1 Die Sahaba:
1 As Sahaabah:
Die meisten Gelehrten und Rechtsgelehrten sind sich einig, dass der Idschmaa' zur Zeit und in der Epoche der Sahaabah (r) zustande kam, und zwar deshalb, weil man die Zahl ihrer Rechtsgelehrten genau bestimmen und die Personen der Erwähnung (Dhikr) sowie die Ahl ul-Hall wa-l-'Aqd unter ihnen eindeutig feststellen konnte, darüber hinaus auch deshalb, weil man sich der Möglichkeit bewusst war, dass unter ihnen ein Idschmaa' (Konsens) entstehen kann.
Most of the ‘Ulamaa and Fuqahaa have agreed that the Ijmaa’ had been convened in the time and era of the Sahaabah (rah) and that was due to being able to put a finger on and clearly ascertain the number of their Fuqahaa and knowledge of the people of mention (dhikr) and Ahl ul-Hall Wa-l-‘Aqd among them, in addition to being aware of the possibility of the occurrence of Ijmaa’ (consensus) amongst them.
Die Übereinstimmung der Sahaabah über das, worin sie hinsichtlich der Ahkaam übereingekommen sind, gilt als Ijmaa' mit allem, was im Begriff des Ijmaa' enthalten ist. Denn es ist uns nicht bekannt geworden, dass jemand von denjenigen, die von Al-Madinah Al-Munawwarah, der Hauptstadt des Khilafah, abwesend waren, einem Hukm aus den Ahkaam widersprochen hätte, der übereinstimmend beschlossen worden war, nachdem er über den Hukm in Kenntnis gesetzt worden war. Wäre so etwas geschehen, wäre es uns zu Ohren gekommen, so wie der Widerspruch derjenigen, die 'Umar Ibn Al-Khattaab (ra) hinsichtlich der Aufteilung des Landes von Iraq widersprachen, uns erreicht hat, oder wie der Widerspruch der Frau gegen die Festlegung einer Obergrenze für den Mahr (Brautgabe) der Frauen uns erreicht hat. Außerdem ist allgemein bekannt, dass die Sahaabah (rah) nicht zu denjenigen gehörten, die über einen Fehler oder über Falschheit schwiegen. Denn sie betrachteten den Widerspruch gegen den Fehler bzw. das Entgegentreten gegenüber dem Baatil und der Unterdrückung als eine schar'ige Pflicht und als eine Amaanah (Treuhand), die auf ihren Schultern lag. Wenn sie daher über einen Hukm schwiegen, stellte ihr Schweigen ein Signal und ein Zeichen ihrer Zustimmung dazu dar, und dies gilt in seiner Wirkung dem ausdrücklichen Bekenntnis dazu gleich.