57. Die Handlungen des Gesandten
57. The Actions Of The Messenger
Die Handlungen des Gesandten ﷺ sind in drei Kategorien unterteilt:
The actions of the messenger (SAW) are of three divisions:
Die erste Kategorie: die natürlichen (jibilliyah) Handlungen, also Handlungen, die zum menschlichen Körperbau und zu seiner Natur gehören und die er ausführt, wie Aufstehen, Sich-Setzen, Trinken und dergleichen. Es besteht kein Zweifel daran, dass diese Arten von Handlungen für ihn ﷺ und für seine Gemeinschaft erlaubt sind. Die zweite Kategorie: die Handlungen, die nachweislich allein für den Gesandten ﷺ gelten und mit ihm niemand teilt, wie seine Besonderheit bei der Pflicht des Witr-Gebets, das nächtliche Gebet (Tahadschdschud), die Beratung, die Wahl, die er seinen Ehefrauen gab (ob sie bei ihm bleiben oder ob er sich von ihnen scheidet), sowie seine Besonderheit, beim Fasten den Tag mit der Nacht zu verbinden (Al-Wisaal fi Al-sawm), und dergleichen, was als Besonderheit des Gesandten ﷺ nachgewiesen ist. Es besteht kein Zweifel daran, dass es nicht erlaubt ist, dem Propheten ﷺ in diesen Handlungen nachzueifern, weil sie seine Besonderheiten sind.
The first division: the natural (jibilliyah) actions, i.e. actions that are part of the human structure and his nature that he performs, like standing up, sitting down, drinking and the likes. There is no dispute that these kinds of actions are permissible for Him (SAW) and for his nation. The second division: the actions that are proven to be for the Messenger alone (SAW) and no one shares them with Him, like His specialty in the obligation of the Witr prayer, the night prayer (tahajjod), the consultation, giving His wives the choice (of whether they stay with Him or He divorces them), and like His specialty in connecting the day with the night in His fasting (Al-Wisaal fi Al-sawm) and the like which is proven to be the Messenger's specialty. There is no dispute that it is not permissible to imitate the Prophet (SAW) in these actions because they are His specialties.
Die dritte Kategorie: die Handlungen, die weder zur Natur des Propheten gehören noch zu seinen Besonderheiten, also alle übrigen Handlungen. Darüber besteht kein Streit, dass wir angewiesen sind, dem Gesandten Allahs ﷺ darin nachzufolgen, und kein Streit, dass sie ebenso scharia-rechtliche Belege sind wie seine Aussprüche und sein Schweigen (Billigung). Daher müssen wir gemäß seiner Handlung handeln, weil er ﷺ sie getan hat. Das gilt aufgrund des Wortes Allahs, des Erhabenen: „Wahrlich, ihr habt im Gesandten Allahs ein schönes Vorbild …“ (Sure 33 Al-Ahzab, Vers 21), und aufgrund Seines, des Erhabenen, Wortes: „Ich folge nur dem, was mir offenbart wird …“ (Sure 10 Yunus, Vers 15), und dem Wort Seines, des Erhabenen: „Sprich: Ich folge nur dem, was mir von meinem Herrn offenbart wird …“ (Sure 7 Al-A'raf, Vers 203). Die Allgemeinheit dieser Belege ist eindeutig, klar und offenkundig. Sie umfasst alle Handlungen, die der Gesandte Allahs ﷺ vollzogen hat, ebenso wie seine Aussprüche und sein Schweigen. Daher ist es für jeden Muslim verpflichtend, dem Gesandten Allahs ﷺ in all seinen Handlungen zu folgen, die nicht seine Besonderheiten sind und nicht zu seiner Natur gehören, denn der Gesandte Allahs ﷺ folgt nichts anderem als dem, was ihm offenbart wird. Doch Nachfolge des Gesandten Allahs ﷺ bedeutet nicht die Pflicht, die Handlung genauso auszuführen, wie er sie ausgeführt hat, sondern die Pflicht zur Nachfolge entsprechend der Art der Handlung. Ist die Handlung eine Pflicht, so ist ihre Ausführung verpflichtend; ist die Handlung empfohlen, so ist ihre Ausführung empfohlen; ist die Handlung erlaubt, so ist ihre Ausführung erlaubt. Die Nachfolge richtet sich also nach der Art der Handlung. Dies gleicht der Befolgung der Anordnungen des Gesandten Allahs ﷺ, da Allah, der Erhabene, sagt:
The third division: the actions that are not of the Prophet's nature and not of His specialties, i.e. all the other actions, and there is no dispute that we are commanded to imitate the Messenger (SAW) in them, and no dispute that they are shari'ahi evidences like His sayings and His silence (approval), so we must act according to His action because He (SAW) did it. That is for the saying of Allah Ta'ala: Indeed you have in the Messenger of Allah a good example…) 21 Surat Al-Ahzaab, and for His Ta'ala :saying I follow naught but what is revealed unto me…) 15 Surat Younus, and His Ta'ala saying: Say: "I but follow what is revealed to me from my Lord"…) 203 Surat Al-A'raaf, and the generality of this is explicit, clear and apparent, so it includes all the actions which the Messenger (SAW) performed, as it includes His sayings and His silence, therefore following the Messenger (SAW) in all His actions which are not His specialties or of His nature is a must upon every Muslim, because the Messenger (SAW) follows nothing except that which is revealed to Him. However following the Messenger (SAW) does not mean the obligation of performing the action that He performed, but it means the obligation of the following according to the action. So if the action is of the obligatory; its performance is an obligation, and if the action is of the preferable; performing it is preferable, and if the action is of the permissible; performing it is permissible. So the following is a must in accordance with the action type, and this is like following the orders of the Messenger (SAW), since Allah Ta'ala said:
(…so sollen sich diejenigen, die dem Befehl des Gesandten zuwiderhandeln, davor hüten, dass sie nicht eine Prüfung trifft oder eine schmerzhafte Strafe über sie kommt) Sure Al-Nur 63, was die Pflicht anzeigt, dem Gesandten ﷺ in dem zu gehorchen, was er befiehlt, nicht aber die Pflicht, das auszuführen, was er befiehlt. Die Ausführung muss jedoch dem entsprechen, was er befohlen hat: Befiehlt er etwas als verpflichtend, so ist die Ausführung der Handlung verpflichtend; befiehlt er etwas als empfohlen, so ist die Ausführung der Handlung eine Mandub (empfohlene Handlung); und befiehlt er etwas als erlaubt, so ist die Ausführung erlaubt. Ebenso verhält es sich mit all seinen Handlungen ﷺ: Sie müssen befolgt werden, jedoch entsprechend ihrer Art.
