on the tree is restricted to its goodness appearing i.e. by appearing what indicates the beginning of the produce ripening.
„Er untersagte den Verkauf von Dattelpalmen, bis sie blühen, und von Ähren, bis sie weiß werden und vor Mehltau sicher sind.“
“He prohibited the sale of palm-trees until they blossom, and the ear of corn until it whitens and they are safe from blight”
Und es heißt:
And it says:
„Er untersagte den Verkauf von Trauben, bis sie schwarz werden, und den Verkauf von Getreide, bis es hart geworden ist.“
“He prohibited the sale of grapes until they blacken, and from selling grain until they became hard ”
Er hat die Regel über den Ertrag jeder Art in ihrem Wesen und jeder Gattung in ihrem Wesen erläutert. Er sagte über das Getreide, dass es erst dann gilt, wenn es hart geworden ist, und bei der schwarzen Traube, bis sie schwarz wird. Die Regel bezieht sich auf das Erscheinen der Reife bei jeder Art, ohne die übrigen Arten zu berücksichtigen, und bei jeder Gattung, ohne die übrigen Gattungen zu berücksichtigen. Das Wort „Erscheinen der Reife“, das im Hadith bei einer Art und einer Gattung vorkommt, trifft bei manchen Erträgen zu, auch wenn es nur wenig ist. Außerdem zeigt die Wirklichkeit des Ertrags, dass sie nacheinander eins nach dem anderen kommen.
He clarified the rule of produce of each species in its essence and each type in its essence. He said about the grain, until it became hardand in the black grape until it blackens. The rule is related to the appearance of goodness in each species without considering into the remaining species and each type without considering the remaining types. The word “goodness appearing” which came in the hadith in one species and one type is verified in some produce however little it it. In addition, the reality of the produce indicates that they come in succession one after another.
Daraus ergibt sich, dass es nicht erlaubt ist, für irgendeinen Baum zu bürgen, d. h. die Früchte eines Baumes zu verkaufen, bevor ihre Genießbarkeit, d. h. die Genießbarkeit ihrer Früchte, erkennbar ist. Was die Aussage Allahs (SWT) betrifft:
Hence this clarifies that it is not permitted to guarantee any tree i.e. sell the produce of any tree before its goodness i.e. the goodness of its produce. As for the statement of Allah (swt):
„Allah hat den Handel erlaubt“ [TMQ 2:275]
“Allah allowed trade” [TMQ 2:275]
Dies gilt allgemein. Diese Ahadith legen fest, dass es in allen anderen Fällen erlaubt ist, außer in jenen Verkäufen, für die darin ein Verbot ergangen ist. Das Verbot, Früchte am Baum vor dem Erscheinen ihrer Genießbarkeit zu verkaufen, ist in absoluter Form ergangen. Daher ist es nicht eingeschränkt, ob das Abschneiden als Bedingung gilt oder nicht. Stellt der Verkäufer dem Käufer jedoch das Abschneiden als Bedingung vor der Reife der Früchte, so ist die Bedingung ungültig, da sie den Erfordernissen des Vertrags widerspricht. Verzögert der Käufer das Abschneiden ab dem Zeitpunkt der Reife, so wird dies geprüft. Handelt es sich um Früchte, bei denen die Verzögerung dem Verkäufer schadet, wie bei Orangen, die die Blüte in der Saison des zweiten Jahres beeinträchtigt, so ist der Käufer in dieser Situation gezwungen, zur Reifezeit abzuschneiden. Wird der Baum nicht geschädigt, wie bei Feigen und Oliven, ist er hierzu nicht verpflichtet. All dies gilt, wenn nur die Früchte verkauft werden, nicht der Baum. Werden jedoch der Baum und die Früchte zusammen gekauft, so wird zwischen der Dattelpalme und anderen Bäumen unterschieden. Bei der Dattelpalme ist es erlaubt, sie samt der an ihr befindlichen Früchte zu kaufen, und die Früchte gehen ohne besondere Erwähnung mit der Palme über, solange die Palme noch nicht bestäubt wurde. Ist die Bestäubung der Dattelpalme jedoch bereits erfolgt und wird die Palme verkauft, so gehen die Früchte nicht mit der Palme in den Verkauf über, es sei denn, sie werden im Kaufvertrag ausdrücklich erwähnt. Werden sie nicht erwähnt, bleiben die Früchte beim Verkäufer und die Palme beim Käufer, und der Verkäufer kann die Früchte bis zu ihrer Reife belassen, dann abschneiden oder nach dem Erscheinen ihrer Genießbarkeit verkaufen, da sie sein Eigentum sind. Dies entspricht dem, was Muslim von Ibn Umar überliefert hat, dass der Prophet ﷺ sagte:
