Dalaalat At-tanbeeh Wa-l-iemaa’ (die Hinweisung durch Aufmerksammachen darauf oder durch Angabe eines Anhaltspunktes oder Hinweises darauf)
Dalaalat At-tanbeeh Wa-l-iemaa’ (the Indication Through Alerting To It Or Providing A Clue Or Indication To It)
Seine Definition:
Its definition:
Dalālat al-Īmāʾ und At-Tanbīh bezeichnen das, was als beabsichtigte Bedeutung des Gesetzgebers (Ash-Shāriʿ) aus dem Wortlaut (Lafẓ) gemäß der Sprachregel zu verstehen ist, und es findet sich in dem, was auf eine ʿIlla (Begründung) hinweist. Dies ist der Fall, wenn die Scharīʿa einen Text bringt, in dem die Ḥukm (Rechtsbestimmung) an eine Eigenschaft (Waṣf) mittels des Buchstabens Fāʾ (ف) geknüpft wird. Diese Anordnung bzw. Verknüpfung gibt einen Tanbīh (Hinweis) oder Īmāʾ (Andeutung) darauf, dass diese Eigenschaft die ʿIlla der Ḥukm darstellt. Andernfalls hätte diese Verknüpfung (Iqtirān) bzw. Anordnung (Tartīb) keinen Wert oder Nutzen.