(…then let those who withstand the Messenger's order, beware lest some trial befall them, or a grievous Punishment be inflicted on them) 63 Surat Al-Nour, which denotes the obligation of obeying the Messenger (SAW) in what He commands, but does not denote the obligation of performing what He commands, but the performance must be in accordance with what He commanded, so if He commanded to act as an obligation, then the performance of the action is an obligation, and if He commanded to act as a preferable, then the performance of the action is a mandoob, and if He commanded to act as a permissible, then the performance is permissible, and so are all His actions, they must be followed, but in accordance with their types.
Wann die Handlung die Pflicht anzeigt, wann sie die Empfehlung anzeigt und wann sie die Erlaubtheit anzeigt, dafür gibt es Einzelheiten, die durch die Prüfung der Handlung zu ermitteln sind: Wenn sie mit einem Hinweis verbunden ist, der zeigt, dass die Handlung eine Erklärung für eine vorangegangene Anweisung ist, dann ist sie für uns eine Erklärung, wie etwa wenn der Gesandte (SAW) ausdrücklich sagt: „Dies ist eine Erklärung für soundso“, wie etwa seine Aussage: „Betet, wie ihr mich beten seht“, überliefert von Al-Bukhari, und seine Aussage: „Nehmt eure Riten der Pilgerfahrt (manasik) von mir“, überliefert von Ahmad, oder dass die Kontexte der Situationen anzeigen, dass es sich um eine Erklärung handelt, etwa wenn ein zusammenfassender Text (mujmal) vorliegt, der einer Ausführung bedarf, oder ein allgemeiner Text, der einer Spezifizierung bedarf, oder ein unbeschränkter Text, der einer Einschränkung bedarf, und der Gesandte (SAW) es vor dem Zeitpunkt der Notwendigkeit nicht erklärt hat; und als es notwendig wurde, es zu erklären, da vollzog er (SAW) eine Handlung zur Erklärung, sodass seine Handlung zu einer Erklärung wurde. Diese Handlungen, die für uns eine Erklärung sind, d. h. für eine vorangegangene Anweisung wie einen Vers oder einen Hadith, nehmen das Urteil der erklärten Sache an: Ist die erklärte Sache eine Pflicht, so ist die Ausführung der Handlung eine Pflicht; ist die erklärte Sache eine Empfehlung, so ist die Ausführung der Handlung eine Sunna (mandub); und ist die erklärte Sache erlaubt, so ist die Ausführung der Handlung mubah. Ist die Handlung nicht mit etwas verbunden, das anzeigt, dass sie eine Erklärung ist, weder als Verneinung noch als Bejahung, d. h. kein Hinweis ist mit der Handlung verbunden, der zeigt, dass sie eine Erklärung für eine vorangegangene Anweisung ist, dann bedarf sie eines Hinweises, um zu bestimmen, ob sie eine Pflicht, eine Empfehlung oder eine Erlaubnis ist, denn sie gleicht dann der Aufforderung zum Handeln; sie ist nur eine Aufforderung, und sie bedarf eines Hinweises, um zu bestimmen, ob es eine entschiedene Aufforderung zum Handeln oder eine nicht entschiedene Aufforderung oder eine wahlfreie Aufforderung ist. Die Handlung, die nicht mit etwas verbunden ist, das anzeigt, dass sie eine Erläuterung einer vorangehenden Anweisung ist, bedarf selbst eines Hinweises, der bestimmt, ob ihre Ausführung verpflichtend, empfohlen oder erlaubt ist, und das Urteil über ihre Ausführung richtet sich nach diesem Hinweis. Bei der Untersuchung der Handlungen, die nicht mit einem Hinweis darauf verbunden sind, dass sie der Erläuterung einer vorangehenden Anweisung dienen, zeigt sich jedoch, dass sie zwei Arten sind: Bei der einen Art erscheint das Ziel, sich Allah Ta'ala zu nähern (ein frommer Akt). Bei der anderen Art erscheint dieses Ziel, sich Allah Ta'ala zu nähern, nicht. Bei der Handlung, bei der das Sich-Nähern zu Allah Ta'ala erkennbar ist, ist ihre Ausführung mandub, denn dass sie eine Handlung ist, durch die man sich Allah Ta'ala nähern kann, ist ein Hinweis darauf, dass ihre Ausführung dem Unterlassen vorzuziehen ist, und dass für das Unterlassen keine Strafe folgt, ist ein Hinweis darauf, dass die Aufforderung nicht bindend ist; daher ist sie mandub und nicht wajib. Der Hinweis bestimmt also, dass es sich um eine nicht bindende Aufforderung zur Handlung handelt, also mandub. Bei der Handlung, bei der das Ziel, sich Allah Ta'ala zu nähern, nicht erkennbar ist, ist ihre Ausführung mubah, denn dass der Gesandte sie ausgeführt hat, deutet auf die Aufforderung (zu ihr) hin, und dass man sich Allah Ta'ala durch ihre Ausführung nicht nähern kann, deutet nicht auf ein Überwiegen hin, sondern zeigt, dass zwischen Ausführung und Unterlassen kein Überwiegen besteht. Verbindet man dies mit dem Hinweis auf die Aufforderung, zeigt sich, dass die Aufforderung zwischen Ausführung und Unterlassen freisteht, und das ist das mubah.