This is general but these ahadith specify it that it is allowed in other than those sales in which came a prohibition therein. The forbidding of the sale of produce on the tree before its goodness appears came in an absolute manner. Hence it is not restricted whether cutting is a condition or not. However if the seller imposes cutting as a condition upon the buyer before the produce ripens, the condition is invalid as it negates the contractual requirements. If the buyer delays the cutting from the time of ripening, this is looked into. If it is of those in which delay harms the seller like oranges which affects the blossoming in the second year’s season, in this situation the buyer is compelled to cut during the ripening. If the tree is not harmed like figs and olives, he is not compelled upon that. All this where only the produce is sold, not the tree. However if the tree and produce are bought together, it differs between the palm-tree and others. As for the palm-tree, it is allowed to buy it and the produce upon it and the produce is including following the palm-tree without any need to mention it where the palm-tree has not yet pollinated. Whereas if the pollinations of the palm-tree has occurred, if the tree of the palm-tree is sold then the produce does not enter into the sale with the palm-tree unless it is mentioned in the sale contract. If it is not mentioned, the produce remains for the seller and the palm-tree for the buyer, and the seller can leave the produce until it ripens then he cuts it or sells it after its goodness appears because it is his property. This is according to what Muslim narrated from ibn Umar that the Prophet (saw) said:
„Wer Dattelpalmen kauft, nachdem sie befruchtet wurden, dem gehört deren Ertrag für den Verkäufer, es sei denn, der Käufer macht es zur Bedingung.“
“Whoever buys palm-trees after it has pollinated, its produce is for the one who sold it unless the buyer makes it a condition.”
Und ebenfalls aufgrund dessen überlieferte Ahmad von Ubadah bin As-Samit
And also due to that Ahmad narrated from Ubadah bin As-Samit
Dass der Prophet ﷺ entschied, dass die Datteln der Dattelpalme demjenigen gehören, der sie bestäubt hat, es sei denn, der Käufer hat eine Bedingung gestellt.
“That the Prophet (saw) decreed that the dates of the palm-tree are for the one who pollinated it unless the buyer stipulated a condition.”
So wird aus dem eindeutigen Wortlaut des Hadiths abgeleitet, dass derjenige, der Palmbäume kauft, an denen befruchtete Früchte hängen, die Früchte nicht mitverkauft sind, sondern beim Verkäufer verbleiben. Und aus seinem Verständnis (mafhum) wird abgeleitet, dass sie, wenn sie nicht befruchtet sind, mitverkauft sind und dem Käufer gehören. Die Bedeutung des Verständnisses ist das gegenteilige Verständnis (mafhum mukhalafa), nämlich das Verständnis der Bedingung. Dieses Verständnis anzunehmen ist unumgänglich, denn wäre die Regel für das Nichtbefruchtete dieselbe wie für das Befruchtete, dann wäre die Einschränkung durch die Bedingung eine nutzlose Rede ohne jeglichen Nutzen darin. Daher folgt die Frucht des Palmbaums vor der Befruchtung dem Palmbaum, nach der Befruchtung jedoch folgt sie ihm nicht. Dennoch ist es nicht erlaubt, sie zu verkaufen, bis ihre Reife erscheint. Dies gilt speziell für den Palmbaum und es wird nichts anderes analog daran gemessen, weil die Befruchtung eine spezielle Handlung ist. Das Wort, obwohl es eine Beschreibung ist, ist jedoch keine verstandene Beschreibung im Hinblick auf den Grund der Regel; es enthält also keine Begründung. Daher wird nicht analog darauf geschlossen, da der Grund fehlt, und es wird auch nichts daran angeschlossen, weil nichts davon abzweigt, noch ist es etwas, woran man analog messen könnte. Die Befruchtung ist also auf den Palmbaum beschränkt und findet sich bei nichts anderem. Der Palmbaum trägt sie nicht, wenn er nicht befruchtet wird. Die Befruchtung ist das Aufspalten und Befruchten, und ihre Bedeutung ist, die Blüte des weiblichen Palmbaums zu spalten, um darin die Blüte des männlichen Palmbaums sichtbar zu machen. Hier wird nicht gesagt, dass sich die Regel auf das Erscheinen der Früchte bezieht, sodass die übrigen Früchte analog daran gemessen und angeschlossen würden, mit dem Argument, das Ziel sei nicht das Vorhandensein der Befruchtung, sondern das, was daraus folgt, nämlich das Erscheinen der Früchte. Dies wird nicht gesagt, denn die Wirklichkeit bei der Dattelpalme ist, dass die Bestäubung stattfindet und danach, nach dem Verstreichen von etwa einem Monat, das Erscheinen der Früchte eintritt. Werden die Dattelpalmen nach der Befruchtung gekauft, selbst etwa einen Tag danach, so ist der Vertrag gültig, auch wenn die Früchte noch nicht erschienen sind. Somit bezieht sich die Regel auf die Bestäubung und nicht auf das Erscheinen der Früchte, sodass für eine Analogie kein Raum besteht, da das verbindende Element fehlt. Daher ist sie auf die Dattelpalme beschränkt, weshalb sie nicht analog auf anderes übertragen und auch nicht daran angeschlossen wird.
