Erstens: Al-Khafiy
Firstly: Al-khafiy
Its Definition:
Its definition:
Das Khafiy ist der Lafzh (Wortlaut), dessen Dalaalah (Bedeutungshinweis) auf seine Bedeutung Zhaahir (offensichtlich) ist.
The Khafiy is the Lafzh (wording) which its Dalaalah (implication/indication) upon its meaning is Zhaahir (apparent)
außer dass in Bezug auf die Anwendung seiner Bedeutungen auf einige seiner Afraad (Einzelfälle, die darunter fallen) Unklarheit und Undeutlichkeit besteht. Diese bedürfen dann einer Prüfung und Überlegung, um die Unklarheit und Undeutlichkeit zu beseitigen.
except that there is obscurity and lack of clarity in respect to the application of its meanings to some of its Afraad (individual matters falling within it). These then require some examination and deliberation in order to remove the obscurity and lack of clarity.
Die Beseitigung der Unklarheit oder des Mangels an Klarheit würde durch Idschtihad erfolgen, indem man die Wirklichkeit analysiert, auf die der Text angewendet werden soll.
The removal of the obscurity or lack of clarity would be undertaken by Ijtihaad in analysing the reality that the text is intended to be applied upon.
Diese Ijtihad erfordert die Tahqiq al-Manat (Feststellung der Wirklichkeit), d. h. die genaue Untersuchung der Wirklichkeit, auf die der Nass (Text) angewendet werden soll, um zu erkennen, ob sie vom Text umfasst wird oder nicht.
This Ijtihaad requires the Tahqeeq Al-Manaat (ascertaining of the reality) i.e. studying the reality that the Nass (text) is intended to be applied upon in a precise manner, in order to know whether it is encompassed within the text or not.
Beispiel:
Example:
Allah (SWT) sagte:
Allah (swt) said:
Was den männlichen und den weiblichen Dieb betrifft, so schneidet ihnen die Hände ab als Vergeltung für das, was sie begangen haben, als abschreckende Strafe von Allah. Und Allah ist allmächtig und allweise (Al-Maa’idah 38).
[As for] the male and female thief, cut off their hands in recompense for what they committed as a deterrent [punishment] from Allah. And Allah is Exalted in Might and Wise (Al-Maa’idah 38).
Was das Wort „As-Saariq“ (der Dieb) betrifft, so ist seine Bedeutung klar, während As-Saraqah (der Diebstahl) im Sinne der Scharia folgendermaßen definiert ist: „Die heimliche Wegnahme eines beweglichen Gutes von einem gewissen Wert, das einem anderen gehört, von einem gewöhnlichen Ort der Aufbewahrung (Hirz).“
In respect to the Lafzh ‘As-Saariq’ (thief), its meaning is clear whilst As-Saraqah (theft) in accordance to the Shar’a is: ‘The taking of a movable property of a (certain) value owned by someone else covertly from a normal place of safekeeping (Hirz)’.
Und das Hirz ist der Ort, an dem Eigentum üblicherweise aufbewahrt und sicher verwahrt wird.
And the Hirz is the place that property is normally put and kept safe in.
Doch die Fuqahaa’ waren uneins darüber, wie diese Bedeutung auf die verschiedenen Formen des Diebstahls anzuwenden sei, die unterschiedliche (spezifische) Bezeichnungen erhalten haben, wie etwa An-Nashl (Taschendiebstahl), worunter man die schnelle und äußerst heimliche Entwendung von Eigentum aus den Taschen der Leute versteht.
However, the Fuqahaa’ differed in respect to the application of this meaning upon different forms of theft which have been given different (specific) names like An-Nashl (pickpocketing) for instance which is the taking of property quickly and in a highly covert manner from the people’s pockets.