Manche Leute sagen: Es ist verpflichtend (wādschib), die Handlung auszuführen, die der Gesandte ﷺ ausgeführt hat, und sie leiten dies ab aus: dem Qur'an, der Sunnah und dem Konsens der Gefährten. Was ihre Ableitung aus dem Buch (Al-Kitāb) betrifft: Es ist das Wort Allahs, des Erhabenen: „So glaubt an Allah und Seinen Gesandten, den unlesenden Propheten ﷺ, der an Allah und Seine Worte glaubt, und folgt ihm …" (Sure Al-A'rāf, 158). Damit befahl Allah, dem Gesandten ﷺ zu folgen, und das geschieht, indem man Seinem Wort gehorcht und so handelt, wie er gehandelt hat. Und ein Befehl bedeutet Verpflichtung (wujūb), also ist es verpflichtend, die Handlung auszuführen. Und Er, der Erhabene, sprach: „Sprich: Wenn ihr Allah liebt, so folgt mir, dann wird Allah euch lieben …" (Sure Āl ʿImrān, 31). Dies zeigt, dass die Liebe zu Allah das Folgen notwendig macht. Die Liebe zu Allah dem Erhabenen ist nach einhelliger Übereinstimmung verpflichtend (wādschib), und was das Verpflichtende notwendig macht, ist selbst verpflichtend; also ist das Folgen verpflichtend. Ferner Sein, des Erhabenen, Wort: „Diejenigen, die sich dem Befehl des Gesandten widersetzen, sollen sich davor hüten, dass sie nicht eine Prüfung trifft oder eine schmerzliche Strafe über sie kommt …" (Sure An-Nūr, 63). Er warnte also vor der Missachtung Seines Befehls (Amr), und die Warnung ist ein Hinweis auf die Verpflichtung (wujūb); der Befehl bezieht sich auf die Handlung ebenso wie auf das Wort. Ebenso Sein Wort: „Und nehmt, was der Gesandte euch gibt …" (Sure Al-Hashr, 7). Das Nehmen bedeutet hier das Festhalten, und zweifellos hat der Gesandte ﷺ uns die Handlungen gegeben, die er ausgeführt hat; also ist das Festhalten daran nach dem Vers verpflichtend. Ferner Sein, des Erhabenen, Wort: „Gewiss, ihr habt im Gesandten Allahs ein schönes Vorbild für jeden, der auf Allah und den Jüngsten Tag hofft …" (Sure Al-Ahzāb, 21). Wörtlich genommen gilt das schöne Vorbild für jeden, der glaubt; Er hat es also mit dem Glauben verbunden. Wer an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt, muss den Gesandten Allahs ﷺ zum besten Vorbild nehmen. Das bedeutet, dass derjenige, der den Gesandten nicht zum besten Vorbild nimmt, kein Gläubiger an Allah und auch nicht an den Jüngsten Tag ist. Dies ist ein Hinweis auf die eindringliche Aufforderung und ein Beweis für die Pflicht (al-wujoob). Ebenso sprach Er, der Erhabene: „Sprich: Gehorcht Allah, und gehorcht dem Gesandten …“ (Sure An-Nur, 54). Er gebot, dem Gesandten ﷺ zu gehorchen, und der Befehl bezeichnet die Verpflichtung (al-wujoob). Und wer dieselbe Handlung ausführt wie jemand, mit der Absicht, ihn zu ehren, der gehorcht ihm; demnach ist die Ausführung der Handlung eine Pflicht (waajib). Ebenso das Wort Allahs, des Erhabenen: „Als Zaid sich von ihr getrennt hatte (mit der nötigen Förmlichkeit), vermählten Wir sie dir …“ (Sure ). So machte Er Seine Handlung zu einer Gesetzgebung, der gefolgt werden muss, was zeigt, dass Seiner Handlung gefolgt werden muss.
