Die Meinungen der Gelehrten (ʿulamāʾ) hinsichtlich der Berufung auf die Gesetzgebung vor uns (Shar'u man qablanā)
The Opinions Of The ‘ulamaa In Respect To Working With Shar’u Min Qablinah
Die Gelehrten haben sich darüber uneinig gezeigt, ob das Shar'u Min Qablinaa – also die Gesetze früherer Propheten (Shar'u Man Qablana), die in unserer Shari'ah erwähnt werden, ohne dass sie bestätigt oder verneint werden – als Rechtsquelle Gültigkeit besitzt. Also: Sind wir von ihm angesprochen oder nicht? Ihre Meinungen dazu sind wie folgt:
The ‘Ulamaa have differed in respect to the Hujjiyah (legal validity as a source) of the Shar’u Min Qablinaa that has been mentioned in our Share’ah without denial or affirmation (support). Are we addressed by it or not? Their opinions in regards to this are as follows:
1 – Die Mehrheit der Hanafiten, die Malikiten und einige Schafiiten sowie Ahmad in einer ihm zugeschriebenen Auffassung vertraten, dass das Gesetz früherer Gemeinschaften (Shar'u Min Qablinaa), das in unserer Scharia ohne Ablehnung (Inkaar) oder Bestätigung (Ta'yeed) erwähnt wird, auch für uns ein Gesetz ist und wir verpflichtet sind, ihm zu folgen. Zur Stützung ihrer Ansicht führten sie den Ausspruch Allahs, des Erhabenen, als Beleg an: