Maa Laa Yatimm Ul-waajib Illaa Bihi Fa Huwa Waajib (Das, ohne das die Pflicht nicht vollendet werden kann, ist selbst Pflicht)
Maa Laa Yatimm Ul-waajib Illaa Bihi Fa Huwa Waajib (that Which The Waajib Is Not Completed Except With It, Is Waajib)
Das Waajib ist das, wozu der Shaari' mittels einer bindenden Aufforderung (Talab Jaazim) verpflichtet hat, und es kann der Fall sein, dass die Vollendung des Waajib nicht erfüllt werden kann, es sei denn, eine andere Handlung wird ausgeführt, auf der die Erfüllung des Waajib beruht. Das ist wie das Waschen der Ellbogen bei der Handlung des Wudu'. Der Grund ist, dass die Vollendung der Ausführung des Waajib, nämlich das Waschen der Hände bis zu den Ellbogen, nicht erfüllt werden kann, es sei denn, ein Teil der Ellbogen wird gewaschen. Das liegt daran, dass der Endpunkt dessen, was gefordert wird, nämlich die Ellbogen, in dem Gegenstand der Forderung, nämlich den Händen bzw. Unterarmen, enthalten ist. Daher beruht die Erfüllung dieses Waajib, die Hände bzw. Unterarme zu waschen, darauf, dass das Waschen an einem Teil des Endpunkts stattfindet, d. h. dass ein Teil der Ellbogen gewaschen wird. Folglich ist das Waschen eines Teils der Ellbogen Waajib, weil das Waajib des Waschens der Hände (d. h. der Arme) nur durch diese Handlung, nämlich das Waschen eines Teils der Ellbogen, vollendet wird. Dies beruht auf der Qaa'idah (Grundregel):