Zu ihrem Schluss aus der Sunnah: Überliefert ist, dass die Gefährten (MABPWT) ihre Schuhe im Gebet auszogen, als der Gesandte (SAW) seine Schuhe auszog, und sie verstanden daraus, dass es verpflichtend ist, dem Handeln des Gesandten zu folgen. Der Prophet (SAW) billigte dies, und dann erklärte er ihnen den Grund (Illah) für sein Handeln allein. Abu Sa'id berichtete: „Der Prophet (SAW) betete und zog dann seine Schuhe aus, daraufhin zogen die Leute ihre Schuhe aus. Als er fertig war, sagte er: Warum habt ihr eure Schuhe ausgezogen? Sie sagten: O Gesandter Allahs, wir sahen, dass du sie ausgezogen hast, also haben wir sie ausgezogen. Er sagte: Dschibril kam zu mir und sagte mir, dass an ihnen Unreinheit ist." Überliefert von Ahmad. Ebenso wird überliefert, dass er (SAW) ihnen befahl, Hadsch und Umrah zu trennen, er selbst jedoch trennte sie nicht. Da sagten sie zu ihm: „Du hast uns befohlen, Hadsch zu trennen, und du hast nicht getrennt." Sie verstanden daraus, dass sein Urteil dem seinen gleicht, und der Prophet missbilligte ihr Verständnis nicht, sondern erklärte ihnen seinen Grund, nämlich dass er das Opfertier mitgebracht hatte. Ebenso wird überliefert, dass er (SAW) das Wisal, also das Fasten ohne Unterbrechung von Tag und Nacht, untersagte, er selbst aber praktizierte es. Da sagten sie zu ihm: „Du hast uns das Wisal untersagt, und du selbst praktizierst es." Er sagte: „Ich bin nicht wie ihr. Ich bleibe bei meinem Herrn, Er speist mich und tränkt mich." Überliefert von Ahmad. Er billigte also ihr Verständnis, dass sie das gleiche Urteil wie er teilen, doch er machte ihnen eine Ausnahme deutlich, die nur für ihn gilt. Ebenso überliefert Muslim, dass Umar Ibn Abi Salamah fragte: „O Gesandter Allahs, darf man beim Fasten küssen?" Der Gesandte (SAW) sagte zu ihm: „Frag dies Umm Salamah." Dann teilte sie ihm mit, dass der Gesandte Allahs (SAW) dies tue. Und hätte man seinem Handeln nicht folgen sollen, hätte dies keinen Sinn gehabt. Ebenso wurde von Ihm (SAW) über das Waschen des Kopfes bei der rituellen Waschung nach dem Samenerguss (Ghasl al-Janaabah) überliefert, dass Er sagte: „Was Mich betrifft, so gieße Ich drei Handvoll auf Mein Haupt“, überliefert von An-Nasa'i. Dies war eine Antwort, die Er (SAW) gab, als die Leute Ihn über Ghasl al-Janaabah befragten. Ferner überliefert Al-Bukhari, dass der Gesandte (SAW) die Gefährten anwies, sich von ihrem Ihram-Zustand zu lösen, indem sie ihr Haar schnitten und das Opfer schlachteten. Da reagierten sie nicht darauf (sie befolgten es nicht). Da beklagte Er sich bei Umm Salamah, woraufhin sie Ihm riet, hinauszugehen, zu schlachten und sein Haar zu schneiden. Also tat Er dies, dann schlachteten und schnitten auch sie ihr Haar. Dies wäre nicht so gewesen, wenn Seine Handlung nicht befolgt werden müsste. Was den Konsens (Ijmaa') betrifft, so geschah dies, weil die Gefährten darüber uneins waren, ob die Waschung nach dem Geschlechtsverkehr ohne Samenerguss verpflichtend sei. Als ihnen die Handlung des Gesandten Allahs (SAW) übermittelt wurde, die 'Aa'ishah (MABPWH) überlieferte, indem sie sagte: „Ich und der Gesandte Allahs (SAW) haben es getan, dann haben wir uns gewaschen“, da waren sie sich einig (es bestand Konsens), dass es verpflichtend ist, überliefert von At-Tirmidhi, Ibn Madscha und Ahmad. Ebenso wurde überliefert, dass 'Umar (MABPWH) zu dem Schwarzen Stein sagte, während er ihn küsste: „Ich weiß gewiss, dass du ein Stein bist, du kannst weder schaden noch nützen. Hätte ich nicht gesehen, dass der Prophet (SAW) dich berührt hat, so würde ich dich nicht berühren“, überliefert von Al-Bukhari. Dies war unter den Gefährten allgemein bekannt, ohne dass es widersprochen wurde, so bestand Konsens darüber, seiner Handlung (SAW) zu folgen.