So it is deduced from the clear statement of the hadith that whoever buys palm-trees upon where there are pollinated produce, the produce is not included in the sale but rather remains the seller’s property. And it is deduced from its understanding (mafhum) that if they are not then they are included in the sale and are for the buyer. The meaning of the understanding is the opposite understanding (mafhum mukhalafa) which is the understanding of the condition. It is inevitable to adopt this understanding because if the rule of the non-pollinated is the rule of the pollinated then its restriction with the condition is useless speech without any benefit therein. Hence the produce of the palm-tree before follows the palm-tree, and afterwards it does not follow it. However, it is not allowed to sell it until its goodness appears. This is specific to the palm-tree and nothing else is analogised upon it because the pollination is a specific action. The word, even though it is a description, however it is not an understood description for the reason of the rule: so it does not include reasoning. Thus it is not analogised upon due to the absence of the reason, nor is anything joined to it because there is nothing branching from it nor is it something to be analogised upon. Hence the pollination is specific to the palm-tree and it is not in anything else. The palm-tree does not bear it if it is not pollinated. The pollination is fissuration and fertilization and its meaning is to split the blossom of the female palm-tree to reveal therein the blossom of the male palm-tree. It is not said herein that the rule is related to the appearance of produce so that remaining produce is analogised upon that and they are annexed, with the argument that the objective is not the presence of pollination but rather what results thereof which is the appearance of produce. This is not said because the reality in the palm-tree is that the pollination occurs then after the passing of about a month the appearance of produce occurs. If the palm-trees are bought after fecundation, even after one day for example, the contract is valid even if the produce has not appeared. Thus the rule is related to pollination not the appearance of produce so there is no place for analogy due to the absence of the unifying matter. Therefore it is specific to the palm-tree so it is not analogised upon nor is it annexed to.
„Wer ein Erzeugnis verkauft und es dann von einem Unglück getroffen wird, soll nichts vom Besitz seines Bruders nehmen. Aus welchem Grund wollte einer von euch das Vermögen seines muslimischen Bruders nehmen?“
“Whoever sells a produce then it is struck by a misfortune, let him not take anything from the property of his brother. On what basis one of you wants to take the wealth of his Muslim brother.”
Der Begriff „Schaden“ bezeichnet die Katastrophe, die die Früchte getroffen und vernichtet hat. Unter der Katastrophe ist eine himmlische Katastrophe zu verstehen, wie Kälte, Trockenheit, Winde und Dürre. Ist der Schaden jedoch nicht himmlischer Art, etwa durch Trockenheit oder die Zerstörung der Bewässerungsgeräte, oder durch Diebstahl und Raub oder etwas Ähnliches, so gilt das nicht als Schaden, und der Verkäufer kürzt dem Käufer nichts ab, da dies nicht von dem Hinweis des Hadithes umfasst ist.
The meaning of the misfortune is the calamity which struck the produce and destroyed them. The meaning of the calamity is the heavenly calamity like cold, dryness, winds and drought. However if the misfortune is not heavenly like dryness or the destruction of the tools of irrigation, or theft and robbery and what is similar to that. This is not considered a misfortune nor does the seller reduce anything from the buyer as it is not included in the indication of the hadith.