Ist also der Taschendieb (Nash’shaal) ein Saariq (Dieb)? Ijtihaad ist daher erforderlich, um zu bestimmen, ob die Saraqah (Diebstahl) auf An-Nashl (Taschendiebstahl) zutrifft. Trifft sie zu, dann würde das Hukm der Saraqah (Diebstahl) gelten, und die Hand des Taschendiebs würde abgehackt, sofern die Arkaan (Säulen) des Verbrechens des Diebstahls erfüllt sind. Infolgedessen betrachteten einige der Fuqahaa den Taschendieb als Saariq (Dieb), der das Abhacken verdient, während andere ihn nicht als solchen ansahen und auf ihn daher eine Ta’zeer-Strafe (Ermessensstrafe) angewandt werden würde, wie es der Qaadiy (Richter) oder der Imaam (Herrscher) festlegt. Sie waren auch uneins hinsichtlich des Nabbaash (Grabräubers), der die Gräber ausraubt, um die Leichentücher oder das, was sich bei dem Toten befindet, an sich zu nehmen. Ist eine solche Person ein Saariq (Dieb) oder nicht? Folglich ist der Wortlaut „Saariq“ hinsichtlich der Verpflichtung zum Abtrennen der Hand bei jedem Saariq offensichtlich (Zhaahir). Gleichzeitig ist er jedoch in Bezug auf den Taschendieb und den Grabräuber unklar (Khafiy), weil diese mit einer anderen Bezeichnung als der Dieb belegt wurden, gemäß dem ‘Urf (Brauch) der Sprachgemeinschaft. Die Benennung des Taschendiebs mit einem anderen Namen erfolgte nämlich, um der Saraqah (Diebstahl) eine zusätzliche Bedeutung zu verleihen. Er stiehlt nämlich von dem, der wachsam ist, und nicht unter dem Gesichtspunkt der Verborgenheit (Wajh Al-Khafiyah). Außerdem geschieht die Benennung des Nabbaash (Grabräubers) aufgrund einer Verminderung der Bedeutung des Diebstahls (Saraqah), da er von einem Toten stiehlt, der sein Eigentum weder zu schützen noch zu bewahren beabsichtigt. Folglich ist all dies in Bezug auf den Wortlaut („Saariq“, Dieb) unklar (Khafiy). Aus diesem Grund ist Ijtihaad erforderlich, um das Hukm des Saariq (Dieb) sowohl auf den Taschendieb als auch auf den Grabräuber anzuwenden.
Das Urteil (Hukm) des Khafiy:
The Hukm of the Khafiy:
1 – Der Nass (Text) findet keine Anwendung auf die Einzelfälle (Afraad), bei denen Zweifel besteht, ob sie in seine allgemein angezeigte Bedeutung (Al-Madlool Al-‘Aamm) fallen.
1 – The Nass (text) does not apply to the Afraad (individual matters) in which there is doubt in respect to them entering within its general indicated meaning (Al-Madlool Al-‘Aamm).
2 – Es wird auf die Einzelfälle (al-Afrād) angewandt, bei denen die Ijtihād-Bemühung die Verwirklichung der Bedeutung des Lafẓ (Wortlaut) in ihnen aufgezeigt hat; in diesem Fall wird das Ḥukm auf sie angewandt.
2 – It is applied upon the Afraad which the Ijtihaad has shown the realisation of the meaning of the Lafzh (wording) within them and in that case the Hukm is applied upon them.
3 – Die Fuqahaa konnten in Bezug auf das Ergebnis ihrer Ijtihaadaat übereinstimmen, aber auch uneinig sein. So wenden einige den Text auf die Afraad (Einzelfälle) an, während andere ihn auf dieselben Afraad nicht anwenden. Dies zeigte sich etwa bei der Frage des Taschendiebs und des Grabräubers. Denn einige der Fuqahaa wendeten das Hukm der Saraqah (Diebstahl) auf beide an, andere nahmen beide aus der Bedeutung des Textes heraus, während wieder andere es zwar auf den Taschendieb, nicht aber auf den Grabräuber anwendeten.
3 – The Fuqahaa could agree and they could disagree in respect to the result of their Ijtihaadaat and so some of them apply the text to the Afraad (individual elements) whilst others do not apply it upon the same Afraad, just as what happened in regards to the subject of the pickpocket and the grave robber. That is because some of the Fuqahaa applied the Hukm of Saraqah (theft) to both, others took them both outside of the meaning of the text whilst others still applied it upon the pickpocket but not the grave robber.