Die Antwort auf all diese Belege lässt sich auf einen einzigen Punkt zusammenfassen: Es besteht ein Unterschied zwischen dem Folgen und dem Ausführen der Handlung, d.h. zwischen dem Folgen des Gesandten (SAW) im Ausführen dessen, was der Gesandte getan hat. Dem Gesandten zu folgen ist also verpflichtend, darüber besteht kein Streit. Die Ausführung der Handlung, in der dem Gesandten (SAW) gefolgt werden muss, richtet sich jedoch nach der Art der Handlung. Ist die Handlung erlaubt, dann ist das Folgen darin ein Folgen im Erlaubten, d.h. es steht frei, sie zu tun oder zu lassen; das ist die Form des Folgens in diesem Fall. Wer dagegen ihre Ausführung sich selbst zur Pflicht macht und sie (auch für andere) verbindlich macht, folgt dem Gesandten nicht, sondern widerspricht ihm. Denn das Folgen geschieht dadurch, dass man die Handlung entsprechend ihrer Art ausführt: Ist sie als Wajib gekommen, so ist ihre Ausführung Wajib; ist sie als Mandub gekommen, so ist ihre Ausführung Mandub, und man sündigt nicht, wenn man sie unterlässt; ist sie als Mubah gekommen, so ist ihre Ausführung Mubah. Man folgt dem Gesandten also, indem man entsprechend der Art der Handlung handelt; weicht man davon ab, folgt man nicht. Alle genannten Belege beziehen sich auf das Folgen, nicht auf die Ausführung der Handlung. Daher sind sie kein guter Beleg dafür, dass die Ausführung der Handlung, die der Gesandte (SAW) getan hat, verpflichtend ist, und ihre Schlussfolgerung, sie sei verpflichtend, ist hinfällig. Dies gleicht dem Befehl (Al-Amr): Der Amr ist nicht gleich Pflicht, und nicht alles, was Allah Ta'ala befiehlt, ist verpflichtend, sondern es variiert mit den Hinweisen. Was Er befiehlt, kann Wajib sein, es kann Mandub sein, und es kann Mubah sein. Die Verpflichtung im Hinblick auf den Befehl ist das Befolgen des Befehls, nicht das Ausführen dessen, was Er befohlen hat; und das Befolgen des Befehls kann nur entsprechend dem geschehen, was Ash-Shaari' (Allah Ta'ala) befohlen hat. Wenn Er es als Pflicht (wujoob) befohlen hat, dann ist seine Ausführung wadschib, und wenn Er es als Empfehlung (nadb) befohlen hat, dann ist seine Ausführung mandub, und wenn Er es als Erlaubnis (ibaahah) befohlen hat, dann ist seine Ausführung mubah. Und das Mubah zur Pflicht zu machen ist kein Gehorsam gegenüber dem Befehlenden, sondern ein Abweichen von dem, was er befohlen hat. Ebenso verhält es sich mit dem Folgen der Handlungen des Gesandten; es geschieht nur in Übereinstimmung mit der Art, wie die Handlung überliefert wurde.
The answer to all these evidences can be narrowed down to one single point, that is, there is difference between the following and performing the action, i.e. there is difference between following the Messenger (SAW) performing what the Messenger did, so following the Messenger is obligatory and no dispute about that. But the performance of the action in which the Messenger (SAW) must be followed varies in accordance with the action. If the action is permissible; then the follow in it is following in the permissible, i.e. it is optional between doing it or leaving it, so this is the following in this situation, and if someone obliged its performance on himself and made it obligatory (for the others) he would not be following the Messenger, but he would be differing with Him, because the following occurs by performing the action in accordance with its type, if it came as waajib, then its performance is waajib, if it came as mandoob, then its performance is mandoob and one will not be sinning for leaving it, and if it came as mubaah, then its performance is mubaah, so he follows the Messenger by acting in accordance with type of the action, and if he differs that; he would not be following. All the previous evidences are for the following, not for performing the action, therefore they are not good evidence that performing the action which the Messenger (SAW) did is obligatory, and so their inference that it is obligatory is void. And this is like the command (Al-Amr), as the amr is not the obligation, and not all that Allah Ta'ala commanded is obligatory, but it varies by the variation of the indications, so what He commanded could be waajib, mandoob, and it could be mubaah. The obligation concerning the command is the compliance with the command, not performing what He commanded, and the compliance with the command can only be in accordance with what He Ta'ala commanded. So if He commanded as obligation (wujoob), then performing it is waajib, and if He commanded as preference (nadb), then performing it is mandoob, and if He commanded as permissibility (ibaahah), then performing it is mubaah. And turning the mubaah into an obligation is not obedience to the commander, but differing to what he commanded, so is following the actions of the Messenger, it is but in accordance with how the action came.
Manche Leute sagen: Das Ausführen dessen, was der Gesandte getan hat, ist mandub (empfohlen), und sie folgern dies aus dem Wort Allahs Ta'alas: „Gewiss, im Gesandten Allahs habt ihr ein schönes Vorbild für jeden, der auf Allah und den Jüngsten Tag hofft und Allah häufig gedenkt.“ (Sure Al-Ahzab 21). Dass das Vorbild (uswah) als schön (hasanah) bezeichnet wird, deutet darauf hin, dass die Ausführung überwiegt, und die Pflicht wird verneint, weil sie dem Grundsatz (asl) widerspricht. Ebenso ist Sein Wort maßgeblich: „für euch“, und Er sagte nicht „auf euch“, womit die Präferenz bestimmt ist.
Some people say that: performing the action that the Messenger did is mandoob, and they infer this from the saying of Allah Ta'ala: the in have you Indeed (ِ Messenger of Allah a good example (of conduct) for any one who seeks (to please) Allah and (to be successful in) the Final Day, and who engages much in the praise of Allah.) 21 Surat Al-Ahzaab, so qualifying the (uswah) example as (hasanah) good indicates overweighing (the performance), and the obligation is negated because it is contrary to the principle (asl), and for His saying: (For you), and did not say:( upon you, so the preference is determined.
