Das Befolgen der Ruchas (der besonderen Erleichterungen)
The Following Of Ar-rukhas (special Exempting Permission)
Ar-Rukhas: Es ist der Plural von Rukhsah. Die Rukhsah ist das, was von den Ahkaam Ash-Shar’iyah als Erleichterung (Takhfeef) der ‘Azeemah (der gebotenen Handlung, die ohne besondere Erlaubnis gilt) aufgrund eines ‘Udhr (eines rechtmäßigen Entschuldigungsgrundes) festgesetzt wurde, während das Hukm der ‘Azeemah weiterhin bestehen bleibt. Das Fasten im Ramadan ist eine ‘Azeemah, während das Brechen des Fastens durch einen Kranken oder Reisenden eine Rukhsah ist. Das Waschen des Körperteils oder Gliedes bei der Wudoo’ ist eine ‘Azeemah, während das Darüberwischen über das verletzte oder gebrochene Glied eine Rukhsah ist, und so weiter… Nicht gemeint in dieser Abhandlung ist „das Verfolgen der Rukhas“, also das Ausführen der Rukhsah ohne die ‘Azeemah, wobei mit den Rukhas nur die Wahl der leichtesten Ahkaam hinsichtlich der Takleef beabsichtigt ist. Dies liegt vor, wenn der Mukallaf das Hukm übernimmt, das er für leichter hält als ein anderes im Hinblick auf die Verpflichtung. So übernimmt er zum Beispiel das Hukm, dass die Berührung einer Frau die Wudoo’ nicht ungültig macht, während er das Hukm beiseite lässt, das besagt, dass die Berührung der Frau die Wudoo’ bricht. Oder er übernimmt das Hukm des Zusammenlegens der Gebete auf einer kurzen Reise, das einige ‘Ulamaa auf denjenigen anwendeten, der lediglich die Grenzen der Stadt oder des Dorfes verlässt, in dem er wohnt, während er das Hukm außer Acht lässt, das die Reise als eine Strecke von 81 km oder mehr bestimmt.