Die Antwort darauf lautet: Mit der Nachahmung seiner Handlung ist gemeint, dass wir die Handlung so ausführen, wie Er (SAW) sie ausgeführt hat. Würde Er jedoch ein Wadschib beten und wir es als Nafila (freiwilliges Gebet) beten, oder umgekehrt, so wäre das keine Nachahmung Seiner Person, denn Nachahmung bedeutet, die Handlung so auszuführen, wie Er sie ausgeführt hat, und diese ist Wadschib, nicht Mandub. Was Seinen Ausspruch betrifft: (gut) ist eine Eigenschaft des Vorbilds (Uswah), was eine gute Nachahmung bedeutet, und dies ist kein Beweis für die Bevorzugung. Die Nachahmung ist Wadschib, wie der Vers andeutet, denn Sein Wort, der Erhabene: „Für denjenigen, der Allah und den Letzten Tag erhofft und Allah häufig gedenkt, ist im Gesandten Allahs ein schönes Vorbild“ (vgl. Sure 33:21) zeigt die Verpflichtung zur Nachahmung an. Die Nachahmung bedeutet hier jedoch nicht die Verpflichtung, die Handlung auszuführen, sondern die Verpflichtung zu folgen. Da seine Handlung nur durch einen Hinweis als Wadschib, Mandub oder Mubah bestimmt werden kann, kann die Ausführung nur dann Wadschib sein, wenn durch einen Hinweis bewiesen ist, dass sie Wadschib ist. Dementsprechend zeigt der Vers das Folgen an und nicht das Ausführen der Handlung, so enthält er keinen Hinweis darauf, dass das Ausführen der Handlung Mandub ist.
The answer to this is that, what is meant by imitating His action is that we make the action performed the way He (SAW) made it performed, though if He prayed a waajib and we prayed it as (naafilah) supererogatory or vice versa it would not be imitating Him, for the imitation is performing the action the way He performed it, and this is waajib not mandoob, and about His saying: ( good) is a quality for the uswah, which means good imitation, and this is not an evidence for the preference. The imitation is waajib as the Aayah denotes, for His Ta'ala saying: "for whoever seeks (to please) Allah and (be :said He ,Day Last) in successful good example (of conduct) for any one who seeks (to please) Allah and (to be successful in) the Final Day …), it is an indication that shows the obligation of the imitation. But the imitation here does not mean the obligation to perform the action, but the obligation to follow, and since His action is not determined whether it is waajib, mandoob, or mubaah except by the indication; the performance cannot be waajib unless it is proven by the indication that it is waajib, and accordingly the Aayah denotes the following, and does not denote performing the action, so it has no denotation that performing the action is mandoob.
Andere sagen, dass die Handlung, die der Gesandte (SAW) ausgeführt hat, mubaah ist, weder verpflichtend noch mandoob. Ihr Schluss hierfür lautet, dass seine Handlung weder haram noch makruh sein kann, weil sie grundsätzlich verneint ist. Offensichtlich verhält es sich anders: Wenn das Begehen von Haram und Makruh bei den rechtschaffenen Muslimen selten vorkommt, wie könnte es dann beim ehrwürdigsten Muslim vorkommen? Dann kann die Handlung entweder waajib, mandoob oder mubaah sein. Da die Pflicht (wujoob) und die Empfehlung (nadb) grundsätzlich verneint sind, weil die Schuld für das Tun oder Unterlassen aufgehoben ist, und die Hinzufügung von wujoob und nadb nicht ohne Belege bewiesen ist und diese nicht vorliegen, bleibt nur die Ibaahah übrig. Die Antwort darauf lautet: Wenn sich in der abstrakten (nicht erläuternden) Handlung des Gesandten (SAW) keine Annäherung an Allah Ta'ala zeigt, dann ist sie mubaah. Denn dass die Handlung kein Mittel ist, durch das sich der Diener Allah nähern kann, ist ein Hinweis (qareenah) darauf, dass die Nachahmung des Gesandten darin nicht gefordert ist. Dass der Gesandte sie ausgeführt hat, bedeutet jedoch, dass er ihre Ausführung gefordert hat; die Forderung ist dann wahlfrei, und das ist das mubaah. Im anderen Fall bestimmt die qareenah, ob sie waajib oder mandoob ist. Demnach ist es richtig, die Bedeutung der Handlungen des Gesandten auf waajib, mandoob oder mubaah zu begrenzen und nicht auf haram und makruh; falsch ist es hingegen, ihre Bedeutung auf die Ibaahah (Erlaubnis) zu beschränken. Denn die qareenah ist der Beleg für wujoob oder nadb, und sie besteht dort, wo das Ziel der Annäherung an Allah Ta'ala in der Handlung erkennbar wird; dann ist sie mandoob, und wenn eine qareenah besteht, die auf Pflicht hinweist, ist sie waajib.
Some other people say that: performing the action which the Messenger (SAW) did is Mubaah, and not obligatory nor is it mandoob, and their inference to this is that His action cannot be haraam, nor can it be makrooh, because it is originally (basically) negated, and apparently it is different, because if committing the haraam and the makrooh rarely occurs by the rightful individual Muslims, then how could it occur by the most honorable Muslim, then the action can be either waajib, mandoob, or mubaah. And since the obligation (wujoob) and the preference (nadb) are originally negated, because lifting up the blame for acting or quitting is affirmed, and the addition of the wujoob and the nadb is not proven without evidences, and they do not exist, so what remains is the Ibaahah. The answer to that is: if getting closer to Allah Ta'ala does not appear in the abstract (not a clarifier) action of the Messenger (SAW), then it is mubaah, because being not of which the servant can get closer to Allah by (doing) it; is an indication (qareenah) that imitating the Messenger in it is not requested, and being that the Messenger did it; means He requested to do it, so the request to do it is optional, and that is the mubaah. As for other than that; the qareenah determines if it is waajib or mandoob. Accordingly, limiting the denotation of the actions of the Messenger that they denote: the waajib or the mandoob or the mubaah, and that they do not denote the haraam and the makrooh; is correct, but limiting their denotation to the ibaahah (permissibility) is wrong, because the indication (qareenah) is the daleel for the wujoob or the nadb (preference), and it existed in the action which the aim of getting closer to Allah Ta'ala appeared in it, therefore it is mandoob, and if a qareenah that denotes the obligation exists; it is then waajib.
Aus all dem zuvor Gesagten wird deutlich, dass die Handlungen des Gesandten (SAW) weder Wujub (Pflicht), noch Nadb (Empfehlung), noch Ibaha (Erlaubtheit) anzeigen, sondern lediglich die Aufforderung zum Handeln bezeichnen. Die Qarina (der Hinweis aus dem Kontext) ist es, die bestimmt, ob es Wajib, Mandub oder Mubah ist. Das gilt für Handlungen, die nicht als Erläuterung einer vorangegangenen Anweisung kamen. Handlungen hingegen, die als Erläuterung einer vorangegangenen Anweisung kamen, folgen dem erläuterten Sachverhalt, sei es Wajib, Mandub oder Mubah.
It becomes clear from all the previous, that the actions of the Messenger (SAW) do not denote the wujoob, nor the nadb, nor the ibaahah, but they only denote the request to act, and the qareenah is what determines whether it be waajib, mandoob, or mubaah. That is in the actions that did not come as clarification for previous address, and as for the actions that came as clarification for previous address; they follow the clarified matter whether it is waajib, mandoob, or mubaah.
Die Handlungen des Gesandten Allahs ﷺ, die weder eine Klarstellung einer früheren Anordnung sind, noch dass ein Beweis dafür erbracht wurde, dass sie zu Seinen Besonderheiten gehören, und deren Art wir kennen – entweder Pflicht, Empfehlung oder Erlaubtheit, sei es durch Seine Erläuterung an uns oder durch einen anderen Beweis, d. h. einen Hinweis (qarina) –, dort ist es verpflichtend, Ihm in solchen Handlungen nachzueifern, d. h. Ihm zu folgen ist fardh, und der Beweis dafür ist der Text sowie der Konsens der Gefährten. Was den Text betrifft, so ist es das Wort Allahs, des Erhabenen: {Als Zaid sich von ihr scheiden ließ, da vermählten Wir sie dir, damit es für die Gläubigen keine Enge gebe hinsichtlich der Gattinnen ihrer Adoptivsöhne, wenn diese sich von ihnen geschieden haben …} (Sure Al-Ahzab, 37). Würde man Ihm in Seiner Handlung nicht nacheifern und Ihm nicht folgen, hätte der Vers keinen Sinn. Ebenso das Wort Seines Erhabenen: {Sprich: Wenn ihr Allah liebt, so folgt mir, so wird Allah euch lieben …} (Sure Al-Imran, 31). Der Schluss daraus ist, dass Allah das Folgen Ihm zur Notwendigkeit für die verpflichtende Liebe zu Allah gemacht hat. Da das Folgen notwendig ist, zieht sein Fehlen auch das Fehlen der verpflichtenden Liebe (zu Allah) nach sich, und das ist einstimmig verboten. Denn das Folgen des Gesandten ist eine Bedingung für den Nachweis der Liebe zu Allah; tritt die Bedingung – nämlich das Folgen – nicht ein, so tritt auch das Bedingte – nämlich der Nachweis der Liebe zu Allah – nicht ein. Da die Liebe zu Allah fardh ist, ist also auch das Folgen des Gesandten ﷺ fardh. Ebenso das Wort Allahs, des Erhabenen: {Gewiss, im Gesandten Allahs habt ihr ein schönes Vorbild für den, der auf Allah und den Jüngsten Tag hofft …} (Sure Al-Ahzab, 21). Der Beweis darin ist, dass Er, der Erhabene, das Nacheifern des Propheten ﷺ zur Notwendigkeit der Hoffnung auf Allah und den Jüngsten Tag gemacht hat. Das Nichtnacheifern zieht daher das Fehlen dessen nach sich, was es notwendig machte, nämlich die Hoffnung auf Allah und den Jüngsten Tag, und das ist Kufr. Das ist ein Hinweis auf die Verpflichtung zur Nachahmung.
The actions performed by the Messenger of Allah (SAW) which are not clarifier for previous address, nor that the daleel has been furnished that they are of His specialties, and we know their type is either obligation, preference, or permissibility, either by His clarification to us, or by any other daleel, i.e. a qareenah (indication), imitating Him in such actions is obligatory, i.e. following Him is fardh, and the evidence for this is the text and the consensus of the Sahaabah. As for the text, that is for the saying of Allah Ta'ala: Then when Zaid had divorced her, We joined her in marriage to you: in order that there will be no offence to the Believers (in the matter of marrying) with the wives of their adopted sons, if the latter have divorced them…) 37 Surat Al-Ahzaab, and if He is not being imitated in His action and followed; the verse would have no meaning. Also His Ta'ala saying: Say: If you do love Allah, then follow me; Allah will love you…) 31 Surat Aal Imraan, and the point of inference (al istidlaal) is that Allah made His following a necessity for the obligatory love of Allah, and since following Him is a necessity; the lack of it lacks the obligatory love (of Allah), and that is unanimously forbidden. That is because following the Messenger is a condition for proving the love of Allah, and if the condition (which is the following) does not occur; the conditioned matter (which is proving the love of Allah) will not occur, and since loving Allah is fardh, then following the Messenger is fardh. Also His Ta'ala saying: ِ }Indeed you have in the Messenger of Allah (uswah) a good example (to follow) for the one whose hope is in Allah and the Last Day…) 21 Surat Al-Ahzaab, and the proof in this is that He Ta'ala made imitating (al-ta'assi) the Prophet (SAW) from the necessities of having hope in Allah Ta'ala and the Last Day, and the none imitation necessitates the lack of what necessitated it, i.e. having hope in Allah and the Last Day, and that is kufr. So that is an indication for the obligation of the imitation.
Was den Konsens der Sahaba betrifft, so liegt das daran, dass die Sahaba einmütig auf seine Handlungen zurückgriffen, etwa wenn sie sich auf ihn ﷺ beriefen beim Küssen des Schwarzen Steins, bei der Zulässigkeit des Küssens während des Fastens, und auf viele andere unzählbare Begebenheiten.
As for the consensus of the Sahaabah, that is because the Sahaabah unanimously used to refer to His actions, like their referring to Him (SAW) in kissing the Black Stone, the permissibility of kissing while He was fasting, and many other uncountable events.
Diese Belege reichen also aus, um die Pflicht zur Nachahmung zu beweisen. Nachahmen bedeutet, es ihm in seiner Handlung gleichzutun. Die Nachahmung in der Handlung besteht darin, zu handeln: wie seine Handlung, entsprechend ihrer Beschaffenheit und aufgrund seiner Handlung. Der Ausdruck „wie seine Handlung“ ist eine Einschränkung, denn es gibt keine Nachahmung bei abweichender Gestalt der Handlungen. Der Ausdruck „entsprechend ihrer Beschaffenheit“ ist eine zweite Einschränkung, denn er bedeutet, Zweck und Absicht der Handlung zu teilen, da es keine Nachahmung gibt, wenn die beiden Handlungen – die Handlung des Gesandten ﷺ und die Handlung des Nachahmenden – verschieden sind, indem die eine verpflichtend und die andere nicht verpflichtend ist, selbst wenn sie dieselbe Gestalt haben. Der Ausdruck „aufgrund seiner Handlung“ ist eine dritte Einschränkung, denn zwei Personen können in der Gestalt und der Beschaffenheit ihrer Handlungen übereinstimmen, ohne dass eine von ihnen aufgrund der Handlung der anderen gehandelt hat. Etwa wenn sich einige Leute darauf einigen, das Dhuhr-Gebet zu verrichten, oder den Monat Ramadan zu fasten, in Befolgung des Gebots Allahs, des Erhabenen; wir sagen dann nicht, sie ahmten einander nach. Ebenso gilt: Hat sich seine Handlung an einem bestimmten Ort oder zu einer bestimmten Zeit ereignet, so haben Ort oder Zeit bei der Befolgung und Nachahmung des Gesandten ﷺ keine Bedeutung, gleichgültig, ob die Handlung wiederholt oder nicht wiederholt geschah, außer wenn der Daleel anzeigt, dass der Gottesdienst an einen bestimmten Ort oder eine bestimmte Zeit gebunden ist, wie die Festlegung des Hadsch auf Arafat, die Festlegung der Gebete auf ihre Zeiten und die Festlegung des Fastens auf den Ramadan. Das ist die Nachahmung. Hat der Gesandte ﷺ eine Handlung als Mandub verrichtet und wir sie als Wadschib verrichten, so ist unsere Handlung keine Nachahmung, sondern ein Verstoß gegen das Gebot des Gesandten ﷺ, und das ist Haram. Die Nachahmung (Ta'assi) besteht also darin, dass wir dasselbe tun wie seine Handlung ﷺ, entsprechend ihrer Beschaffenheit und aufgrund seiner Handlung. Um seine Handlung nachzuahmen, ist es unumgänglich, diese drei Einschränkungen zu erfüllen.
So those evidences are sufficient to prove the obligation to imitate. And the imitation is performing like His action. So the imitation in the action is to act: like His action, in accordance with its quality, and because of His action. So the term: "Like His action" is a restriction since there is no imitation with the variation of the actions figures. And the term: "In accordance with its quality" is a second restriction, because it means sharing the purpose and the intention of the action, since there is no imitation with the variation of the two actions (the action of the Messenger (SAW) and the action of the imitator) if one of them being an obligatory and the other is not, even if they have one figure. And the term: "Because of His action" is a third restriction because if the actions two people are the same in the figure and the quality but none of them has acted because the other acted. Like the agreement of some people to pray the Dthuhr prayer, or to fast the month of Ramadhan responding to the command of Allah Ta'ala; we do not say: they are imitating each other. Accordingly if His action happened in a specific place or time; the place or the time have no interference (consideration) in following and imitating (the Messenger (SAW)) whether the action happened repeatedly or not repeatedly, unless the daleel denotes that the worship is specific for a particular place or time, like the specification of the Hajj for Arafaat, the specification of the prayers for their times, and the specification of the sawm for Ramadhan. This is the imitation. Hence if the Messenger performed an action as mandoob, and we performed it as waajib, our action would not be imitation, rather it is breaching the command of the Messenger and that is haraam, so the ta'assi (imitation) is that we do the same like His (SAW) action, according to its quality, and because of His action. To imitate His action; it is inevitable to achieve these three restrictions.